Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Kr. 49.

HEIDELBERGER

1862.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Fock: Riigen’sch-Pommersche Geschichten II.

(Schluss.)
In ähnlicher Weise führt der Verfasser die Gründungsgeschichte
von Greifswald vor, das nur wenige Meilen von Stralsund ent-
fernt, dem nahen Kloster Eldena, welches bei seinen ausgedehnten
Besitzungen das dringende Bedürfniss eines Marktplatzes für den
Absatz seiner Produkte empfand, seine Entstehung verdankt und
seinen Namen von dem Walde — dem Greiffenwalde — in dem
es angelegt ward, erhielt. Wenn gewöhnlich das Jahr 1233 als
das Jahr der Gründung angenommen wird, so zeigt der Verfasser,
dass, wenn wir auch um diese Zeit eine erste Dorf- oder Hof-
Anlage annehmen, doch Greifswalde, als Markt und Stadt, erst
später im Laufe der vierziger Jahre dieses Jahrhunderts entstand:
urkundlich kommt „oppidum Gripheswald cum omnibus pertinentiis
suis“ zuerst im Jahre 1248 vor; im folgenden Jahre ging es zu
Lehen an die Herzoge von Pommern über; in dem weiter folgen-
den Jahre (1250) erhielten die Bürger Recht und Freiheit der Stadt
Lübeck, und damit war Greifswald eben so wie Stralsund als
deutsche Stadt constituirt. Der Verfasser führt uns, wie vorher
bei Stralsund, zuerst die Geschichte der Stadt innerhalb des von
ihm gewählten Zeitraumes vor, schildert dann ihre Umgebungen,
ihre Gebäude u. s. w. um dann uns noch einige kleinere Städte
Pommerns vorzuführen, in deren Anlage auf ähnliche Weise das
deutsche Element sich wirksam erwies (Loitz, Barth, Damgarten,
Tribsees, Grimmen, Garz): gewissermassen als Gegensatz dazu er-
scheinen die in eine spätere Zeit fallenden Städtegründungen von
Franzburg und Bergen, deren am Schlüsse dieses Abschnittes be-
sonders gedacht wird.
Nach diesen mehr geschichtlichen Erörterungen folgt (S. .123 ff.)
eine Darstellung der inneren Culturzustände dieser Städte, ihrer
Verfassung und ihrer Rechtspflege, wobei allerdings Stralsund 'und.
Greifswalde, schon um ihrer Machtstellung willen, vor den übrigen
hervortreten, auch in den noch erhaltenen Urkunden und Stadt-
büchern ein hinreichendes Material zur Darstellung dieser Zustände
bieten. Es ist dem Verfasser auch hier gelungen, eine recht an-
ziehende Darstellung dieses inneren Lebens nach seinen verschie-
denen Seiten und Richtungen zu geben, bei der man gerne länger
verweilt. Dass die Verfassung sich an die von Lübeck anlehnte,
geht schon aus der Bewidmung mit Lübischem Rechte hervor, und
LV. Jahrg. 10. Heft. 49
 
Annotationen