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496

Hoffmann: Grundriss der Logik.

Wechselwirkung oder Gemeinschaft einer aus einander ausschliessen-
den Trennungsstücken bestehenden Totalität in Raum und Zeit zu-
gleich gedacht. Franz Joseph Zimmermann hat in seiner
ausgezeichneten Denklehre (Freiburg, 1832) die nähere wissen-
schaftliche Begründung dieses hier angedeuteten wichtigen Gegen-
standes gegeben.
Der zweite Abschnitt (S. 23ff) behandelt die Lehre von
den Begriffen. §. 49 werden die Anschauungen untersucht, da
die Begriffe auf ihnen beruhen. Der Herr Verf. unterscheidet „sinn-
liche“ und „geistige“ Anschauungen. Die sinnliche Anschauung ist
entweder „äusserlich sinnlich“ oder „innerlich sinnlich“. Die geistige
Anschauung ist „entweder Selbstanschauung oder Anschauung des
dem Geiste geistig Dargebotenen“. Es ist klar, dass jede sinnliche
Anschauung eigentlich eine „innerlich-sinnliche“ sein muss, und dass,
ohne dieses zu werden, der Begriff der Anschauung eine Unmöglich-
keit wird. Es ist klar, dass, wenn der Herr Verf. die Anschauun-
gen eintheilt, er uns vor Allem eine Definition der Anschauung
hätte um so mehr geben müssen, als nach ihm „auf den Anschauungen
die Vorstellungen beruhen“, und uns nirgends bestimmt wird, was
denn eine Vorstellung, das nächste Element des Begriffes ist. Es
ist ferner klar, dass alle und jede Anschauung, die sinnliche, wie
die übersinnliche, dem Geiste geistig (und nicht materiell) geboten
wird, dass die Anschauung oder Vorstellung als Geistiges immer
vom Dinge als dem Materiellen zu unterscheiden ist.
Von §. 57 an (S. 26) schliesst sich der Herr Verf. in der
Lehre von den Begriffen wieder an Dro bisch an, und das Vor-
ausgehende passt nicht zu dem, was von da an aus Drobisch bei-
gebracht wird, wie z. B. die Lehre von der Anschauung, der Ver-
nunft, dem geistigen Schauen, dem Verstände u. s. w., sämmtlich
nicht hierher gehörige Gegenstände. Drobisch hat einen richti-
geren Anfang für seine Begründung der Begriffslehre gewählt.
Der Herr Verf. unterscheidet, wie Drobisch, das Seiende
als „ein selbstständiges Sein“ (Ding oder Object) als „Beschaffen-
heit“ und „als Beziehung“, ohne jedoch die beiden letzten Unter-
scheidungen so deutlich, wie Drobisch, zu entwickeln. Er nimmt
nach dieser Unterscheidung mit dem letztem darum „Objectsbegriffe, Be-
schaffenheits- und Beziehungsbegriffe“ an. Er nennt die „Beschaffen-
heitsbegriffe“ , wie Drobisch, Merkmale.
Ref. hält das Beispiel von einer ganzen Seite für die allgemein
bekannte Wahrheit von dem umgekehrten Grössenverhältnisse des
Inhaltes und Ilmfanges eines Begriffes in einer kurzen übersicht-
lichen Darstellung der Logik für überflüssig.
Von §. 72 (S. 31) an wird der dritte Abschnitt, die Lehre
von den Urtheilen, dargestellt. Die Unterscheidung der Urtheile
in „rein hypothetische“, „kategorisch-hypothetische“ (sic) und hy-
pothetisch-hypothetische“ (I!) ist aus Drobisch.
(Schluss folgt.)
 
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