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Mannheimer Abendzeitung — 1846

DOI Kapitel:
No. 237 - No. 266 (1. September - 30. September)
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einzelnen deutſchen Bür





Dinstag, den Ä. September.





Baden halbjährlich 4 |. 15 kr.,

„. Ñ halbjährli , Im Ausland erhöht ſich bas Abonnement um ven Poflaufſchtae.
F nu ſerai x vie geſpaltene Zrile in Petliſchriſt over deren Maur sler Freuzer. Briefe unb Ssldurt srsl etuzuſsuven. +











Re

Hecker's Motion für die Schleswig-Holſtein'ſche
V r 1 Angelegenheit.
(53. Sitzung der zweiten Kammer.)
c(Fortſezunzn.

4tust Präſident: Es kommt darauf an, daß nach der Geschäftsordnung die

Kammer ausspricht, ob der Antrag in Berathung gezogen werden ſoll.

. vr. JIyſtein: Ich habe den früheren faſt gleichen Antrag meines Freundes
Hecker unterflütt, ich thue es auch heute, indem ich erkläre, daß ich mich um
o mehr beſtimmt fühle, diesen Antrag zu unterſtüten, als der Blick in die Zu-
kunft wahrlich trüber geworden iſt, und es dadurch nothwendig wird, daß eine
Kammer , wie die unsrige + und ich hoffe, daß ſie einſtimmig ist ~ ſich über
diesen Gegenstand ausspricht, wie es Deutschen gezient. Es gibt Vorgänge und
Maogßregeln, welche ſelbſt auf den schlichten, einsachen Bürger einen mächtigen
Eindruck üben , und ihn anspornen, ſeine Ansicht mit seinen Gleichgeſinnten zu
vereinigen, wodurch dann mit Bligesſchnelle eine Macht erwächst, welcher keine
Gewalt der Erde längere Zeit widerſtehen kannz es iſt die Macht der öffentlichen
Meinung! Clinen ſolchen Eindruck haben die Maßregeln wegen Schleswig-Hol-
stein, und zuletzt der Königsbrief, auf Baden und, wie Sie gewiß mit mir zu-

geben werden, auf Deutſchland hervorgebracht, daß ich nicht glaube zu übertrei-

ben, wenn ich. sage, das ganze deutsche Volk erkennt in dieser Maßregel eine

î Schmach seiner Würde, eine Schmach des großen deutschen Vaterlandes. Wenn

der Königsbrief sagt, es sollen Provinzen, die einen Theil Deutschlands aus-
machen, künftig dem Königreiche Dänemark einverleibt werden, dann spricht er
auch aus, wie mein Freund Hecker bereits ausgeführt hat : ich reiße ein Stück



von Deutschland weg, ich vereinige es mit meinem Lande. Wie ſteht es dann
mit der Chre der deutschen Nation, wenn so etwas geschehen kann ? wenn man
Deutſchland, wie Hecker abermals richtig angeſührt hat, behandeln will wie

Polen, dem man ebenfalls schon vor längerer Zeit Stücke wegriß und nun seine
Nationalität gänzlich zernichten will; wenn man Deutschland einzelne Provinzen
entreißt, und dadurch eine Maßregel begonnen hat, die, ſobalv Deutsch-

land ruhig zuſieht, früher oder später ſeinen Untergang herbeiführen wird?

~~ Wenn auch ver Deutjſche ſchmerzlich auf ſein ſchönes Baterland sehen und
ich leider ſelbſt ſagen muß, daß es noch nicht die Stufe erreicht hat, auf der
es ſlehen könnte und ſollte, wenn er auch fühlt, daß noch nicht die Einheit in
dieſem Lande iſt, wie ſie ſein sollte, dann liegt doch gewiß in der Bruſt jedes
gevs die Pflicht und das Gefühl, daß er Maßregeln,
wie die von Seite Dänemarks, mit allen Kräften entgegentritt. Ich rechne da-



yxauf- vas her deutſche Bunp ſeine Stelluug und Verpflichtung erfaſſen, daß er
ich dieſesmal competent, nicht aber incompetent erklären wird; ich glaube aver

cautch, daß unsere Regierung denselben Weg gehen wird, und daß überhaupt alle

beutſche Regierungen erkennen werden, es sei die Zeit gekommen, wo die Deut-

ſchen mit vollem Recht durch die Maßregeln Dänemarks aufgeregt werden muß-
ten, wenn es Ehrenmänner ſind. Es iſt darum unbedingt nothwendig, daß die

