Zürsl Wilhelm Heinrich von Laarbrücken
und das Tanzverbot
Von Karl Lohmeger-Heidelberg
2lm Pfingstdienstag des Jahres 1752 hatten fünf junge Leute von
Steinbach das Lanzverbot des prvtestantifchen Konsistorial-Konvents zu
Ottweiler überfchritten, auf deffen Einhaltung die lutherifche Geistlichkeit
damals strenge hielt, und die Miffetäter waren mit 3 Gulden Strafe
belegt worden. Da wuhten fie keinen befferen Weg, als felbst zu ihrein
geliebten Fürsten Wilhelm Heinrich, der gerade in Neunkirchen war, zu
gehen, um ihm die Sache persönlich vorzutragen und fich über die Strafe
zu befchweren. And derLandesvater hatte ein volles Verständnis für ihre
Klagen und gab ihnen dieses offene Schreiben an öen Oberamtmann mit:
„Wan diefe junge Laite nichst böses anöres getahn haben, als den
Dienstag nachmittag gedantz, fo kann ihnen ohne gantz geringen anstand
die strafe mit recht erlahen sein, indem es befser ist, öie bauer buben
dantzen, als das fie in die Hecken laufen; den Herren geistlichen aber trächt
das erste nichst ein, das letztere aber trächt ihnen 3 mahl ein, deswegen sie
es lieber fehen, tausen, copoliren und begrawen, das dantzen aber nichst.
Nainkirchen, den 6. Suni 1752. dl. 8."
(Wilhelm Heinrich Fürst zu Äassau-Saarbrücken.)
Dies originelle fürstliche Schreiben war ehemals im Besitz des lang-
jährigen, verdienten katholifchen Pfarrers und Ottweiler Geschichts-
forschers O. A. S. Hanfen.
Seine erstmalige Veröffentlichung an dieser Stelle möge mit dazu
beitragen, wieder einmal nachdrücklich auf diefen prächtigen einheimifchen
Fürsten des fo lange Zeit gefchmähten 18. Oahrhunderts hinzuweifen,
der für alles, was das Saarbrücker Land groh gemacht hat, nun einmal
doch als erster die Grundlagen gelegt und fo der gröhte Wohltäter diefer
Landstriche, zu denen bekanntlich auch Gebiete Ler heutigen Pfalz wie
Homburg gehörten, geworden ist, die er verwüstet durch die Kriege des
17. Iahrhunberts übernahm und bei feinem Dode in Handel und Sn-
strie blühend und gefchmückt mit Bauten einer öer ersten Meister des
Varocks uns fo hinterlasfen konnte, dah gerade seine Saat bis in die
neueste Zeit hinein die reichsten Früchte immer weiter und mächtiger
trägt, wie es eben einmal nur der Fall ist, wo einst ein groher Kultur-
vermittler an der Arbeit war, öer dann auf Sahrhunderte das Gefchick
öes Landes mitbestimmen muh.
Von der iRegierungsweise Wilhelm Heinrichs mag fonst folgender
eigenhändige Erlah eine Anfchauung geben^.
^ Ruppersberg, Geschichte öer Grafschcift Saarbrücken, II, S.2?8, unö III, I.Bd.,
S.221ff.
204
und das Tanzverbot
Von Karl Lohmeger-Heidelberg
2lm Pfingstdienstag des Jahres 1752 hatten fünf junge Leute von
Steinbach das Lanzverbot des prvtestantifchen Konsistorial-Konvents zu
Ottweiler überfchritten, auf deffen Einhaltung die lutherifche Geistlichkeit
damals strenge hielt, und die Miffetäter waren mit 3 Gulden Strafe
belegt worden. Da wuhten fie keinen befferen Weg, als felbst zu ihrein
geliebten Fürsten Wilhelm Heinrich, der gerade in Neunkirchen war, zu
gehen, um ihm die Sache persönlich vorzutragen und fich über die Strafe
zu befchweren. And derLandesvater hatte ein volles Verständnis für ihre
Klagen und gab ihnen dieses offene Schreiben an öen Oberamtmann mit:
„Wan diefe junge Laite nichst böses anöres getahn haben, als den
Dienstag nachmittag gedantz, fo kann ihnen ohne gantz geringen anstand
die strafe mit recht erlahen sein, indem es befser ist, öie bauer buben
dantzen, als das fie in die Hecken laufen; den Herren geistlichen aber trächt
das erste nichst ein, das letztere aber trächt ihnen 3 mahl ein, deswegen sie
es lieber fehen, tausen, copoliren und begrawen, das dantzen aber nichst.
Nainkirchen, den 6. Suni 1752. dl. 8."
(Wilhelm Heinrich Fürst zu Äassau-Saarbrücken.)
Dies originelle fürstliche Schreiben war ehemals im Besitz des lang-
jährigen, verdienten katholifchen Pfarrers und Ottweiler Geschichts-
forschers O. A. S. Hanfen.
Seine erstmalige Veröffentlichung an dieser Stelle möge mit dazu
beitragen, wieder einmal nachdrücklich auf diefen prächtigen einheimifchen
Fürsten des fo lange Zeit gefchmähten 18. Oahrhunderts hinzuweifen,
der für alles, was das Saarbrücker Land groh gemacht hat, nun einmal
doch als erster die Grundlagen gelegt und fo der gröhte Wohltäter diefer
Landstriche, zu denen bekanntlich auch Gebiete Ler heutigen Pfalz wie
Homburg gehörten, geworden ist, die er verwüstet durch die Kriege des
17. Iahrhunberts übernahm und bei feinem Dode in Handel und Sn-
strie blühend und gefchmückt mit Bauten einer öer ersten Meister des
Varocks uns fo hinterlasfen konnte, dah gerade seine Saat bis in die
neueste Zeit hinein die reichsten Früchte immer weiter und mächtiger
trägt, wie es eben einmal nur der Fall ist, wo einst ein groher Kultur-
vermittler an der Arbeit war, öer dann auf Sahrhunderte das Gefchick
öes Landes mitbestimmen muh.
Von der iRegierungsweise Wilhelm Heinrichs mag fonst folgender
eigenhändige Erlah eine Anfchauung geben^.
^ Ruppersberg, Geschichte öer Grafschcift Saarbrücken, II, S.2?8, unö III, I.Bd.,
S.221ff.
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