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Mannheimer Abendzeitung — 1846

DOI Kapitel:
No. 328 - No. 357 (1. Dezember - 31. Dezember)
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. Abonnement in Mannheim halbjährlich 2 fl. 48 kr., durch vie Poſt bezogen im ganzen Großherzogthum B aden uV 1 K7 hut; I q
y _ , halbiährlich 4 fl. 15 kr., im Ausland erhöht sich das Abonnement um den Poſtafſſaen.— JL U 00 IO O.
Ins erate die geſpaltene Zeile in Petitſchrift uder deren Raum vier Kreuzer. Briefe und Gelver: frei einzuſenven.:1111 ur nr H ? .





“ Aus dem Badischen, gr! hle "print gewiß zu. sein, daß unſere
Staaisbahn am 1. Mai nächsten Jahres von Freiburg bis Schliengen in Be-
trieb geſetzt wird; die kurze Strecke von dort bis Baſel wird alsdann die Rei-
ſendeu nicht mehr nöthigen , unſere Bahn, wie es bisher geſchah, bei Appen-
weier und Kehl zu verlaſſen, um Über Straßburg die elſäſſer Eisenſtraße his
Basel zu benyyen; der Aufenthalt in Straßburg, die Unannehmlichkeiten der
Douault nd die ſchlechte elſaßer Bahn sprechen überwiegend zu Gunſten des Weges
dur das badische Oberland. Dex Durchschnitt oberhalb Freiburgs bei Uff-
ſt;(fe qu drr Ves tels ieies id vaſs Geröll bett. hs.h: Ert vor-
Techni . * Usegoges ri die fas. gn “tritt srsuettegenn
önnen. Jetzt ift dem Utbelſtande durch Stütmauern abgeholfen. Was den







En punkt unſerer Bahn betriſf, ſo wixd solcher nicht nach Leopoldshöhe, son-
dern nach dem Dorfe Weil kommen, wodurch den Wünschen der Bewohner
es gewerhreichen Wiesenthals entſprochen mird. Die Stxecke von Schliengen
el führt zum Theile dicht längs dem Rheine hinz besonders bildet ein

Puntt qm



jo genannten Iſteiner Kloß, wo man sich aus dem Tunnel plöglich

in eine. herrliche Landſchaft versſ:tzt ſieht, und zwar auf FJelſen, deren Fuß
Yi rkein befpült, uyd mit der ſchönſien Ausſicht in das Elſaß, ein herrliches

id Fraakfurt a. M., 21. Dezember. Die berliner jeu:
itung Nr. 99 enthält einen Proteſt von 180 Mitgliedern des hiesigen Guſtav-
bolf-Vereins gegen den hekannten Beſchluß der Genexalverſammlung vom 4.
VNoy. d. I. Dieſer Proteſt erſcheint in einem ganz ähnlichen Rahmen, wie ihn
dzr hier erſcheinende chriſtliche Beohachter auch für unſere Gegenh einzufaſſen
füx yöthig gehalten hat. Wenn wix nun aber, was Letzteren bctrifft, die Sache
uhig konnten quf ſich beruhen lafſen, da genannter chrißlicher Beobachter an
hieſigem Orte bekannt genug iſt, ſo daß es gegen ihn einer Bertheidigung und
: hx in keinerlei Weise bedarf, und die ehrenwerthe Minorität wirlkcich kein
§






ür ihre Sache ſchlimmeres Organ wählen konnte, ihren Proteft der chriſtlichen
: zu verküudigenz so dürfie es für den enifernten Leser doch nicht überflüſſig
<heinen, „den Kommentar‘’ des frantfurjer Korreſpondenten in der berliner
Kirchenzeitung dazu zu c<haracierifieen. j°izse u.1
UÜebex den Proteſt der- hieſigen Minorität |
Bemerkung: Oleichen dieſe eigeuſinnigen Frommen nicht überall den Weibern,
die, wenn man Vernunft gepredigt hat, ftundenlang immer nur auf ihrer ſub-
jectlven Anſicht, pon ihrem ſubjectiven Gefühle bedingt, stehen bleiben und sa-
gen, l chte. zzi hätin aber voch Rechez insbesondere der Frau, vie im
ite mit

