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adelige Geburt, was starker Familiensinn bedeuten. Dazu war
sich auch der Adel bewußt, was er dem Staate geleistet hatte,
dem so viele seiner Mitglieder ihre Lebensarbeit im Dienst der
Fürsten, ihr Blut auf dem Schlachtfelde hingegeben hatten. Es
erwuchs in ihm daher das Gefühl des Rechtes auf die Leitung
des Staates. Es ist kein eitler Stolz, den einFIerr von Heynitz
hat, dessen Geschlecht nachweisbar seit 1338, also mehr als
sechs Jahrhunderte, auf Schloß Heynitz sitzt. Ein Miltitz wird
1186 im Dienst der Markgrafen urkundlich genannt, ein
Bünau 1172, ein Schönberg 1197, ein Schlieben 1181 — um
nur einige Geschlechter zu nennen. Mit dem Nachweis der
urkundlichen Erwähnung ist ja weiter nichts gesagt, als daß
zufällig einer der Geschlechter als Zeuge oder sonstwie bei
einem Geschäft, einem Kauf, einer Schenkung oder der-
gleichen zugegen war; nicht aber gibt sie die Jahreszahl der
Einwanderung an, die gewiß oft in wesentlich ältere Zeiten
fällt. Seither sitzt der Adel auf seinen Gütern, nicht, wie
die romantische Volksmeinung von heute annimmt, als
Raubritter, in steter Fehde lebend — die sächsische Ge-
schichte ist nicht reich an Burgherren dieser Art — sondern
als Landwirte und Staatsdiener, als treue Gefolgschaft des
Landesherrn, von dem sie ihr Gut zum Lehen trugen.
Stämme, die den germanischen Zug sich wahrten, Gehorsam
mit Selbstgefühl, Zucnt mit innerer Freiheit verbinden zu
können, zwar dienstbereit, aber nicht dienerhaft zu sein.
Herausgehoben war der höhere Adel: die seit dem zwölften
Jahrhundert ansässigen Grafen von Schwarzburg. Die Linie
Schwarzburg-Rudolstadt erhielt 1711 die Fürstenwürde,
nicht ohne heftigen Widerspruch Augusts, die Sondershau-
sensche bereits 1697, jedoch erst 1709 die volle Anerken-
nung, beide aber erst 1816 die volle Selbständigkeit, nach-
dem die Lehensherrschaft an Preußen übergegangen war.
Die Grafen von Schönburg erhielten 1700 die reichsgräf-
liche Würde, wieder gegen den Wunsch Augusts. Der Ver-
trag (Rezeß) von 1740 wahrte ihnen besondere Rechte.

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