Regierung mit aller Kraft handelt und Alles thut, was möglich iſt, damit der

Antrag, den der Abg. Hecker geſtellt hat, zur Verwirklichung komme. Was ich

î age, meine Herren auf der Regierungsbank, iſt wahrlich nicht übertrieben,

wenn Sie, wie wir, die wir mehr unter dem Volke leben, wüßten, wie die
öffentliche Meinung sich über diesen Gegenstand ausgesprochen hat; es kann da-

hin kommen, was bereits an vielen Orten ausgeſprochen iſt, daß man nicht

blos mit Worten handeln, daß man Gut und Blut daran setzen will, um end-
lich ſich als Deutſche zu beweiſen. Es könnte ſo weit kommen, daß junge Leute
ausziehen zum Kampfe für Deutſchlands Ehre,. und ältere würden fich als An-
führer finden. Eine solche Bewegung werden Sie nicht wollen, Sie können fie
nicht wollen, es iſt dann aber auch Ihre heilige Pflicht, das Möglichfte zu thun,
daß hier Abhilfe geschehe. |
_ Nun aber, meine Herren Kammerkollegen, wende ich mich an Sie Alle
jenseits. Sie stehen uns in manchen Punkten entgegen, aber hier werden Ihre
Herzen wie vie unsrigen ſchlagen für die Ehre Deuisſchlands, für unser ge-
weinſames Vaterland, welches Ihnen thever iſt, wie uns! Ich bin darum
überzeugt, Sie werden einstimmig mit uns handeln (die Mitglieder der Rechten

erheben ſich zum Zeichen ihrer Zuftimmung von ihren Sitzen) und Sie können

verſichert sein, der einstimmige Ausspruch einer Kammer, wie der badiſchen,
iſt voch wenigstens kein unbedeutender Theil von der öffentlichen Meinung.
C(Srthaaff: Die Kammer wird allerdings einstimmig in dieser Frage sein.)
Jrh bitte aber, die Motion nicht in die Abtheilungen zu verweisen , son-
dern schlage der Kammer vor, dieſelbe drucken zu lassen, aber bei der Dringend-

î heit unſerer Zeit, bei der Dringendheit dieses Gegenſtandes, von dem Recht

Gebrauch zu machen, das die Gesſchäftsorvnung uns einräumt, wenn Zweidrit-
tel der Stimmen ſich dafür erklären, heute noch in abgekürzter Form zu bera-
then und eine Avreſse zu beſchließen, welche von einer Commiſſion entworfen
werden wird. Der Gegenſtand wird dadurch für uns, nach meiner Meinung
würdig, ehrenvoll und ſchnell erledigt. :

Die Kammer beschließt hierauf, im Einverſtändniß mit den Miniſtern und

landesherrlichen Commiſsären, einftimmig, nach dem Antrage des Abg. v. |

JIbuftein, in abgekürzter Form zu berathen.



CFortſetzung folgt.)

** Schleswig ~ Holſtein.

Die Tiwees, welche heute die Adreſſe der Heidelberger Profeſſoren in Be-
zug auf die ſchleswig-h olſtein ische Frage mittheilt, enthält zugleich einen
leitenden Artikel gegen die Unterzeichner jener Adreſſe, wie gegen das deutsſche

Volk überhaupt, der von unverſchämter Grobheit und englischem Krämerhochmuth
ein ſchönes Pröbchen liefert. Iſ es traurig genug, anzuſehen, wenn der Deutsche
in ſeinem eigenen Lande mit Füßen getreten wird, so ift es doch zweifach ſchmerzlich,
daß die Preſſe des Auslandes ihm mit so ſchulmeifterndem Hohne ungeftraft die
flärtlſten publiziſtiſchen Knutenhiebe verſeßgen darf. Wir sagen ungeſtraft!

