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Mannheimer Abendzeitung — 1846

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No. 176 - No. 206 (1. Juli - 31. Juli)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44008#0743

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Die Weſser-Zeitung und das prenßiſche Verbot. “

‘deutschen Preßverhältnisse von Bundeswegen sprach und schrieb und wo die

das nun öffentlich beſtätigte Verbot der „Weſer-' und „Bremer'!-Zeitung






: kungen“, bie, wie sie sagt, nur Andeutungen sein könnten, welche aufmerksame
Leſer weiter auszuführen wiſſen würden. Sie ſchreibt:

dieſes Verbot im höchſten Grade überrascht hatz denn daſſelbe iſt ~ (und wenn

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ſerale vie geſpalteie Jeux in Periiſthrifi over veren Raunt vier Kreuzer. Briefe und Gelbart [ret 'etnzuſsnden.

|

'! § Zur ſelben Zeit, wo man allenihalben von bevorſtehender Beſſerung der

in Preu-e .
Hen. Es iſt von hohem und allgemeinem Intereſſe, die Gründe dieser Maß.
regel kennen zu lernen und die Unterdrückten zu hören. Bis jetzt hat tie preuſ- .
Regierung, früherem Verfahren in ähnlichem Falle entgegen, solche Grü nne.
t angegeben. Dagegen finden wir in der Weser-Ztg. nachſtehende „Bemer- |

Zunächst müſſen wir geſt:hen, daß uns (und wir wissen, nicht uns allein]

wir nach gewisſsenhaftiefter Selbſtprüfung mit erhobenem Finger unſere lieſſte

Ueberzeugung aussprechen sollten, wir könnten nicht anders urtheilen]) – das
Verbot iſt eine völlig unmotivirte Maßregel. Sie erscheint unmotivirt in Er-
wägung der Haltung dieſes Blattes, unmotivirt Angzefichts der Freiheit, welche
die preußiſche Regierung ihren eigenen Zeitungen in ber Besprechung der inlän-
diſchen sowohl ais auch namentlich der auswärtigen Angelegenheiten geſtattet,
unmotivirt endlich, wenn man den Charakter der in Preußen zugelassenen

nichtpreußiſchen Zeitungen als Maßſtab annimmt. Und andere Maßſtabe als

dieſe drei. gte bei den gegenwärtigen Verhältniſſen der deuiſchen Preſſe nicht,

denn das sormelle Recht Preußens, jede ausländische Zeitung von seinen Grän- |
zen auszuſchlicßen , wird ihm ſo wenig wie der ruſſiſchen Regierung irgend Je-

mand beſtreiten.

_ Was zunächſt unsere eigene Haltung betrifft, ſo werden wir, um diese zu

rechtfertigen, kaum einen andern Beweis unjerer Schuldlosigkeit anzuführen nö-

thig haben, als die gar nicht wegzuläugnende Thalſache, daß alle einigermaßen

erheblichen, einigermaßen in Betracht kommenden Original-Artikel über deulſche

Ayrterteier , welche seit einem halben Jahre in dieſen Blättern erschienen
Cund nur solche können doch das Verbot veranlaßt haben), daß ~+ ſagen wir
D alle diese Artikel ohne Ausnahme in der Folge von preußiſchen Zeitungen

unter preußiſcher Cenſur wieder abgedruckt worden find, – Beweis genug. daß

UV. in Preußen für die Erörterung der kirchlichen und politiſchen Fragen gesetz-



lich maßgebend geworden sind, entſprachen. Diese Thatsache kann Niemand 4

beſſer beſcheinigen, als das Departement im Minifterjum des Innern zu Ber-
lin, welches mit der Berichterſtattung über die Tagespreſſe beauftragt iſt. Dies

nämliche Departement wird uns das Zeugniß ausstellen, daß wir keine der ob-
ſ<webenden Tagesfragen, sei es dem Buchſtaben, sei es dem Geiſte nach, in
einer „unehrerbietigeren und frecheren‘’ Weise besprochen haben, als irgend ein

- pyreußiſches Blait von Trier bis Königsberg, wohl aber daß ein umgekehrtes
Verhältniß ſtatifindet und daß wir fiets bei der Erörterung oder Berichterſtat-

"tung über Angelegenheiten, die uns nicht unmittelbar angingen, nach gemäßig-

terem Ausdruck ſtrebten, als die näherbetheiligten Inländer es für nöthig hal-

ten mochten.

