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Rückert! Deutsche!Geschichte.

Friede zu Basel, Fortsetzung des Kriegs zwischen Oesterreich und
Frankreich bis zum Frieden von Luneville, die Secularisationen im
Reiche, der Krieg von 1805, der Rheinbund und die Auflösung des
Reiches, unter der fünften Stein’s Reformen, Hardenberg, Heer-
wesen, Politik der Regierung, unter der sechsten Schiller und die
freisinnigen Richtungen in der Literatur, die Romantik, Göthe, die
Philosophie und die Wissenschaft überhaupt, unter der siebenten
der russische Feldzug (1812), die Erhebung Preussens, der Krieg
bis zum ersten Pariser Frieden, unter der achten Ursachen der
Missstimmung in Deutschland, die Verfassungen der Einzelstaaten,
der Einbruch der Reaction und ihr Walten bis 1830, die Zeit von
1830—48, Preussens innere Entwickelung, unter der neunten die
Revolution und das Parlament, die Reaction seit 1850 bis zum
orientalischen Krieg, der orientalische Krieg und der öffentliche Geist in
Deutschland, der italienische Krieg und seine nächsten Folgen ge-
schildert. Eine wahrhaft patriotische Gesinnung weht durch das
ganze Werk und zeigt sich in edler Weise in allen den Stellen, wo
sich Gelegenheit bietet, das Interesse, die Würde und die Aufgabe
des deutschen Volkes unter den Völkern Europa’s darzustellen. Man
ersieht diese Gesinnung auch aus der Schilderung der Deutschlands
freier Entwickelung entgegengesetzten Bemühungen. Ref. führt als
Beispiel aus der Darstellung der Rheinbundstaaten folgende
Stelle an: x,Das alte Ziel der französischen Politik war jetzt so er-
füllt, dass es die verwegensten Träume eines Richelieu oder Lud-
wig XIV. weit hinter sich zurückliess. Mehr, als die Hälfte des
ehemaligen deutschen Reiches, gehörte unmittelbar oder mittelbar
unter französische Botmässigkeit. Es liess sich noch fragen, ob das
Eine oder das Andere vortheilhafter für den französischen Gewalt-
herrscher und gefährlicher für die Zukunft der deutschen Nation
war. Die Rheinbundsacte garantirte den einzelnen Staaten volle
und unbeschränkte Souveränetät. Im Falle eines feindlichen An-
griffes sollten sich diese unabhängigen Mächte wechselseitig Hülfe
leisten. Napoleon legte dies so aus, dass er für alle seine Kriege
die Aufstellung von Truppenkontingenten zu seiner unbeschränkten
Verwendung und in einer nach seinem Willen bestimmten Höhe als
das erste und unzweifelhafteste seiner Rechte als Protector in An-
spruch nahm und sie auch in allen Fällen unweigerlich erhielt. Nur
einmal wagte es der König Friedrich von Würtemberg, eine solche
Hülfsleistung für den spanischen Krieg zu verweigern. Napoleon
liess diesmal den Eigensinn des Mannes durchgehen, vielleicht weil
er ihm spasshaft erschien, aber die andern deutschen Staaten muss-
ten den Ausfall ersetzen, und für andere Kriege wurde auch dem
Würtemberger seine Schuldigkeit nicht erlassen. Aber nicht blos
hierin zeigte sich, wie Napoleon die Souveränetät der Rheinbunds-
fürsten verstand. Ein sorgfältig eingerichtetes, mit der unübertrof-
fenen Kunst der Franzosen für polizeiliche Spionage geleitetes System
der Ueberwachung beobachtete eben so wohl die Regierten, wie die
 
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