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Die Kunde — 6.1938

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Nr. 3/4
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Rieckenberg, Hans Jürgen: Wann fanden die Landtage zu Werla statt?
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https://doi.org/10.11588/diglit.61997#0103

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Wann fanden die Landtage zu Werla statt?
Von stuä. MI. H. I. Rieckenberg-Göttingen.
Über die altsächsischen Landtage zu Werla hat Geheimrat Brandt
in dem Sonderheft der Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und
Altertumskunde, Jahrgang 1935, unter Angabe der älteren Literatur
schon ausführlich gehandelt und dargestellt, welche Bedeutung Werla
nicht nur als Pfalz, sondern auch als Versammlungsort für Sachsen
im 10. und frühen 11. Jahrhundert gehabt hat. Da wir leider nur
sehr wenig über das sächsische Stammesleben jener Zeit wissen, dürfte
es vielleicht von um so größerem Interesse sein, festzustellen, zu welchem
Zeitpunkt diese Landtage zu Werla stattfanden.
Ausgehen will ich von dem bekannten und so bedeutungsvollen
Landtage vom Jahre 968. Auf die einzelnen Ereignisse brauche ich
wohl nicht näher einzugehen, da sie ja Geh.-Rat Brandt schon in der
erwähnten Abhandlung dargestellt hat. Jedoch möchte ich mit Hauck Z
annehmen, daß auch zu gleicher Zeit die Investitur des Bischofs Hildi-
wadus von Halberstadt durch Hermann Billung in Werla vorge-
nommen wurdeZ. Nach den Oesta CMcvporum wurde nun der Bischof
Hildiwadus am 30. März 968 investiert. Uber die rechtliche Bedeutung
dieses einmaligen Vorganges zu schreiben ist hier nicht meine Aufgabe.
Vergleicht man nun das Datum des Briefes Ottos I. an die Sachsen,
den er am 18. Januar 968 vor Capua geschrieben hat, so ist es schon
möglich, daß er am 30. März in Werla vorgelesen werden konnte. Be-
stärkt werde ich in dieser Annahme durch die Tatsache, daß der Brief
ganz augenscheinlich für die sächsische Stammesvertretung bestimmt
war, denn sonst wäre er ihr wohl kaum vorgelesen worden. Somit
wußte also Otto I., daß im März ein Landtag zu Werla stattfinden
würde. Und ich möchte nun meinen, daß die Landtage zu Werla, wenn
sie ftattfanden, immer im März stattfanden. Ob jährlich oder nach
einer Reihe von Jahren, wage ich nicht zu entscheiden.
Doch was gibt es noch für weitere Belege für meine Annahme?
Da die Könige und Kaiser aus dem Liudolfingischen Hause ursprünglich
auch gleichzeitig Herzöge der Sachsen waren — zu welchem Zeitpunkt
sich dieses änderte, mag dahingestellt sein, jedoch trifft es auf jeden
Fall für Heinrich I. und Otto I. zu — ist wohl anzunehmen, daß sie
an diesen Landtagen teilnahmen, wenn es irgendwie die Geschäfte des
Reiches erlaubten und sie in Sachsen weilten. Ein Gegenbeleg für diese
Annahme läßt sich aus ihrem Jtinerar — soweit ich es jetzt zu über-
blicken vermag — nicht nachweisen, jedoch eine Bestärkung meiner Ver-
9 Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands, III3—4, Seite 124, 1.
9 O68ta Lpckeoporum HaIber8tacl6N8ium 88 XXIII S. 85. ... anno
Domini 968, inöietione XI, pari voto toeiu8 eleri et populi unanimi neela-
matione 3. Lai. ^prilck rite et eanoniee 68t eleetu8, et in en8tello ^Verle
oon8titutu8, a Hariinanno äuee 8axonie pre8ul ciignua Ilalberataöenem
eeeleaie 68t tran8mi88U8. ^.nnalmta 8axo. 8 8 VI 521, ohne Zeitangabe.

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