Denn wir gingen ſtets von dem Grundsatze aus, uns nichts gegen Andere
zu erlauben, was wir, gegen uns ausgcübt, hätten mißbilligen müſſen. Daß
wir aber in vielen die Welt bewegenden Fragen eine andere Seite vertreten als

das gegenwärtig in Preußen herrschende Syſt.m, läugnen wir keinen Augenblick;

auch kann dics allein, wie Jedermann ſieht, nicht ein Zeitungsverbot veranlaſ-
sen. Wie könnte man das an einem Ausländer ſtrafwürdig finden, was man
den eigenen Unterthanen ausdrücklich freigiebt ? ... q

was unſere Stellung nichtpreußiſchen Angelegenheiten gegenüber anlangt,

so brauchten wir darüber hier eigentlich kein Wort zu verlieren, wir müßten

s

denn annehmen, das über uns verhängte Verbot sci eine von unsrer Haltung
hie p'revſth lc ein Recht Aergerniß zu nehmen an der Art und Weiſe,
wie wir unsere Pflicht gegen die Mitglieder des deutschen Bundes auffaßten ?
In dem t<hriſtlich - germaniſchen Staate wird man das c<hriſtliche Gebot kennen:

was du nicht willſt, vaß man dir thue, das thue du auch grtteu us; Ute.
t

wird auch jenes germaniſche Gebot kennen, welches vom Kläg
zu erheben „mit reiner Hand und mit reinem Herzen." Der c<hristlich-germani-
ſche Staat wird nicht Beschwerde führen, wenn gegen ihn im Auslande eine
Sprache geführt wird, welche er seinen eigenen Unterthanen diesem Auslande ge-
genüber gestattet. Oder sollte man es mit jenem Gesetze evangelischer Gegen-
ſeitigkeit kleinen Staaten gegenüber nicht so genau nehmen? Wir dürfen
das nicht voraussetzen: eine derartige Auffaſſung des Bunbesverhältnisses wäre,
— @abgeſchen von der sittlichen Unwürdigkeit eines solchen Machtmißbrauches,
— der Bundesverfaſſung geradesweges zuwiverlaufend ; eine Pflege des Rechts

und der Billigkeit, die sich nach Kopfzohl und Umfang der Staaten verſchiee
den accommwoktirie, wäre der Beginn des Fauſtrechts, und ferne sei es ven uns,

!:! § ſo schwere Anklage zu erh:.ben. Es bleibt aber dech die Thatlſache :

da
rf. Spielraum gab, als er uns je zu Theil ward.

_ HWir können diese, wie unsere vorherg:henden Behauptungen

eine wenig erbauliche Sammlung von Ausschnitten aus preußiſchen Zeitungen
vom Jahrgange 1846 schwarz auf weiß belegen; wir können kühnlich den Preis

unſerer Exiſtenz an die Erfüllung der Forderung setzen, uns nur einen einzi-
gen Angriff gegen deutsche Regierungen und Staatsmänner in den vorliegenden

Nummern der Weſer-Zeitung nachzuweis.n , dem wir nicht ein dreifach ärgeres

Preßvergehen aus einer preußischen Zeitung entgegenſtellen könnten, Wo haben
wir ſemals z. B. mit solcher

prochen, mit welcher noch in diisem Jahre die ſchleſiſche Preſſe hochſtehende Per-

ſsönlichkeiten eines großen Nachbarſtaates abzufertigen sich erlaubte, orer wo mit
solchen maßloſen persönlichen Läſterungen, mit welchen noch in diesem Jahre der



Preußen seiner eigenen Preſſe den anveren Bundesftaaten gegenüber weit

sämmtlich durch

Ä Iz.

gar nicht abhängig gemachte Maßregel. Aber gleichwohl, ~ |

Nonchalance von einem preußischen Miniſter ge.)

deu I§ en ir sürväugzeitungr! ohne unſer I uhun ven ihr ſeit 1, Jahren, tut: tung das Material schwarz auf weiß zu liefern.
zogenen Poſtdebit in Baiern wieder erlangte, brachte der „Rhein. Beobachter‘



Sie nie in's Klare konmmn.





