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594

Weber: Allgemeine Weltgeschichte, neunter Band.

2) dass das in?perium jedesmal durch die lex curiata dem
Beamten erst ertheilt wurde und diese durchaus nicht den Cha-
rakter eines Treugelöbnisses hatte; daher wir an dem Ausdruck
«lex curiata de imperio», wie ihn die Quellen nennen, durchaus
keinen Anstoss zu nehmen berechtigt sind.
Rostock. Octavius Clason.

Allgemeine Weltgeschichte mit besonderer Berücksichtigung des Geistes-
und Culturlebens der Völker und mit Benutzung der neuern
geschichtlichen Forschungen für die gebildeten Stände bearbeitet
von Dr, Georg Weber, Professor und Schuldirector in
Heidelberg. Neunter Band. Leipzig, Verlag von Wilhelm Engel-
mann, 1871, 947 S. gr. 8.
Der fünfte, sechste, siebente und achte Band des
vorliegenden, für alle Freunde der Bildung wichtigen Werkes um-
fassen das Mittelalter. Nach demselben von dem Unterzeich-
neten früher in diesen Blättern angedeuteten zweckmässigen Plane
und in demselben, nicht nur der äussern Geschichte, sondern auch
dem Geistes- und Culturleben der Völker zugewendeten Geiste ist
auch der vorliegende neunte Band auf der Grundlage der Quellen
und aller bedeutenden neueren geschichtlichen Forschungen abgefasst.
Er enthält den für unsere jetzigen Zustände so bedeutungsvollen
Zeitraum des Ueberganges aus dem Mittelalter in die
Neuzeit.
Am Schlüsse des achten Bandes wurde der Sieg des mo-
narchischen Princips in Frankreich, England und
den Niederlanden und damit die erste Abtheilung des
Ausganges der mittelalterlichen Zeit dargestellt. Daran
reiht sich nun im neunten Bande die zweite Abtheilung
dieses Ausganges. Sie umfasst das deutsche Reich und
die Entwicklung der T er r i t o rial h o h ei t e n , die Reiche
im Osten, den Ausbau des osmanischen Reiches unter
Mohammed II. und seinen Nachfolgern, das Cultur-
leben und den B i 1 d u n g s s t a n d im vierzehnten und fünf-
zehnten Jahrhundert.
Der Darstellung des deutschen Reiches und der Entwicklung
der Territorialhoheiten wird die sowohl die Quellen als die neueren
Hülfsschriften enthaltende Literatur vorausgeschickt. Sie ist als
Fortsetzung der im achten Bande S. 117 und 192 angegebenen
Literatur zu betrachten. Nach einer kurzen Uebersicht und einem
Vorblicke geht der Hr. Verf. zum deutschen Reiche und der Ent-
wickelung der Territorialhoheiten über. Hier werden Brandenburg
und Preussen, Oesterreich unter dem Hause Habsburg, der grosse
 
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