Ub ou nem eut mit viertslſähriger Borausbrzaßlung tn Mannheim 1 fl. 15 ke., durch vie Poſt bezogen Im garizen roßherzouthum N i Ñ 2 37 .

das nur im Entfernteſten die Kraft und das Gewicht
| Englands auftritt? Ungeſtraſt! Denn bie Deutſchen begnügen ſich im beſten



WT CEE

E ~ ) ~~

Denn was kann eine gefesselte, unter Censuar ſtehende Preſſe, wie ſie durch ganz
Deutschland ſeit einem 26jährigen Proviſorium fz zh r cysgr
M l . b p r i

Hall mit einer mehr oder weniger blaſſen Erwieverung, je nach der Gnade oder

Ungnädigkeit des betreffenden Cenſors oder ver politiſchen Milchbreiherzigkeit ihren.

Publiciſten, ſtatt daß ſie dem engliſchen Krämerſtolz einestheils zu Hauſe keäftig

begegnen, und anderntheils noch mehr ihm auf seinem eigenen Grund und Bo-

den entgegentreten, d. h. in einem englischen Journal ihm gebührend antworten

und in dieſem Bezug so verfahren jollten, wie die Dänen es thun, die sich we-
der Geld noch Mühe verdrießen laſſen, ihre vorgeblichen Anſprüche in der brie
tischen Preſſe zu vertheivigen. Ift gleich die leziere aus britiſchim Handelsin-

lereſſe für Dänemark und geg en Deutſchland, so gibt es doch Blätter in Eng-
land, die, wenn bezahlt, Urtikel zur Vertheidigung des deutſchen Rechts
und in Antwort auf solche Herausforderungen der Times aufnehmen würden.

Doch wir laſſen alle ſich weiter auforängenden Betrachtungen bei Seite unn

wenden uns zu dem in Rede stehenden Times-Artikel, der alſo laueen.
„Es gibt Nichis in der Natur , das mit so wüthender Stärke brennt, als ein deutſcher

Proxesſor, weun er erſt wirklich einmal entzündet if. Zwar wird er nur bet einer hohen

Temperatur Feuer sangen, zwar müſſen seine Erploſions-Eigenſchaften erſt durch einen

weitſchweifigeu, ſtufenweisen Ausscheivungsprozeß brennbarer Materie entwickelt werdent &

allein endlich kracht er los! Solch’ Praſſeln läßt sich nur mit dem von Capitän Warner's

„serntreſfer‘ oder „ver unsichtbaren Syrengkugel“ vergleichen. Die liebenswürdigen Ju-
riſten Helidelburg's, bislang in ſtiller Betrachtung der Lehre Tr ibo ni an's und ver Dith-

mar sch’schen Jnſtitutionen, haben plötzlich über die ſchleswig-holſteiniſchen Angelegenheiten
ein Dokument veröffentlicht, vas die gewöhnlichen Gränzen selbſt eines deut \< en En-
thusſiasmus überfteigt und in jevem Lande Curopa's als eins der aufrühreriſchesen Erzeugen
niſſe, die jemals unter der Presse hervorgegangen, betrachtet werden würde. In der That
mögen es einige kürzlich in der „Verſöhnungshalle“’ gesprochene Reven mit ihm aufneß-
men; aber sogar da wurde eine solche Sprache verhöhnt und zum Schwelgen gezwungen.
Während dem richten in Deutschland einige der Haupt-Doktoren und Profeſſoren der großen
Univerfitäten [es Landes mit Vorbedacht diesen ungewöhnlichen Aufruf an den höchſt ent-
zündbaren Th.il der Gesammtheit, mit dem fie in unmittelbarem Zuſammenhang ftehen.
Wir ſind erſtaint, daß die Urheber dieses Schriftſtücks nicht überlegten, daß die Heftigkeit
des Tons unv das Uebermaß politischer Leidenschaft, das in jeder Zeile dieſer Arbeit faſt
das Burleske erreicht, ver von ihnen vertretenen Sache zum äuferften Nachtheil ausſchla-
gen müſſen. Es würde wie Anmaßung aussehen, und das Gewitht der Autorität würde

