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556 Geschichte des dreissigjäfarigen Kriegs von Richter 11, Menzel
liehe Druck erregte , werden unter dem bequemen Titel „Opposi-
tion“ scharf zurechtgewiesen. Die „ränkevolle Parthei“, die
„pfälzisch—französischen Umtriebe“ sind Stellen, die sehr oft wie-
derkehren; einen eigentlichen klaren Beweis für diese „Ränke“
bleibt uns Herr M. freilich schuldig. Er sagt blos vom Reichs-
tag von 1613 (I. S. 53): „Leider waren aber diese mit der gröss-
ten Mühe zusammengestellten Religionsbeschwerden theils so un-
erheblich, theils so wenig dringlich, dass das blödeste Auge den
rein politischen Partbeigeist erkennen musste, der diesen Be-
schwerden eine Wichtigkeit beimass, die sie an sich selber nicht
hatten, weil es an andern Vorwänden fehlte, die verfassungswi-
drigen und ruhestörenden Umtriebe des kurpfälzischen Ehrgeizes
zu bemänteln, von denen dem neuen Kaiser sein erster Reichstag
verdorben und die Reichsregierung für immer verleidet ward“. Er
klagt an einer andern Stelle über die allem Völker- und Staats-
recht widersprechenden Schritte der „Opposition“ ist dagegen min-
der scrupulös, wo davon die Rede ist (I. S. 131), die Stände mit
Gewalt zum Schweigen zu bringea; dort scheint er an die „Ver-
fassung“ nicht gedacht zu haben, und findet den Plan blos un-
passend, weil die Kräfte fehlten; von „Völker- und Staatsrecht“
iet hier nicht die Rede. War das für Ferdinand II. nicht bindend,
oder war er an Verfassung blos dann verpflichtet, wenn deren
Beobachtung ihm sonst nicht unbequem war? —
So lange indessen Ferdinand II. die Verfassung um Reli-
gionsfreiheit aufs Gröbste verletzt, kann Herr M. ihn nur loben;
er folgt jedem seiner Schritte mit Beifall und harrt des glücklichen
Moments, wo der moderne Carl der Grosse „veraltete Staatsfor-
men brechen und andere von dem Redürfniss der Nation ge-
heischte an deren Stelle setzen“ soll. Da geht Ferdinand auf
einmal rückwärts; er entlässt Wallenstein, den Schöpfer der kai-
serlichen Macht. — Da urtheilt der Verf. anders. Da heisst es
II. S 234: „Dieser angebliche Despot war in der Wirklichkeit ein
beschränkter, mit seinen Gedanken an die überkommenden Formen
gefesselter, durch diese Formen befriedigter Geist, und bei seiner
natürlichen Rechtlichkeit und Gutmüthigkeit nicht geeignet, neuen
Staats- und Weltverhältnissen Bahn zu brechen“. Oder S. 248:
„Ferdinand stand unter dem Einfluss seiner Mönche, die sich thö^·
richter Weise eingebildet hatten, dass er auch ohne den Arm des
verhassten Wallenstein Gebieter des Reichs bleiben könne“. Man
sieht, dem Verf. gilt seine Grundansicht von der Reformation mehr,
als die Vorliebe für Persönlichkeiten. Jede Machtherrschaft W

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