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nächsten Ratswahl in den Ratsstuhl aufzunehmen, wie
denn immer deutlicher die Staatsgewalt in alle Angele-
genheiten sich einmischte, natürlich in erster Linie in Dres-
den. Beschwerden bei den Ständen als Vertreter der Recht-
same der Städte halfen weniger als Bitten beim Landes-
herrn, die freilich nur durch reichliche Geschenke an Hof-
beamte bis zu diesem herangebracht werden konnten.

Sieht man aber die Fälle durch, in denen der Staat in die
Stadtverwaltungen eingriff, so wird man ihn zumeist als den
Weiterblickenden erkennen. Freilich, August zwang gele-
gentlich die Städte, ihm größere Summen zu leihen, die diese
nötigten, ihrerseits wieder Anleihen bei ihren Stiftungs- und
ähnlichen Kassen zu machen. Diese Anleihen wurden von
August nur teilweise zurückgezahlt. Das heißt also: der
Staat zog die Städte zur Bestreitung seiner Ausgaben mit
heran, gab diesen dafür Steuerassignate oder andere Werte,
die sich freilich während der Regierungszeit Augusts oft
nicht versilbern ließen. Ich kenne solche Vorgänge aus
Leipzig und Dresden. Inwieweit August solche Beträge
als Rückzahlung für seine zur Hebung der Stadt verwen-
deten Kosten ansah, ist fraglich.

Der Rat bestand meist aus bedächtigen alten Herren. Die
Untersuchung über die Verwaltung und Rechnungsablage,
die gelegentlich der Einführung der Generalakzise durch
den Staat eingeleitet wurde, hatte üble Zustände klargelegt.
Manche Ratsherren hatten allerhand Werg am Rocken und
ließen die Zügel am Boden schleifen: Baugesetze, Schleusen-
bau, Straßenbeleuchtung, Sicherheits- und Straßenpolizei,
der Kampf gegen Bettel und Landstreicherei, Angelegen-
heiten, die vielfach in das Gebiet der Stadtverwaltung ge-
hörten, mußten durch Befehle von oben geregelt werden.
Dann klagte man zwar über Eingriffe in die Stadtrechte, setzte
sich auch in manchen Fällen mit allen gesetzlich zulässigen
Alitteln zur Wehr, aber schließlich macht der Widerspruch
doch oft den Eindruck, als wenn es sich bei den Eingaben des

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