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Unterbotener: De raut, ratione Centt. Coraitt.

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Stelle getreten ist. Allein auch hier kann man wohl annehraen,
dafs die erste Classe einen Maasstab hatte, welcher die ganze
Zahl der bemittelten Bürger umfassen konnte, was schon
aus dem Verhältnisse von 80 Centurien zu 20 und 3o hervor-
geht, und dafs daher von jeher der Geist der Centurieneinthei-
lung darin zu suchen ist, — dafs die erste Classe die wirklich
gut bemittelten Bürger sämmtlich umfafst, urd so ein Gegensatz
dieser ersten Classe zu allen andern entstanden ist. Mit Recht
wurde daher von jeher gesagt, dafs, wenn die Stimmen der Cen-
turien der ersten Classe vereinigt seyen, von den andern Classen
nicht mehr die Rede seyn könne. — Unter solchen Voraussetzun-
gen mufs auch die Hauptstelle bei Livius I. 43. ausgelegt werden,
und Niebuhr hat daher nicht nur von Gegnern, wie z. B. von
Schultz, sondern auch von Freunden und Anhängern, wie z. B.
von Walter, Widerspruch erfahren. Auch dürfte schwerlich
v. Savigny seine frühere Meinung geändert haben. Dieser be-
rühmte Rechtgelehrte vertheidigt nämlich die in Drakenborch ad
Livium I. 43. angeführte Ansicht des Antonius Augustinus oder
vielmehr des Ottavio Pantagatbo, wornach in jeder der 35 tribus
nach Classen gefragt wurde , und folglich schon die erste Classe
aus 35 Centurien seniorum und ebensoviel Centurien juniorum
bestand. Abgesehen davon , ob hinsichtlich der Ritter etwas ge-
ändert wurde, in welcher Beziehung wir auf Burchardi über
den Census der Römer S. 67 verweisen — ist diese Ansicht die-
jenige , welche sich als natürliche Fortentwickelung der Census-
anstalt nach der hauptsächlich auf Regionen sich beziehenden
Abtheilung der grofsen Römerstadt am meisten empfiehlt. Es
hat auch nicht an solchen gefehlt, welche bei der Annahme, dafs
nur 70 Centurien gewesen seyen, weil sie das Zeugnifs des Livius
für unangreifbar hielten , doch eine Vermögensrücksicht damit zu
verbinden wufsten , wie z. B. Zachariä in seinem L. Cornelius
Sulla, welcher der Ansicht ist, dafs nach der- Bedeutung der
ganzen tribus in Hinsicht auf das Vermögen die zwei Centurien
der tribus in eine der fünf Classen gebracht worden seyen; allein
es mufs doch wohl angenommen werden, dafs in jeder tribus
sowohl Reiche als Arme waren, und dafs im Geiste des CensuS
die Einzelnen in Berücksichtigung genommen wurden, worauf
auch schon die mitverbundene praefectura morum hinweist, und
der Umstand , dafs die Einzelnen in die tabulae censuales einge-
tragen wurden. Die Meinungen von Nie. Gruchius de comitiis
Romanorum, von Schulze von den Volksversammlungen der
 
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