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562

Der Bergwerksfreund.

Bei der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes können wir uns nicht
versagen, die Folgerungen hervorzuheben, welche sich aus den, mit
vieler Einsicht und Sorgfalt beobachteten, Thatsachen ergaben; auch
für die allgemeine Wetterlehre sind dieselben von Interesse.
Man vermeide Förderschächte mit Wetterschäcbten, und För-
derstrecken mit Wetterstrecken durch mehrere Oeffnungen in Ver-
bindung zu setzen, und wo solche Vorkehrungen, des Grubenbetriebs
wegen, durchaus unentbehrlich sind, ist es rathsam, sie zu verspun-
den mit einer wenigstens 1,00 Meter dicken Mauerung, worin man
eine bis zu 25 Quadrat-Decimeter weite Oeffnung lässt, welche durch
eine Fallthüre verschlossen bleibt.
Die Wetterführung einer Grube muss so veranstaltet sein, dass
jeder Arbeiter 30—50 Liter Luft in einer Secunde, je nach der
Ausdehnung der Baue, zu verzehren habe.
Jede Grube bedarf einer Wetter-Maschine, deren Wirkung
grösser ist, als es die gewöhnliche Wetterführung erfordert, damit
man, im Falle einer Explosion, so viel Luft in die Grube bringen
kann, als nöthig, um das durch Zerbrechen der Wetterthüre ver-
lorene Luftquantum zu ersetzen.
Die Maschinenführer müssen, sobald sie den Schlag einer Ent-
zündung von Kohlen-Wasserstoffgas bemerken, dem Ventilator grösst-
möglichste Geschwindigkeit geben.
Das Pulverschiessen zum Oerterbetrieb darf nur unter unmit-
telbarer Aufsicht der Untersteiger geschehen u. s. w.
Die Nationalbergwerksschule in Paris von Wlan-
gali. Im Auszuge bearbeitet nach dem russischen Bergjournale
von Wysoky. Seit langer Zeit rühmt sich diese Anstalt vieler
Gelehrten, welche in derselben ihre Bildung vollendeten und sodann
in allen Zweigen der Wissenschaft Frankreich zur Zierde gereichten.
Sie führt den bescheidenen Namen einer Schule, könnte aber rich-
tiger als Bergakademie bezeichnet werden. Die Einzelnheiten, vom
Berichterstatter mitgetheilt, sind keineswegs ohne mannigfaltiges
Interesse. — Mägdesprunger Hohofen-Produkte. Von
Bischof. (Erschien früher als Flugschrift und wurde hier mit
Bewilligung des Verf. wieder abgedruckt}. — Gesetz-Entwurf
über die Vereinigung der Berg-, Hütten-, Salinen-
u n d Aufbereitungs-Arbeiten in Knappschaften, für
den ganzen Umfang der Preussischen Monarchie.
Wurde in die Kammern eingebracht und mit der Ausführung des
gegenwärtigen Gesetzes das betreffende Ministerium beauftragt. An-
gehängt finden sich: Motive zu dem Entwurf des in Frage liegen-
den Gesetzes. Durch das Eigenthümliche bergmännischer Beschäf-
tigung, durch die damit verbundene Gefahr für Leben und Gesund-
heit, wurden Bergleute schon vor Jahrhunderten veranlasst, unter
sich Vereine zu bilden zu gegenseitiger Unterstützung in Krankheit
und Alter. In frühester Zeit erlassene Bergordnungen enthalten
Bestimmungen zur Förderung des Gedeihens der „Knappschafts-
 
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