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* FÜRSTENRECHT *

Machiavelli

Augusts Absicht war bei seinem Regierungsantritt zweifel-
los, in vollem Umfang seiner Rechte Landesherr zu sein. Er
klagte in seinem bald nach 1700 geschriebenen politischen
Testament, er habe vor dem Tode seines Bruders nur den
Waffenruhm erstrebt und keinen Funken Kenntnis von der
Staatswissenschaft gehabt. Um seines sanfteren Gemütes und
um dieses Nichtwissens willen sei er als Kurfürst freundlich
begrüßt worden, als einer, der notwendig der Führung seiner
Umgebung verfalle.

Ich weiß nicht, ob August die Mängel seiner Ausbildung für
den ihm zugefallenen hohen Beruf durch Studieren von
volkswirtschaftlichen Büchern zu beheben bestrebt war oder
ob er bei seiner allseitig gerühmten Auffassungskraft sich
durch die Geschäfte selbst, durch den Vortrag seiner Mi-
nister eine Meinung bildete. Gleichviel — es ist wichtig, das
kennen zu lernen, was damals politische Meinung der Fach-
leute war, und zwar in einer Zeit wachsender Unsicherheit
der staatlichen Verhältnisse.

Über allen politischen Erläuterungen schwebte seit seinem
Erscheinen als der tiefsinnigste und eindringlichste Berater
des Fürsten Nicolo Machiavellis Buch „II principe“. Es ist
ausgezeichnet durch vielerlei Vorzüge, vor allem durch
Kürze und zweifelsfreie Klarheit im Gedankenausdruck,
durch Überzeugungskraft seiner mit unbedingter Sicherheit
vorgetragenen Lehre. August kannte es, wie an sich selbst-
verständlich und wie Nachrichten bestätigen. Da wird das
Recht der Selbstherrschaft der Fürsten gelehrt, einer Macht,

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