bedeutend gegen uns sein, ließen wir uns beikommen, mit Männern wie Mittermaier,

Schlosser, Hervinus und Dahlmann auf einen gelehrten Streit über eine

trockene Frage der skandinavischen Geſchichte und des deutschen Rechts einzugehen. Wenn

wir aber sehen, daf ſie die Waffen der Wissenschaft bei Seite werfen, die ibnen ganz be-
ſonders zukommen, und dafür die schärferen Werkzeuge politiſcher Controverse zur Hand
nehmen, die ſis mit gewöhnlicher Gemüthsruhe nicht zu führen verſtehen: so ift der Vor-

theil auf der €.rite ihrer Gegner. Und obwohl wir vielleicht unſere elgene Anſchauuuanue.

weise vor ver zn ingenden Gewalt einer leidenschaftloſen, aus dem Gesetz geschöpften und
vurch solche Lau.en, wie wir oben anführteu . und vurch mächtige und kla1e Gründe unter-



ftüßten Meinung aufgegeben hätten, ſo iſi es voch uicht wahrhcheinlih, val qui

irgend einen anderen Theil Europa’s ein Manifest Eindruck machen ſfollte, vas. s
allein wegen seiner ſtreitigen Behauptungeu, seiner unbündigen Gründe und seiner au-
ſchweifenden Ansprüche bemerkenswerth iſt. Unsere Leser werden selbst urtheilen; wir füh-

len uns aber veryflichtet, mit Strenge vie ſchuldvolle Thorheit eines Provuktes hervorzu-

heben, das von solchen Männern ausgeht unv seinem Tone nach den Rechten eines unab-
hängigen Staates und vem Frieden Europa's so feindselig iſt. uw
Der König von Dänemark wird unter allen Fürſten das meiſte Unglück haben, wenn
er mit Gewalt in einen furchtbaren Streit hineingezogen werden ſollte, der lediglich aus
einer Frage, wer ihm nach seinem Tode folgen soll, entspringt. Solche Fragen werven
sonſt gewöhnlich, wie es ja auch mit den Teflamenten gehalten wird, erft nach dem Ablee
ben eines Königs zur Sprache gebracht. Die deutschen Profeſſoren dringen vagegen auf
eine sofortige Erörterung aller Ansprüche. Und wirklich hat sich Chriftian Vis durch
die kürzlich erfolgte Mittheilung seiner Ansichten über ven Gegenstand mittelſt Erlaß eines
offenen Briefes Etwas zu weit in dieſe unangenehme Debatte hineinziehen laſsſen. Dle
Grundsätze dieses Aktenſtücks halten wir für vollkommen gesund und zur Aukrechthaltung
der wohlbegründeten Rechte Dänemarks auf Schleswig für unerläßlichz doch dürfte es
kluger gewesen sein, eine Vertheidigungsweisſe zu unterlasſſen, die darauf hinweist, vas
diese Rechte bedrohliche Anfechtungen erlitten haben. w.. .
. Der Zweck jener Erklärung war, das vollftändige Erbfolgerecht der dänischen Familie
in Bezug auf Dänemark, Schleswig und Lauenburg aufrecht zu erhalten, während zugleich
eingeräumt wurde, daß in Betreff der Erbfolge in Holſtein Zweifel beſtünden. Daher kann
man sagen, daß die Voneinandertrennung Schleswig-Holſteins, wie vie Deutschen die bei-

den Provinzen nennen, selbſt in Kopenhagen in Betracht gezogen wird. Und gerade diere

