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Revue Africaine.

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kommen auch sonst vor, wie auf einem Grabstein von R u s i c a d e
gleichfalls ein Soldat derselben Legion genannt ist. Henzen
(Annal. a. a. 0. p. 53—56) stellt solche Fälle auf den algerischen
Inschriften zusammen, wo einzelne Soldaten aus andern Legionen
als der in Africa stationirten Leg. III. Aug. genannt werden, und
erklärt diese Erscheinung dadurch, dass einzelne Detachements
anderer Legionen zeitweise in der Provinz· Numidien zur Verstär-
kung der III. Legion verweilten. — Les Romains dans le
Sud de l’Algerie, art. 1 und 4 par Μ. Berbrugger art.
2 par le cap. Davenet, art. 3 par le cap. Lewal. p. 276
— 295. Es sind dieses die Aufsätze, auf welche wir schon oben
bei Gelegenheit der Bemerkungen über die römische Grenzbefesti-
gung hingewiesen haben. Wir können auf das Topographische
uns nicht einlassen, wir bemerken nur, dass aus den hier gege-
benen Notizen deutlich erhellt, wie weit zur Zeit der Notitia
dignitatum die Südgrenze des römischen Gebietes im \rergleich
mit dem 2. 3. Jahrh. n. Ch. nach Norden zurückgezogen werden
musste. Der Gegenstand selbst ist in geographischer und histori-
scher Beziehung wichtig und verdient eine zusammenhängende, ge-
naue Untersuchung und Beschreibung. Wir beschränken uns hier
nur auf einige in diesen Aufsätzen mitgetheilte epigraphische Denk-
mäler. S. 277 C. Julius | Hospes | Leg. III. Aug. | sacrum
fecit. Hr. Berbrugger liest die Abkürzung Leg. als Dativ und
nimmt an der genannte C. Julius Hospes habe irgend ein Heilig-
thum der III. Legion gewidmet. Allerdings kommt sacrum in der
Regel mit dem Dativ des göttlichen Wesens, dem der Gegenstand
geheiligt ist, vor. Aber wir glauben nicht, dass das Abstractum
Legio, oder ein ähnliches als Personification im Cultus vorkommt;
sondern dafür nur als Genius legionis, Genius centuriae
u. dgl. wie auf Inschriften nicht selten vorkommt. Wir ziehen deswegen
die Lesung Reni er’s vor, welcher 1 eg i ο n i s ergänzt und ausser-
dem annimmt, dass das Zeichen des Centurio vor leg. ausgefallen
ist. Man muss dann Sacrum als Substantiv auffassen von einem
Heiligthum, sei es ein Götterbild oder ein Bauwerk, was ganz zu-
lässig ist. Dieses Heiligthum näher zu bezeichnen war nicht nö-
thig, da der Augenschein es zeigte. Es wäre nun nur noch die
Frage, ob nicht legionis allein ohne eine vorhergehende Be-
zeichnung eines militärischen Grades stehen könnte, „C. Julius
Hospes von der dritten Legion.“ Wir zweifeln jedoch
daran und glauben mit Reni ei', dass in der Abschrift oder auf
der Inschrift selbst Etwas weggefallen ist, was am leichtesten mit
dem Centurionenzeichen geschehen konnte. Bei der folgenden In-
schrift p. 278 n. 12 ist DEO. NVM. MAG. nicht zu lesen, wie
Hr. Berbrugger liest: Deo numini magno; sondern mit Re-
nier 4266, 4267 Deo Numidarum magno, p. 291 wird die
Abbildung eines 30 Fuss hohen Grabdenkmals gegeben, wobei
weibliche unbekleidete geflügelte Genien mit umgekehrter Fackel
 
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