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Arrian’s Werke von Cless.

Unterschied zeigt sich schon in vielen anderen Dingen, z. B. in
Erbauung von Tempeln, Aufstellung von Bildsäulen, Aussonderung
geweihter Bezirke für die Götter, Darbringung von Brand- und
Trankopfern zu ihren Ehren, Abfassung von Preisgesängen auf die
Götter und Lobliedern auf Menschen:, jedoch ganz insbesondere im
Brauche der Anbetung. Die Menschen werden nämlich geküsst von
den Begrüssenden; die Gottheit aber wird irgendwo an einem er-
höhtem Standpunkte aufgestellt und darf nicht einmal berührt
werden: desshalb wird sie durch Anbetung verehrt. Chortänze
■werden zu Ehren der Götter aufgeführt und Päane zur Verherr-
lichung der Götter gesungen. Und hierüber darf man sich um so
weniger wundern, da ja selbst den verschiedenen Göttern verschie-
dene Ehrenbezeugungen bestimmt sind, so wie, beim Zeus, den
Heroen wiederum andere, und zwar von den göttlichen streng ge-
schiedene. Es gebührt sich also mit nichten, Alles unter einander
zu wirren, und einerseits die Menschen durch ausschweifende Ehren-
erweisungen auf eine Höhe zu stellen, die ihnen nicht zukommt,
andererseits die Götter, wenigstens so weit diess bei ihnen angeht,
in eine unziemliche Tiefe herunterzudrücken, indem man ihnen
gleiche Ehre mit Menschen erzeigt. Alexander selbst würde es sich
wohl nicht gefallen lassen, wenn irgend ein gewöhnlicher Mensch
durch widerrechtliche Wahl oder Abstimmung sich in königliche
Ehren eindrängen wollte. Mit um so grösserem Rechte würden
also die Götter solchen Menchen zürnen, w’elche sich entweder selbst in
göttliche Ehren eindrängen, oder sich von Anderen ohne Wider-
streben eindrängen lassen.“
Man wird aus diesen wenigen Proben, die sich leicht noch
vervielfältigen liessen, wohl ersehen, dass es kein leeres Wort ist,
wenn der Verfasser in seinem Vorwort versichert, wie er durch-
weg bemüht gewesen, gewissenhafte Treue gegen den Grundtext
mit den gebührenden Rücksichten auf Reinheit und Wohllaut des
deutschen Ausdrucks nach Kräften zu verbinden, und dabei
selbst frühere Uebersetzungen, deutsche wie französische, zu
Rathe zu ziehen. Wir haben alle Ursache, dieser Versicherung
Glauben zu schenken, ohne dass dadurch jedoch das eigene Ver-
dienst des Uebersetzers irgend wie, nach unserem Ermessen ge-
schmälert wird. Er wird vielmehr unsern Dank verdienen , dass
er bei seiner Arbeit Alles sorgfältig zu Rathe gezogen hat, was
auf den von ihm bearbeiteten Autor sich bezieht und für dessen
Verständniss oder Erklärung von Andern geleistet worden ist. Mag
man diess allerdings für eine Pflicht eines Jeden ansehen, der einen
alten Autor zu bearbeiten übernimmt: wir wollen auch dieser An-
sicht keineswegs entgegen treten: wenn wir aber sehen, wie selten
im Ganzen diese Pflicht anerkannt, und das Gegentheil davon zu
einer in der Arbeitsscheu unserer Zeit begründeten Regel werden
will, so werden wir die rühmlichen Ausnahmen davon, und zu die-
sen rechnen wir unbedingt diese deutsche Bearbeitung von Arria-
nus —- mit um so mehr Dank aufzunehmen haben. Möge die Fort-
 
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