Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 20.1909

DOI Artikel:
Kunstgewerbliche Rundschau
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.4598#0240

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext


WETTBEWERBE DES DRESDENER KUNSTGEWERBE-VEREINS



233





der diesjährige Internationale Kunst-
historische Kongreß statt. o
o Trier. Der zehnte Tag für Denk-
malpflege findet am 23. und 24. Sep-
tember hier statt. o

DENKMALSCHUTZ

o Paris. Am 17. Juli hat die Kammer
ein Gesetz zum Schutze der Kunst-
werke Frankreichs beschlossen, in dem
bestimmt wird, daß alle beweglichen
Kunstwerke, außer denen, die den De-
partements, Gemeinden und öffent-
lichen Gebäuden gehören, inventarisiert
werden können, falls ihre Erhaltung in
geschichtlicher oder kunstgeschichtlicher
Hinsicht nationale Bedeutung hat. Die
inventarisierten Kunstwerke dürfen nicht
mehr aus Frankreich ausgeführt wer-
den. Der Minister der schönen Künste
ist befugt, solche Werke restaurieren,
ausbessern oder verändern zu lassen. —
Ein solches Gesetz ist auch in Deutsch-
land eine dringende Notwendigkeit. □

HANDEL UND EXPORT

Winde jun., Dresden

Vereins, Königstraße 31 B, während der Bureaustunden
von den Mitgliedern einzusehen. o

o Berlin. Das Zentralblatt der Bauverwaltung berichtet,
daß das Statistische Reichsamt festgestellt habe, daß im
Jahre 1906 und 1907 für mehr als 43 Millionen Mark Steine
vom Auslande bezogen worden sind. Es wäre sehr zu
wünschen, daß künftig ein großer Teil dieser Summe im
lnlande bliebe. Dies wäre zu erreichen, wenn Architekten
und Bildhauer wieder mehr unsere einheimischen Gesteiu-
arten verwenden würden, von denen wir doch eine sehr
gute Produktion und Auswahl besitzen. o

□ New-York. Nach dem neuen amerikanischen Zoll-
gesetz gehen Porzellan, keramische Produkte aller Art,
sowie überhaupt Objekte, die einen Kunstwert besitzen
oder für Unterrichtszwccke eingefühlt werden, zollfrei ein,
sofern sie - - vor mehr als hundert Jahren produziert
wurden. Nur Tapisserien aller Art
müssen verzollt werden, gleichviel wie
alt sie sind. Gemälde, Zeichnungen
und Skulpturen sollen zollfrei eingehen,
wenn sie älter als zwanzig Jahre sind,
andernfalls zahlen sie jetzt 15 Prozent,
statt früher 20 Prozent Eingangszoll.
Dies trifft aber nur solche Werke, die

durch Handarbeit entstanden sind
und nicht ganz oder teilweise auf

mechanischem Wege hergestellt wur-
den. Also zahlt ein Original-Denkmal
in Stein 15 Prozent, ein Bronzeabguß
desselben Denkmals aber den viel
höheren Zoll von 45 Prozent.

Stuttgart. Der Handelssachver-
ständige bei dem Kaiserl. Deutschen
Generalkonsulat in New-York hat dem
Reichsamt des Innern einen Bericht
über die Förderung des Absatzes deut-
scher Kunstgewerbeerzeugnisse aui dem
amerikanischen Markt erstattet, der für
die kunstgewerblichen Kreise Württem-
bergs von besonderer Bedeutung ist.
Der Bericht ist auf dem Sekretariat
des Württembergischen Kunstgewerbe-

SCHULEN UND UNTERRICHT

o Aue i. E. Einen richtigen Schülerstreik hat es in der

Deutschen Fachschule für Blecharbeiter und Installateure
gegeben. Als Grund werden von den Schülern die seit An-
wesenheit des Direktors Bleckert eingetretenen Mißstände
der gesamten Lehrer- und Schülerschaft gegenüber ange-
geben. Ferner wurde gesagt, daß man mit dem vom
Direktor eingeführten Lehrplan nicht einverstanden wäre, da
er kein Fachmann sei, und die Schüler nicht Maurer und
Zimmerer, sondern Klempner werden wollten. Dies bezieht
sich darauf, daß der Direktor Architekt ist; Änderungen
am Lehrplan hat er jedoch nicht vorgenommen, sondern
lediglieh versucht, die locker gewordene Disziplin wieder

Fritz Bleyl, Freiberg i. S.
 
Annotationen