Punkt hat den gelehrten Unwillen der Heidelberger Weisen herausgefordert und erfüllt jeven

Bierkeller Deutschlands mit unendlichem Helvenmuth. Die gesammte deutsche Preſſe hat geen.

waltige Anftrengungen gemacht, um Schleswig-Helſtein so darzuſtellen, als wäre es nur
eine und dieselbe Provinz, durch die Bande der gleichen Abſtammung und des Bundestags
mit Deutschland vereinigt und ein Opfer der Tyrannei eines scandinaviſchen Despoten.
Diese Behauptung iſt durchaus soxhiſtiſh und unwahr. Schleswig und Holſtein ſinv
gewöhnlich unter dem regierenden dänischen Hause vereinigt gewesen, aber nicht immer, und
ſtets in einer verschiedenen Besitz weiſe. Das Markgrafthum Schleswig war ein Lehen der
dänischen Krone; das Herzogthum Holſtein ein Lehen des veuiſchen Reiches. Jn all ven

zahlreichen von ihnen erlittenen Wechseln haben ſich diese Provinzen als von einander unter- - ;

ſchiedene Gemeinheiten behandelt gesehen. Ohne daß wir bis auf die pevantiſche Weishelt
der „Constituno Waldemariana‘’ zurückgehen, haben wir einen höchft deutlichen Beweis unſerese
Satzes in der Thatsache, daß durch den Wiener Vertrag Holftein in den deutschen Bund auf-
genommen wurde, und Schleswig nicht. Holstein iſt der Autorität des deutschen Bundestages
unterworfen, Schleswig nicht. Auf Seite der deutschen Publiziſten findet alſo eine Uſur-
pation und eine unverantwortliche Anmaßung ftatt und wir können nicht glauben., daß ſie
von den deutschen Regierungen Unterftütung erhalten werden, um sich anzumafen, die
Erbfolge in einer Provinz regeln zu wollen, über welche Deutschland nicht mehr Autorität
beſißt, als über Elsaß oder Lothringen. Der Versuch, die Provinz Schleswig beim Tode
des dänischen Königs vem deutschen Bunde einzuverleiben, ift nichts mehr und nichts
weniger als eine Drohung, die Erbftaaten, welche Dänemark seit 400 Jahren beſeſsen,
zu zerftückeln. Es iſt ein gemeiner Act der Plünderung und räuberischen Eroberung, und
man bemüht ſich, ihn durch vie bei solchen Gelegenheiten gewöhnlich angewandten Sophifterei-
en und Deklamationen zu bemänteln. . B.. “..Ñ

Hierbei, wie in allen andern praktischen Fragen der Politik dürfen wir uns nlcht

nach den Quellen eingebildeter Rechte und dunkler Ueberlieferungen, die sich in die Nacht
entfernter Zeiten oder die Gewaltthaten barbarisſcher Perioven verlieren, umherblicen.

sondern müssen auf den Wortlaut der Verträge sehen, durch welche die beſtehenden Rechte
europäischer Souveraine feſtgeftellt finn. Nirgends sind diese Uebereinkünfte vollſtänviger
und genauer, als in Bezug auf die südlichen Theile des däniſchen Gebiets, um welche
zwischen ven beiden Zweigen des Olvdenburgiſschen Stammes so langer Streit herrſchte.
Das Herzogthum Schleswig wurde erobert und schließlich im Frieven von 1720 unter Ge-
währleiſtung Frankreichs unv Englands mit ver dänischen Krone verbunven. Das Her-
zogthum Holstein und die übrigen Territorialrechte des Holſtein - Gottorp’ſchen Hauſles,
wurden definitio im Vertrage von Tzarsko-Selo 1773 an Dänemark von Katharina
 
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