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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 76.1926

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.7093#0041

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MAURITIUS PFEIFFER SCHALE DER STADTGÄRTNER

(Gipsmodell für Ausführung in Silber und Elfenbein)

Phot. Fr. Witzig

kataloge und Gebrauchsgraphik befinden sich Lesetische, welche
den Besuchern die Durchsicht ausgestellter Bücher und Kataloge
ermöglichen. Wir werden auf den Inhalt und die Bedeutung der
Sammlung in unserem nächsten Heft ausführlich eingehen.

Wettbewerbe. Die Internationale Schlafwagengesellschaft hat
ein Preisausschreiben erlassen, in dem Prämien von 100 000,
25000, 10000 und 5000 franz. Franken für Entwürfe der inneren
Gesamteinrichtung und Einzelanordnungen in den Schlafwagen
ausgesetzt werden. Termin: 30. April. Näheres: Compagnie des
Wa gons-Libs Paris 40 rue de l'Arcade. Die Konkurrenz ist
international.

Der dritte redaktionelle Wettbewerb der „Innendekoration"
Darmstadt: „Schlichte Wohnräume" (Woh nzimmer, Dielen, Eß-
Zimmer, Arbeitszimmer, Empfangsräume, Teezimmer, Schlaf-

zimmer) schließt am 15. April. Näheres: Verlagsanstalt Alexan-
der Koch, Darmstadt.

Am 1. Mai ist Termin für den Wettbewerb „Steckschmuck" der
Deutschen Goldschmiedezeitung. <Nadeln, Spangen, Broschen,
Schließen, Haarschmuck, Hutschmuck). Näheres: Schriftleitung der
Deutschen Goldschmiedezeitung, Leipzig.

Ausstellung Oporto. Die sogenannte „Reichshauptstelle <!)
für Kultur- und Wirtschaftspropaganda", BerlinW9, Potsdamer-
straße 19, fordert zur Beschickung einer „Deutschen Abteilung"
der Ausstellung in Oporto auf. Nach verlässigen Nachrichten
handelt es sich um ein Unternehmen, vor dem dringend gewarnt
werden muß,- auch ist die Bezeichnung „Reichshauptstelle" irrefüh-
rend, da es sich um keinerlei amtliche oder nur amtlich unterstützte
Stelle, vielmehr um ein privates Erwerbsunternehmen handelt.

Jahresbeitrag 1926. Der Jahresbeitrag beträgt M. 20.—. Gemäß Beschluß der Generalversammlung ist bei Zahlung
nach dem 1. April ein Zuschlag von M. 2.— zu erheben. Die durch Einziehung entstehenden Kosten sind hierin nicht ent-
halten. Säumige Mitglieder sind in Heft 1, außerdem anläßlich Versendung der Wahlzettel zur Zahlung gemahnt worden. Die
Mahnung wird hiermit wiederholt. Weiterhin muß gemäß § 7 II mit Einziehung durch Postauftrag vorgegangen werden.

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