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Mannheimer Abendzeitung — 1846

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No. [298] - No. 326 (1. November - 30. November)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44008#1259

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' xa V Samstag, den 14. Noveuber



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(*) Elend und Armuth! z

.. einer engliſchen Zeilung liest man In einer anderen englischen Zeitung
[gendes : Während zweier Tage, von gleichem Datum liest mann.
wege vie Kösigin Vitoria in dun qs cüis ta sttcoch treter ui
"Schloſſe des Marquis von Salisbury entgeuliche Veriheilungen von Getraide
zubrachte, wurden in dieser wahrhaft an bie Armen zu machen begann, er
vflürſilichen- Behauſungverzehrt : 3 Och- die Erfolge seiner Wohlthätigkeit sehr
e A* ARK ! TK . Ö vermindert sehen mußte, weil es in der
sen, 200 Hühner, 6 Kälber, 50 Umgegenogar keine Mahlmühlen gab? Er
Letevien. 180 sieivätnet (d) .it sgh g titttt.il;;
Faſanen ;. s0 i Auerhähves- !4 von Ortschaften vor, in die man in aller
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Meaunbheim, 13. Nov. Der „Weſser-Zeitung'" wirb von hier geſchrieben:




daß ein Cabinet im früheren Blittersdorff'ſchen Sinne nicht leicht zuſammenzu-
lezen ſein wird. Eirſimci en if Hr. y, Blitleredcrff nach Frank ur! zurückgekchit.




heren Gerüchte von Miniſterial- Veränderungen: Be kk ſoll nämlich demnächſt
benius’ Stelle treten, Frhr. v. Marschall (Blittersdorff's Neffe) das
rium des Auswärtigen erhalten, v. Du ſch als Bundestagsgeſandter nach







V
ach Paris gehen. Wir müſſen das Ding abwarten; die wack.ren Bürger des
Landes aber werden, wie bisher, ſo auch foct und fort für Erringung unserer
Rechte fämpf.en und auf der Wache stehen, um das wenige Errungene zu
lhüben- Aus dem Wadiſchen. Die Bewegung in Rheinhessen gegen vie
xung des neuen Geſetzbuches gewinnt immer mehr an Intereſſr, je mehr
< die verderblichen Folgen der bevorſtehenven Veränderung klar zu ma-
cht. Auch in dieſer Beziehung ſind die jüngſten Vorgänge ſehr belehrend.
Vor mehreren Jahren wurde nämlich ein neues Strafgeſezbuch ausgearbeitet

und von den Kammern genehmigt, durch welches nicht blos die materiellen
Beftimmungen des Code péùnal abgeändert, sondern auch das
richt auf weniger als den fünften Theil seiner ſsrühcren Wirksamkeit beſchränkt






Geschworenenge-

worden iſt, und es kann fich nichi fehlen, daß ein neues Civilgeſegbuch manche

Institutionen des bürgerlichen Rechts beeinträchtigen oder vielleicht ganz beſciti-
q EP VPE uz tt uc:
flanden, in das Gebiet ver Rechtspflege nicht wagen durfte und ſeine Entſchä-
digung bei der Verwaltung suchen mußle, wo er das Banner der Centraliſation
aufpflanzie. In der Verwaltung fühlt man in Rheinheſſen hinlänglich die Bürde
der Bevormunbung, und wenn auch das neue Civilgejetzbuch nicht direci in die
Unabhängigkeit der Gerichte eingreifen wird, ſo bieten doch das Vormundſchafts-
weſen und die gaùze ſogenannte nicht ftreitige Gerichtsbarkeit Gelegenheit ge-
nug, das Institut des Fawilienraths zu beseitigen und den Wirkungskreis der
verwaltenden Obrigkeit auf Koften der rechtſprechenden zu erweitern und gewiß
wird bei der bevorſtehenden Aenderung auch die in neverer Zeit vielbeliebie Ad-
miniftrativ-Juftiz nicht leer ausgehen. Manche Beſtimmung des bevorftehenden
materiellen Civilrechts wird dann auch zu dem Verfahren nach dem Code de
procédure nicht paſſen, und da das Verfahren nur das Mittel zur Anwendung
des materiellen Rechts iſt, so wird man bald hören müſſen, „die Form muß
der Materie weichen-, und man wird nach Einführung des neuen Civilrxechts
Nichts dagegen sagen. können. u: : ; ; .
Anm Allrbedenklichſten erſcheinen aber die Gründe, wit welchen die Ver-
Iheidiger des neuen Gesetzbuches gegen Rheinhessen auftreten. Sie berufen ſich,

wie aus einem Artikel in Nr. 311 der Augsburger Allgemeinen Zeitung - Aus

dem Großherzogthum Heſſen“ zu ersehen, auf §. 3 der Verfaſſungs-Urkunde,
nach welcher in Hefſen eine gemeinſchaftliche Gesetzgebung ſtatifinden sol. Was
wird man hiernach von den garantirten franzöſiſchen Inſtitutionen noch zu er-
_ halten die Hoffnung haben? Nur Dasjenige, was jenseits des Rheins nicht
Nn…NOoUuHS.
franzöſiſchen Rechts : daſſelbe in den übrigen Provinzen und namentlich im
Mittelpunkt des Landes beliebter zu machen und auf jene Klugheit einzuwirken.

