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Nr. 60. HEIDELBERGER 1862.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR

Literaturberichte aus Italien.

Sui cli/ma e sulle principali malattie della citta di Tunis! e del regnoj
dal Cavaliere H. Terrini. Torino 1861.
Der Doctor Terrini fand in Tunis als Arzt einen sehr umfas-
senden Wirkungskreis, wo auch ein anderer Piemontese, Ritter
Raffo wegen politischer Ansichten früher ausgewandert, sich so
auszeichnete, dass er Minister jenes vermeintlichen Raubstaates
wurde, wo aber eine solche Toleranz herrscht, dass beide Christen ge-
blieben sind. Dieser Staat mit gegen 2 Millionen Einwohner in
dem alten Carthago wird hier vorzüglich mit Bezug auf die dort
herrschenden Krankheiten, mit Rücksicht auf das Clima bei einer
Temperatur von 26—30 Grad Reaumur beschrieben. Ausserdem
was den Arzt nähei- betrifft, worüber wir uns kein Urtheil an-
massen können, hat der Verfasser bemerkt, dass, obgleich sonst die
Aerzte bei den Muhamedanern in hoher Achtung standen, weil ihr
Prophet gesagt hatte: „Wer einem Menschen das Leben rettet,
muss angesehen werden, wie einer der das ganze menschliche Ge-
schlecht gerettet hat“, jetzt diese Achtung sehr gesunken ist, da
ohne alle Prüfung Jedem erlaubt ist, sich mit der Heilkunde zu
beschäftigen. Dies geschieht daher von sehr vielen ganz unbe-
rufenen Personen so, dass die Menge der Aerzte ihren Werth her-
abgesetzt hat, wozu noch kommt, dass sie sich aus Eifersucht selbst
schaden.
Novissima guida commerciale di Genova per l’anno 1862. di L.
Vigna. Genova 1862. 8. p. 413. Tip. Marmochi.
Dies ist zwar eigentlich nur ein für Kaufleute bestimmter
Nachweis über Genua, enthält aber in der zweiten Hälfte auch
Kunst und statistische Nachrichten, so dass man sieht, wie auch
der Handelsstand sich mit mehr, als mit dem sonst Gewöhnlichen
beschäftigt. Wir machen besonders auf die Gemeindeverwaltung
der Stadt Genua aufmerksam. Diese befindet sich in den Händen
von 60 Gemeinderäthen, die aus den Urwahlen aller Gemeindemit-
glieder hervorgehen. Wir nennen die ersten und letzten fünf Ge-
meinderäthe, wobei man ohngefähr sehen kann, dass hier kein
Standesunterschied stattfindet. Doch trifft die Wahl gewöhnlich
auf die Höchstbesteuerten, weil diese bei der Vertheilung der Abgaben
und Bewilligung von Gemeindelasten, am meisten beizutragen haben,
LV. Jahrg. 12. Heft. 60
 
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