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Nr. 26. HEIDELBERGER 1863.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Die neuesten Leistungen in Italien auf dem Gebiete der
Rechtswissenschaft.
Wer die Schilderungen in den Correspondenz-Nachrichten über
die politischen, sittlichen und socialen Zustände in dem Königreiche
Italien liesst, muss zu dem Glauben kommen, dass in Italien die
Wissenschaft in einem schlimmen Zustande sich befindet, und das
wissenschaftliche Leben gelähmt ist. Wer aber die in neuester Zeit
in Italien erschienenen rechtswissenschaftlichen Werke näher wür-
digt, wird bald von dieser Ansicht zurückkommen und anerkennen,
dass, wenn auch die Italiener noch mit vielen Hindernissen und
mit manchen Ä’erhältnissen zu kämpfen haben, welche die nöthige
geistige Ruhe für wissenschaftliche Arbeiten stören, und keine
Aufmunterung dazu gewähren, es dennoch in Italien nicht an Män-
nern fehlt, welche nicht abgeschreckt durch den Mangel der die
freiere Entwickelung der Wissenschaft begünstigenden Zustände mit
Eifer wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen, was um so mehr
anerkannt werden muss, als in Italien nicht wie in Deutschland
der Schriftsteller auf die Bereitwilligkeit von Buchhändlern rech-
nen kann, welche durch Honorarien die Arbeit einigermassen lohnen,
während vielmehr in Italien der Schriftsteller auf eigene Kosten
'sein Werk drucken lassen muss, und selten hoffen kann durch
einen bedeutenden Absatz seines Werkes Entschädigung zu erhal-
ten. Wir wollen vorerst auf die in Italien erscheinenden rechts-
wissenschaftlichen Zeitschriften aufmerksam machen Hierher ge-
hört die in Turin seit mehreren Jahren erscheinende (jährlich gegen
600 Seiten liefernde}, von dem Advokaten Beretta herausgegebene
Zeitschrift: la Legge, Monitore giudiziario e aministrativo del Regno
d’Italia; sie enthält in jedem Blatte rechtswissenschaftliche Auf-
sätze über wichtige Fragen der Gesetzgebung, oder durch neuere
Rechtsprechung hervortretende Streitfragen, ferner die neuesten von
den Gerichtshöfen, insbesondere von den Cassationshöfen erlassenen
Rechtsprüche (häufig mit kritischen Bemerkungen), ferner den Kam-
mern vorgelegte Gesetzentwürfe und von den Ministerien er-
lassene Ausschreiben, wichtige statistische Mittheilungen so wie
Anzeigen neuerer Werke. Mit gleicher Richtung erscheint in
Mailand eine von G. Porrso und Gabelli (dessen gute Schrift über
Geschwornengerichte in Italien in den Heidelberger Jahrbüchern
1861. Nr. 19 angezeigt wurde) redigirte Zeitschrift mit dem Titel:
Monitore dei tribunali giornale di legislazione, e jurisprudenza civile
e criminale. Sie verdient eine besondere Aufmerksamkeit, weil sie
LVI. Jahrg. 6. Heft. 26
 
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