tzî



Sixeite mit ihrem Manne in den Brunnen gefallen iſt, und als das eindrin-
gende Waſſer ihr schon den Mund zum ewigen Schlgfe schloß, noch die Hand
empor hob und ein Schnippchen ſchlugt und ich hab’ eben doch Rech!
Die Wellen der neuen Zeithildung heben, tragen, ſchwemmen sie weg, diese
veralteten Rüſtzeuge der Zwietrachtz ſie verschließen ihnen den Mund ſelbſt da,
wo ſie ihn gar zu gerne qufthätenz faſt alle Vereine haben sich mit der gewal-
tigſten Majorität für Rupp, und das Verfahren des Centralvorſtandes in der
bexlingr Hauptverſammlung gegen tenselben für eine Statutenverletzung
erklärt: aber sie hahen immer noch Rechtz es bleibt unumfſtößlich dabei, sie
haben Recht! Nun, sie müſſen sich, ebenfalls wie die eigenſinnigen Weiber
n




farbe nicht mehr Trumpf iſt. Etwas guffalleuber iſt, vaß dieſe Herren, welche
in vorliegenem Protcſte, wic in her ganzen Angelegenheit, beftänhig das fore
melle Recht der Statuten im Munde führen, gerade dieſes Recht auf das Aergſte
verleßen durch den Weg, den ſie ihren Proteſt machen laſſen, Sie geben in
öcx Einleitung zu demſelben an: „daß eine Beitrittserklärung zu Protokoll zu
„dex Verwahrung gegen obigen Beſchluß, welche das in der Genexalverſamm-
f! uez!y Mitglied des Centralvorfiandes nach der Abstimmung zum Pro-
„tokolle gegeben hat, nicht ſiaiiſinken konnte." Warum nicht? Das wird nicht



eben, und es ſoll, muß man faſt annehmen, auch hier erſcheinen, als wenn

vie Majorität dies verhindert hätie. Dem iſt aber nicht so. Auf die Auf-

s tf

forderung des erwähnten Centralvorftandsmitgliedes, daß die Minorität sich

§

îû einer Erklärung anſchließen möge, wurde ihm bemerklich gemacht, daß, wenn

die Minorität auf dieſer ganz nugloſen Procedur behaxrxe, dic Majorität daſſelbe |

vexlange, d. h. eine namentliche Aufführung berer im Protokoll, welche für den
Mg ttru, Pri. sUheice Berkamcnltg not aue einige Stunden. wejies
verlängert worden wäre, und dabei ausdrücklich erklärte,, daß man gar kein
Protokoll geführt habe, indem der bisherige Protokollführer, Hr. Dr. Euler,
das Präfidium hatte übernehmen mäüſſen.

[



Nun wäre der Ordnung gemäß geweſen, dieſen ausgearbeiteten Protest dem

;

hieſigen Vorftande zur nachträglichen Protokollngÿme zu überſenden, anstatt ihn
einen Weg einſchlagen zy laſſcn, den er nicht wird vollenden könuen. Denn
. d x Centralvorſtand hat es ſtatutengemäß allein mit der Entgegennahme der

Ucrichte von Seiten der Vorstände der Haupt- und Zweigvereine zu thun, und
nicht mit den Klagen und Proteſtationen aller möglichen Minoritäten. Diese
kennt er nicht und muß vorstehenden Proteſt, wenn er nicht abermals ſtatuten-
yypidrig handeln will, sogleich zurückſenden. Das gäbe sonſt eine polniſche Wirth-

n! Ober will man das vielleicht?

Was nun den s. g. „Kommentar-. betrifft, so iſt rpirklich unmöglich, ſich

der tiefften Entrüftung zu enihalten: denn er iſt ein Gewebe von Unwah r-

heiten ynd Lügen. Es iſt nicht wa h r, daß die, von einem Mitgliede der

Majorihät herausgegebene Beschreibung der Generalvexſammlung vom A. Nov.

die Reden ter Majorität in „nachgebeßexter Geftali‘’ enthält, die der Mingri-

tät dagegen „entſtellt“ oder gar ,„verſälſcht.“ Der Herausgeber derſelben war,
ſolche Vorwürfe von der christlichen Liehe der Minorität gewiſſermgßen voraus-
z f); vorsichtig (der Kommentqx vennt das „n aiv‘’) genug, öffentlich zu

: el pen: „Daß er ſeine Aufzeichnungen in Betreff der in der Versammlung

rj
1

Y EF T TR Z Ä Z Ä s B RGE C Ä H

tät ſelher erlauben wir uns nur folgende |

ach und nach daran gewöhnen, daß ſie nicht Recht mehr haben, daß ihre

. | qs! und Das. würde zur Untergrabung und Auflösung aller Ordnung füh-
ren!







