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Manuale delle coril d’Assise e dei giurati.

geschrieben wird.“ Ferner schreibt er noch: „Tschengis bedeute
dasselbe als Kjurchan, Ringherr, d. i. grosser und mächtiger
Padischah.“ Man sieht wie hier die Confusion und die Wider-
sprüche aufs höchste getrieben sind. Auch andere europäische
Schriftsteller, die wir nicht anführen wollen, wie Klaproth, d’Ohsson
und Beresin, tappen im Dunkeln umher und erst der Verf. vorliegen-
der Schrift gibt die wahre Bedeutung und den Unterschied der drei
Worte Gur a n, G u r g an und Gurchan an. Letzteres Wort bedeutet:
Herr Chan, d. h. Souverain, Oberherr, und ist mit dem Chakan
(Chan der Chane) identisch. Gurgan heisst aber: ein als Schwie-
gervater, Schwager oder durch andere Bande des Bluts mit einem
mächtigen Herrscher verwandter Fürst. Gur an bedeutet ursprüng-
lich Ring, Kreis, hier besonders eine Heeresabtheilung, welche
ihren Anführer wie ein Zaun umgibt, ohne dass sie gerade ring-
förmig aufgestellt gewesen wäre, und entspricht der griechischen
Plialax oder unserm Quarre
Wir könnten noch auf manche andere ähnliche Berichtigungen
aufmerksam machen, welche wir Herrn Erdmann verdanken, aber
däs Erwähnte wird genügen, um zu zeigen, mit welcher Gründlich-
keit der Verf. an seine Arbeit gegangen ist und wie viele Auf-
schlüsse über wichtige philologische und ethnologische Fragen in
diesem Buche zu finden sind.
Well.

Manuale delle corti d’Assise e dei giurati, dall’ avocante Ferranotti
Teoresto. Torino. 1862. presso JBotta. 8. p. 376.
Durch das Gesetz vom 23. Nov. 1859 wurden die Geschwo-
renen in Italien eingeführt, und am 20. desselben die neue Straf-
prozessordnung bekannt gemacht. Hier erscheint ein Commentar
zu dieser Gesetzgebung im Vergleich mit der französischen und
den andern in den verschiedenen jetzt vereinigten italienischen
Provinzen früher geltenden diessfallsigen Strafrechts - Ordnungen.
Auch hier waren die Juristen weniger für die Urtheilsfindung durch
Geschworene, als das Publikum, welches damit sehr zufrieden ist,
wie sich der Einsender selbst in der Romagna zu überzeugen Ge-
legenheit hatte, und auch die Richter durch die vernünftigen Ur-
theile dei’ Geschworenen zufrieden gestellt sind.
Nelgebaur.
 
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