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Geschichte des dreissigjährigen Kriegs von Richter u. Menzel.


Braunschweig mit lebendigen Farben schildert, warum wird we-
nige Seiten nachher (II. S. 85.) blos gesagt: „Bevor diese Ver-
sammlung zu Stande kam, eroberte Tilly am 17. Sept. 1622. Hei-
delberg und am 13. Okt. Mannheim“. Muss der Unkundige nicht
glauben, blos die Verfechter des Protestantismus hätten durch
Raub und Mord ihre Siege befleckt, ein Tilly dagegen und die
Seinigen stünden rein da von jedem Vorwurf? Ref. dächte doch,
was das Theatrum Europaeum (T. p. 638.) von einem dreitä-
gigen Plündern und Morden berichtet, hätte wenigstens einer
Erwähnung verdient. Herr M. weiss davon nichts zu erzählen,
als die Wegführung der Bibliothek, die aber im Vergleich mit
dem „Morden, Daumein, Knebeln, Prügeln, Peinigen, Nägelbohren,
Sengen an heimlichen Orteny Aufhängen, Brennen an den Fuss-
sohlen, mit der Schändung und Wegführung der Frauen und
Jungfrauen“ etc. (s. J. P. Kayser’s Histor. Schauplatz der alten
berühmten Stadt Heidelberg S. 370.) eine wahre Kleinigkeit war.
— Oder (II. S. 182.): „Von der streng rechtlichen Seite ange-
sehen, mochte das Restitutionsedikt schwerlich anzufechten seynu.
Wenn dann Pfister einwendet, nur auf einem Reichstag hätte das
entschieden werden können, so meint Herr M.: „dort hätten sich
ja die protestantischen Stände der Einführung immer widersetzt,
folglich sey der Kaiser wohl befugt gewesen, es nach seiner Will-*
kühr zu thun“. Oder weil einige protestantische Stände (1613)
von Kaiser Matthias eine Entscheidung zu ihren Gunsten verlangt
hätten, sey es der kaiserlichen Macht anheim gestellt gewesen,
die Sache in ihrem Sinne zu entscheiden. Einzelne Glieder wa-
ren weder befugt, dem Kaiser das allgemeine Recht der Stände
einzuräumen noch der Kaiser, der ja selbst Parthei war, berech-
tigt, die Sache in seinem Sinne zu entscheiden. Das Recht der
Stände blieb immer dasselbe, einzelne Glieder mochten davon ab-
weichen so viel sie wollten. — Oder was sollen Stellen wie fol-
gende (I. S. 428.): „In der That würden selbst diejenigen, wel-
che die Formen des Christenthums ohne Partheigeist zu würdigen
wissen, und hiernach über die römische Kirche günstiger urthei-
len, als von den Stiftern und eifrigen Anhängern des Protestan-
tismus geschah oder geschieht, den Schmerz, welchen unzählige
Mitglieder jener Kirche über die unheilbare, den Gemüthern so
vieler Geschlechtsfolgen eingepflanzte Verkennung der christlichen
Wahrheit geäussert haben, wenigstens als tiefes Bedauern nach-
zufühlen haben, dass über unwesentliche Lehrmeinungen und über
unerhebliche oder unschuldige Kirchengebräuche ein solcher 25wie-

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