D û û~~~ M ~í~~ ME~âWûî §mûMô T ~” EE ~ > D ~ Tt î TED ~ âûûVîî~ M Mî û TME îv UI MMA MTM îî



zgehalttuey: Reden, den Rednern gur Durchſicht-oder. zur ! möglichſien Herſielung .
„des ursprünglichen Textes überantwortet habe. Den Herrn Pfarrern Richere

„und Willich wurde vom Herausgeber keine derartige Durchsicht oder Nach-
„b eſſerun g angeſonnen u. ſ. w' amg 134 NN...ŸÒ.LiÊnne n
Hieraus ſchließt nun der Verf. des Kommentars, und läßt es in berliner
Kirchenzeitungen einrücken, bie Reden der Majorität seien in abſolut „nachge-
beſsſerter Geſtalt‘/ erſchienen. Gute Logik, oder etwas angeresesnnn. |
U.rw ahr, reſp. eine Lüge iſt weiter, daß eine gewiſſe Geſellſchaft in
Frankfurt den G.- A.- V. in „vie Hände ihrer Partei" zu bringen verſucht. Aus

den Händen einer bekannten Partei hat man ihn zu bringen geſucht, und diene.

it, wie auch an den meiſten anderen Orten, glücklich gelungen. Hätte jene
Geſsellſchaft den G.-A.-V. als eine Parteiſache beirachten wollen, so wäre die
neue Vorſtandswahl anders ausgefallen. Sie hat Das aber nicht gewollt, und,
den wahren ursprünglichen Zweck des Vereins im Auge haltend, iſt der neue
Vorfland aus Männern aller verträglichen Farben zuſammengeſetzt worden.
Freilich iſt Niemand dabei, der gegen Rupp geſtimmt hatz dieſe Herren ſind

ja aber alle freiwillig ausgeschieden. Warum ihnen gute Worte geben, daß sie .'

wieder eintreten? Das iſt gar nicht nöthig! [t I.._.ÛËÊÛÔË_L.. "!
_ HVenmein ift ferner die Bemerkung, daß unter den neueingetretenen Mitgliee.
dern des Vereins die meisten „nur "/, Gulden Beitrag bezahlen, und die Frage,
(ob sie wohl plötzlich von der Noth leidender Glaubensgenoſsen gerührt , ein-

getreien ſeien. Unsere Statuten beſagen: rj eder ift Mitglied, der einen jäßtren.

lichen Beitrag zahlt, wie groß oder gering er sei,« und Niemand hät also
nach der Größe dieſes Beitrags zu fragen. Wer darf ſich aber unterſtehen, die
Beweggründe der Eingetretenen zu verdächtigen ? Nur ein chriſtlicher Beobachte
von Praunheim: für den ſchickt ſich ſo etwas. Hätten er und seine Clienten
die Noth der leidenden Glaubensgenoſſen wirklich und ernst vor Augen: ſo
würben ſie ſich über den raſchen Anwachs der Mitgliederzahl und die allgemei-
nere Theilnahme an dem Verein freuen, und von nun an alle Streitigkeiten
ruhen laſſen, welche die Wirkſamkeit des Vereins stören oder gar zerftören könn-
ten: vor allen Dingen nicht austreten, wie einzelne bereits wirklich gethan ha-

ben. Die können doch gewiß nicht sagen, daß ihnen die Leiden der Glaubens-

brüder beſonvers zu Herzen gehen. (Schluß folgen.
î Frankfurt, 24. Dee. In der Sitzung unserer gesetzgebenden Versamm-

lung vom 11. Novbr. erklärte ſich dieſelbe mit einer beantragten Nachbewilen.

ligung von 4000 fl. auf die Rubrik „Straßenpflaſter‘\ für 1846 aus den

Ueberſchüſſen der früheren Jahre einverstanden. – Sodann wurde einm Zuu

ſatz-Artikel zu dem Geſetze vom 10. Jan. 1837 über die Rangordnung der
Gläubiger im Concurs, das Vorzugsrecht der Gemeinde-Aerarien betr.,
vie verfaſſungsmäßige Sanction ertheilt. – In Bezug auf die Ausgabe vo
leichtem Gold und besch nittenen D ucat en wurde nachſtehende Rück-