Freitag, ben 10. Inié.

Vo. 185.8

„Rheinische Beobachter- baieriſche, batische und hanſeatiſche Staatsmänner übet-
ſchütten durfte, Ö Läſterungen, deren Schmug jedem redlichen Manne das Bluan
in die Wangen jagt? Wie gesagt, wir ſind im Stande ſür tt. ü!te Letzte

t ſte in und Hecker _



Die Ausweisung der Abgeordneten v. I
Y _ aus Preußen,
(Verhandlung der 2. bad. Kammer.) :

Gottſchalk erklärt ſich entſchieven gegen gehe
Sachez es sei kein Grund dazu vorhanden; alle Völker, ja die Welt habe da-
rüber gerichtet, daß ein großer Staat bedenklich werden konnie, wenn zwei
deulſche Männer bei ihm eintraten; es wäre arg, wenn das Gefühl für Rechh|
verſtummen sollte. Als er den Vorfall hörte, fragte er wie Jedermann; Wozu
haben wir Gesandte, wenn fie nicht im Stande ſind, die Bürger zu schützen

und er gelobie damals, wenn es auf diesem Fuß fortginge, nie einen Kreuen.

Staatsgelver für solche zu bewilligen. Der Redner fragt die Regierung, ob jt-
nes Verbot, die preußiſche Gränze zu überſchreiten, noch fortbeſtehe? v. Duſch:

Er habe gesagt, was in öffentlicher Sitzung zu sagen möglich. Gottſchalk:

Das heißt: Obschon wir eine ſelbfiſtändige Regierung ſind, so wiſſen wir nicht,
wie Wir mit einer andern Regierung daran ſind. v. Dusch: Wenn Sie das
Intereſſe y. Lautes und Ihr eigenes nicht anders zu wahren wisſen, dann be-

"g tte 19.6 ns1: In Preußen habe man das Recht, einen Fremden zu entfernen, in

darum habe auch die preußiſche Regierung das Brnehmen ihres Beamten mißbile.

lige. Es bleibe noch übrig, eine Aenderung des Verbots zu erwirken, darüber ;

selten aber Verhandlungen obſchwebend und die Regierung hoffe ein günſtiges

Reſultat derſelben. Der Redner tritt Welcker's und Peter's Anträgen bei uaÀwuw
schließt: Hätten die bcider Abgeordneten die Gesetze des preußiſchen Staaese.

verletzt, ſo würde die Regierung so kräſtig sein, ſie zu handhaben, und sie vor
ihren Richter zu ziehen, wenn sie ſich wieder auf ihrem Gebiet zeigen werden.

? o

deutſchet Staate zu verbannen! (Beifall)



“ G uatsmin. v. Duſ h : Ich habe von einer gehein en Sitzung gesprochen;
blos iu ‘Intereſſe der Sache, die wit Alle nicht in Schug

Goll: Der Unwille über die Unbill sei sogar in dem Lande laut gewor-
den, wo der Vorfall Statt fand. Welcker danke er für die Art, wie er. ſichV
über den bad. Gesandten in Berlin ausgesprochen, der viel, besonders zu der

Zeit habe leiden müſſen, wo Jeder eine Erklärung der preußischen Regien.

an die badiſche erwartet habe. Der Redner erzählt nochmals den Vorfall und

bemerkt dabei, der Portier habe den Hrn. v. Ihftein dringend angegangen, i nn.

