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Nr. 47. HEIDELBERGER 1861.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

I. Histoi'isch-rechtliche Beleuchtung des in der nassauischen land¬
ständischen Versammlung erstatteten Commissionsberichts vom
7. Juli 1860 über die Postverwaltung im Herzogthum. Giessen
1861. (Ferber’sche Universitätsbuchhandlung, Emil R.oth.)
II. Das deutsche Postfürstenthum, sonst reichsunmittelbar, jetzt bun-
desmitlelbar. Gemeinrechtliche Darstellung des Öffentlichen
Rechts des Fürsten Thurn und Taxis als Inhabers der gemei-
nen deutschen Post, von Karl Ulrichs, k. hannoverschem
Amtsassessor a. D., Mitglied des freien deutschen Hochstifts zu
Frankfurt a. M. Giessen 1861 (in derselben Buchhandlung').
Beide Schriften zusammen auch unter dem Titel: Archiv
für das Öffentliche Recht des deutschen Bundes, von Dr. J. T.
B. von Linde. Vierter Band, zweites Heft. Giessen 1861.
19 Bogen, 296 Seiten in 8vo.
III. Der Nassau-Taxis’sehe Postvertrag und der Braun’sehe Antrag in
der Nassauer 2. Kammer. Eine juristische Untersuchung: 1)
über die Natur des Taxis-Nassauischen Canons oder Pacht-
geldes ; 2) über die Folgen des Nichtzustandekommens einer
Uebereinkunft in besonderen Vertragsverhältnissen: 3) über die
Frage: Ist die Vereitlung einer Uebereinkunft durch Stellung
unannehmbarer Bedingungen unzulässig, wo ein pactum de
contrahendo in der Mitte liegt? 4) Ueber. den Taxis zugesi-
cherten Bundesschutz. Von Karl Ulrichs, königl. hannov.
Amtsassessor a. D. Giessen 1861 (in derselben Buchhandlung).
4 Bogen, 55 Seiten in 8vo.
Die Rechtsverhältnisse der fürstlich Thurn und Taxis’schen Post
haben in den früheren Bänden des Archivs für das öffentliche Recht
des deutschen Bundes (Bd. II. Heft 2 u. 3, Giessen 1857, und
Bd. III. Heft 1, Giessen 1858) eine so erschöpfende und rechts-
historisch begründete Darstellung im Allgemeinen gefunden, wie sich
einer solchen kaum ein anderer Gegenstand, dessen praktische Be-
deutung sich aus der Reichszeit herüber erhielt, zu erfreuen hat.
Ein am 9. Mai 1861 in der Nassauischen zweiten Kammer gestellter
Antrag auf eine eventuelle einseitige indirecte Abschaffung der Ta-
xis’schen Post in Nassau hat nun weiter zu den obgenannten Schrif-
ten Veranlassung gegeben, worin das Rechtsverhältniss dieser Post
zu Nassau insbesondere erörtert, aber bei dieser Gelegenheit aber-
mals wieder das allgemein staatsrechtliche Verhältniss derselben be-
leuchtet worden ist. Dies letztere gilt insbesondere von der zweiten
der oben angeführteji Schriften.
LIV. Jahrg. 10. Heft.

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