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Laspeyres: Bernardi Papiensis Summa Decret.

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Kämpfen der neueren Zeit sagt: „Der strenggläubigen Richtung war
es nicht um wissenschaftliche Begründung, sondern um die Ver-
nichtung der geistigen Ueberhebung (?) zu thun, aus der der Rationa-
lismus, aber eben so gut auch die Philosophie sich erzeugt hatte.“
Zum Schlüsse darf Ref. mit gutem Gewissen sich dem Urtheile
Klüpfels anschliessen, dass dieses Buch „unstreitig die beste über-
sichtliche Darstellung der deutschen Geschichte ist“. Einem Volke,
das seine Bedeutung und Stellung unter den übrigen Völkern und
sein Ziel im grossen Entwickelungsgange der Menschheit genau ken-
nen lernen will, kann man nichts zweckmässiger empfehlen, als eine
gute, eindringliche, in volksthümlichem Geiste geschriebene Darstel-
lung seiner Geschichte. Gewiss ist in dieser Hinsicht wahr, was
der verdiente Herr Verfasser am Schlüsse der ersten Auflage dieses
Buches niedergeschrieben hat: „Ein Volk, das seine Geschichte nicht
kennt und nicht versteht, ist auch nicht würdig, eine solche für die
Zukunft zu haben.“
v. Keifhlin Meldegg.

Bernardi Papiensis Faventini episcopi summa decretalium ad
librorum manuscriptorum fidem cum aliis ejusdem scriptoris
anecdotis edidit Ern, Theod. L asp eyr es, juris utriusque
et philosophiae doctor, in supremo liberarum Germaniae civi-
tatum Appellationum tribunali Lubecensi assessor, in acade-
miis Berolinensi et Halensi atque Erlangensi quondam anteces-
sor. Accedit tabula scripturae codicum exhibens specimina.
Ratisbonae. Apud G. Josephum Manz, MDCCCLXI. (LX1V
et 368 paqq. 8. mal. praeter tabulam scripturae codicum.)
4 Flor. 48 Xr. rh.
Ueber das Leben und die Schriften Bernhards von Pavia er-
halten wir in der Einleitung dieses Werkes nähere Nachrichten,
welche jetzt noch vervollständigt werden durch die Abhandlung von
Prof. Dr. Kunstmann über das Eherecht des Bischofs Bernhard
von Pavia im Archiv für katholisches Kirchen recht, Bd.
VI. S. 3 ff. 218 ff., und die Besprechung der vorstehenden Schrift
in einem Artikel von Prof. Dr. Maassen in der Kritischen
Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechts-
wissenschaft, Bd. III. Heft 2. S. 292 ff. Bernhard, wahrschein-
lich aus der angesehenen Familie Balbi zu Pavia stammend, schrieb
als Domprobst daselbst eine Sammlung, die er breviarium ex-
travagantium nannte, weil sie einen Nachtrag zu den in Gra-
tians Dekret nicht enthaltenen sowohl älteren als neueren kirchen-
rechtlichen Stoffe bilden sollte. Die ganze Sammlung ist um das
Jahr 1190 verfasst, weil sie über Clemens III. (f 1191) nicht hin-
ausgeht, und Bernhard sie noch als Domprobst verfasste, während
er gegen das Ende des Jahres 1191 auf den bischöflichen Stuhl
 
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