zu seinem Herrn führen zu wollen. v. Ihftein habe es nicht angenommen, mit

vem Bemerken, daß ein Schreiben nachkommen werde; dies sei auch, aber zu .
spät gekommen; er weise zugleich alle Einflüſterungen und alle Gerüchte, wellen.
| gegen diesen Gesandten laut geworden, als der Wahrheit durchaus zuwiden,

mit Entrüſtung zurü>ce. . : mg : _.
v. Ihz ftein: Es iſt dies ein Gegenstand, von dem ich und der Abg.
Hecker nicht reden sollten, weil er uns sſelbſt betrifft, und ich würde aua)
nicht daran gedacht haben, das Wort zu ergreifen, wenn nicht der Abg. Goll
in einer Thatsache, welche er vorgetragen hat, unrichtig berichtet worden wäre.
Ich sehe mich darum gezwungen, zu erklären: es iſt unwahr, daß der Portier
mich aufgeforderk hat, den Herrn Geſandten wecken zu laſſenz es iſt unwahr,

indem ich ihm nur sagte: Paſſen Sie den Herru Geſandten durch den Jäger

wecken, damit er die Schrift, welche ich sogleich bringen werde, leſen kann.
GStaatsmin. v. Dusch: Meine Hrrren, über dieſe Einzelnheiten werden

v. Itzſtein: Gewiß nicht. Ich bin nicht veranlaßt, ein ungünſtiges

Licht auf den Herrn Gesandten zu werfen, sondern ich wollte nur das Geſschwät

des Portiers berichtzke. ., .. L...

DWelcker rügt o. Duſch's Ausdruck gegen Goltſchalk und trägt, da das
Verbot des Paßviſa ſelbſt länger als ein Jahr beſtehen solle und man Erläu-
terungen verweigere, auf gebeime Sitzung anz „denn , ſchließt er, „wenn ein
solches Unrecht fortbesteht und man mit jener Regierung noch fortwährend ein
freundſchaftliches Verhältniß unterhält und nicht das äußerſte Mittel ergreift
und den Gesandten abruft, um eine solche Schande abzuwenden, ſo bewilllien
ich keinen Kreuzer mehr ~ darüber müſſen wir B.ſcheid haben ~ denn es han-.
delt ſich hier von dem Fortbeſtehen einer ganz horribeln Maßgrzeen.
fis Jun u. h anns I. ; Mein Herr College hat überhört, daß noch Unterhand-
ungen obſchweken. .... ; .. .

sf G ottſ < alk. Wenn dieſe Maßregel nicht aufgehoben wird, dann ſteht

es auch bei uns, wogegen ich mich übrigens entschieden ausspreche, die Preußen

in gleicher Weiſe zu behanen. .
Junghanns Ill.: Ich wollte den Antrag ſtellen, die in dem Budgere
aufgenommenen 7,000 fl. für den Berliner Gesandſchaftspoſten zu ftreichen.
ſ:h det! Antrag des Abg. Welcker auf eine geheime Sitzung will ich damit
urückbleiben. . . Ö
que Geh. Rath Bekk weiß gar nicht, was dir Antrag. des Abg. Peter bedeu-
len soll, wenn er nicht das bezweckt, worüber der Abg. Welcker sich aufhält,
und worüber jegt eine geheime Sigung verlangt wirdz und Staats-Miniſter
v. Duſch hofft gütliche Ausgleichung. .

und Peter nimmt einſtweilen seinen Antrag zurück. ;
Welker äußert dabei: Sollten wir uns mit der Hoffnung des Herrn
Miniſters beruhigen ? Nein ich bin feſt überzeugt, daß wir einen ander n Beſchluß

im e Verhandlung de.

einer Weise angewendet, wie es unter eiviliſirten Staaten bisher nicht Sitte gewene. ,

Äker man wird doch nicht fortfahren, zwei anerkannte Ehreumänner, Mitglien
é 1: | der der badiſchen Kammer und in ganz Deutschland hochgeachtet, aus eine..
ſîe denjenigen Anforderungen, welche seit der Thronbeſteigung Friedrich Wilhelns . e...!

a ht in Schug nehmen und nur in.
ſo fern, als vielleicht manche Mitglieder weitere Erklärungen gewünſcht hätten.

In kurzer E.örterung über dieſe Frage beſteht Welcker auf geheimer Sitzung
 
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