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der von Bayern etwa gleich kamen. An Menschen fehlte es
ihnen nicht.

Kurfürst Johann Georg III. nahm eine Politik mit größeren
Zielen auf und forderte daher auch mehr Steuern. Galt es
doch, auch die aus dem Dreißigjährigen Kriege noch an-
stehenden Schulden zu decken. Unter ihm betrugen die
Steuereinnahmen etwa 1,4 Millionen Gulden jährlich, wozu
etwa 0,6 Millionen Gulden Milizspesen, 1,09 Millionen Gul-
den an Kammereinnahmen kamen. Die Gesamteingänge be-
trugen also rund drei Millionen Gulden.

Schon aus den Jugendäußerungen Augusts sieht man, daß
bei Hof die Ansicht bestand, die Stände seien der Staatsent-
wicklung hinderlich. Der heißköpfige Kurfürst Johann
Georg IV. kam alsbald mit ihnen in lebhaften Streit. Er suchte
sich nicht nur von den ständischen Bewilligungen, sondern
auch vom Einfluß des Adels auf die Verwaltung frei zu
machen, da ja der Adel die meisten Stellen im Geheimen
Rat und in den Einzelbehörden besetzte. In den Wirren
jener Zeit wandte sich der Adel an August und dessen
„gnädiges, holdseliges und barmherziges Gemüt“ um Hilfe
gegen den Bruder. Aber als August zur Regierung kam, stell-
ten sich bald wieder Meinungsverschiedenheiten ein.

Auch in Sachsen bauten sich die ständischen Rechte auf Be-
willigungen der Fürsten auf, die, in gefahrvollen Stunden
gegeben, nach Ansicht der Fürsten und Beamten aber ertrotzt
worden waren. Wenn die Nachfolger diese Vorrechte be-
stätigten, so wurde dies als Huld und Gnade bezeichnet,
mithin grundsätzlich anerkannt, daß ein Zwang für den
Fürsten nicht vorliege, wenn schon die Vorfahren ihre
Nachkommen durch ein von ihnen gegebenes Versprechen
festlegten. Viele Rechte der Stände beruhten auf Herkom-
men, es fehlte eine einheitlich durchgeführte und beiderseits
anerkannte Staatsverfassung. So war Seckendorf! der An-
sicht, ein Landesherr dürfe nach den bestehenden Verspre-
chungen ohne Einwilligung und Nachlaß der Stände seine

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