äußerung unſeres Senats verlesen: „Jun Gemäßheit des von der gesetzgebenden

Versammlung am 12. Dee. 1845 geäußerten Wunſches iſt der Senat mit ande-
ren Regierungen des Zollvereins wegen der Ausgabe von zu leichten Goldmünzen
und beſchnittenen Dueaten in Correſpondenz getreten, und hat auch die tieſer-
halb dahier beſtehenden und an ſich ausreichenden Verordnungen wiederholt
bekannt machen laſſenz allein, wie aus dem beiliegenden Bericht des Rechneiso
und Rentenamtes zu ersehen iſt, mit nur geringem Erfolg, was ſich aus dem
Umſtande hinreichend erklärt, daß eine Anzeige der Contravention von den

Handelsleuten, welche dabei betheiligt ſind, ſelten gemachi wird.“ Nach deren

Verlesung wurde beliebt, die Acten hierüber vorerſt noch einige Zeit auf der
Canzlei aufliegen zu laſſen, um dadurch den Mitgliedern Gelegenheit zu geben,

vielleicht noch irgend ein Mittel zur Abhülfe in dieser Sache ausfindig machen

zu können. ~ Zur Begutachtung eines Senatsvortrags sammt Gesetzentwurf,

Zuſätze zu dem Entäußerungsgesetze vom 10. Jan. 1837 betr., wuwhe.
eine Commiſſion von 5 Mitgliedern erwählt. In der Sitzung vom 2. Dec.

wurde die (inzwiſchen bereits durch bas Amitsblatt publicirte) Verordnung über
das Verbot des Ankaufs von Kartoffeln zum Branntweinbrens-
nen von der Verſammlung gebilligeen. ; vrf. JJ: n
= Köln, 22. Dec. Ich beeile mich Ihnen beim Verlaſsen des Gerichts-
ſaales folgendes auf die letzten Auguftereigniſſe Bezughabendes zur gefälligen
Aufnahme in Ihr Blatt einzusenden. ud: 1:4 hd us lad: od
HVor hen Schranken der hiesigen korrektionellen Kammer stand heute Franz

Raveaux, Kaufmann, angeklagt, den in preußischen Diensten stehenden Lieutenant

Riemer am 3. Auguſt dieſes Jahres Abends gegen 10 Uhr auf. dem Alten-
markte, wiſſend daß derjelbe im Dienſte war, beleidigt und injurirt zu haben.

Der Kläger oder Denunziant welcher dem eximirten Stande angehört, so
wie noch ein anderer, ebenfalls Lieutenant, hatten ihre Aussagen ſchrift-
lich beeidet und eingeſendet. Der Angeklagte läugnete keineswegs die ihm zur

Laſt gelegie Sache, ſondern erklärte, daß er es wahr halte dem Lieutenant Rie-
mer geſagt zu haben: das ift Feigheit, wenn ich einen Officier höflich um ſeinen

Namen bitte, derſelbe mir zur Antwort gibt: ich werde gleich das Piquet Soldaten
herholen und Sie wegbringen laſſen. Nach Abhören der Zeugen welche alle zu Gunsten
des Angeklagten ihr Zeugniß abgelegt, erhob ſich das öffentliche Miniſterium
in der Perſon des Hrn. Heimſoeht und ſuchte auf alle mögliche Weiſe die Straf-
barkeit des Angeklagten zu motiviren. (Hier muß ich noch bemerken, daß
der Hr. Heimſoeht heute nicht an der Reihe wav, das öffentliche

Minuniſterium zu vertreten, ſondern Hr. Referendar Steinberger,

welcher let tere von Hrn. Heimſoeht erſu

wurde, ihm heute die Func-
tion des öſfentlichen Miniſteriums z1

; zu überlasſen, indem derſelbe
ſich ausdrückte, es mache ihm viel Vergnügen, dieſen Prozeß zu
führen, der 1c. Raveaux sei ein Schulkamerad von ihm und Hr.
Steinberger willigte ein.) imuuuqur zu noyon il mur
Die Vertheidiqung in der Perſon des Hrn. Hontheim erwiederte mit ſchla-
genden Gründen und ſetzte dem Gerichtshofe klar auseinander, daß hierin keine
Beleidigung resp. Injurie zu finden sei, viel weniger eine an einem Officiere
der sich im Dienfle befindez und führte derſelbe besonders das an, Aſtens daß
der z1c. Riemer nicht dienſtmäßig gekleidet, auch gar nicht auf den Altenmarkt hin-


 
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