Allein auf den erſten Weg halten wir nicht viel, weil wir nicht in der Zeit

leben, in der Diejenigen, welche im B-ſige der Gewalt, gerne fremden Ueber-
zeugungen Raum gönnenz der zweite Weg ift aber wieder kein anderer, als
das feſte Beharren bei der eigenen Ueberzeugung und die thaikräfiige Vertheidi-
gung. dexſelben. Daß dieſe Vertheidigung Sache des ganzen Volkes in Rhein-
heſſen, hat dieſes bereits eingeſchen und danach gehandelt, und wir hoffen, die
Agitation zu Gunften der rheiniſchen Inſtitutionen werde gute Früchte tragen
und namentlich die Belehrung hinierlaſſen, daß es zu ſpät iſt, ein Heer zu
werben und einzuüben, wenn ber Feind vor den Thoren ſteht, und daß noch
allen Völkern der Rechtsboden unter ihren Füßen gewich.n- iſt, wenn ſie nicht

u allen Zeiten auf eigenen, feſten Füßen ſtanden und ihr Recht wie ein Hei-
lizthum, d. i. im tiefſten Frieden, wie im offenen Kriege mit gleicher ſchügen-
der Verehrung bewacht haben. Hinter dem Volke ſelbſt werden aber hoffentlich
Diejenigen nicht zurückſtehen wollen, welche als hochgebildete Rechtsgelehrte der

vierteljähriger Voraushezahlung in Mannheim 1 fl. 15 kr., durch die Poft bezogen im ganzen Grofherzogthum
, î Baden halbjährlich 4 fl. 15 kr., im Ausland erhöht ſich das Abonnement um ven Poftaufſchhnaeen.
Ö Inserate die geſpaltene Zeile in Petitſchrift oder deren Raum vier Kreuzer. Briefe und Gelver: frei einzuuſennhen.

Unſere Cabinetsveränderung ift auf Schwierigkeiten gestoßen. Man hat erkannt, %

n erneuern ſich den neueſten Briefen aus Karlsruhe zufolge dort die frü-

Fran urt. und Frhr. von Blittersdorfs als „außerordentlicher Gesandter

Re I.

Rheinprovinz an der Vertretung des Volkes Theil zu nehmen und leider bisher

| versäumt haben, durch Bildung einer politiſchen Pariei ſich eine Achtung gebienl

lende Stellung und dadurch ihren Kenniniſſen und ihrem Talent den gebühreno

| den Einfluß auf die Gesetzgebung und alle Angelegenheiten des Landes zu ver-

| ſchaffen, so daß in Folge dieſer Unterlaſſungsſünden ein Ehrenmann aus denur
. Bürgerſtande, der Abgeorvnete Brun > von Fürfelden, es für überflüſſig fand,
an den Verhandlungen einer Kammer ohne Führer einer Volkspartei länger
Theil zu nehmen. Wie Brunck jetzt, wo es gilt, in die Kammer zurückgekehrt,,
ſo mögen jene Männer zurückkehren zur Fahne der Partei, welche ſie längſt
hätten neu auſpflanzen sollen; mögen ſie bedenken, daß es hiezu nie zu ſpät
ift, auch wenn der Anfang ſchwer, und daß es vielleicht nicht bäld wieder eine



Gelegenheit gibt, ſich auf den rechten Weg zurückzufinden; mögen ſie nicht ver

geſſen, daß diesmal der letzte Reſt des Vertrauens, das ihnen die Beſſeren im
Bolke geschenkt, auf dem Spiele steht. + (V ) e . s . ,
_ Sthließlich müſſen wir uns noch gegen den Verfaſſer des vorhin erwähn-
ten Artikels der Augsburger Allgemeinen Zeitung wenden und demselben bemee.
p daß der von ihm angerufene g. 3 der heſſiſchen Verfaſſungsurkunde also
lautet : it. 113 113 . P. ; . T 117 t: U ü. utt sf
„Das Großherzogthum bildet, in der Gesammtvereinigung der älteren und
neueren Gebietstheile, ein zu einer Verfassung verbundenes Ganzesn.
SWie ſich aber hieraus nur vie Einheit der Verfasſſ ung, keines wegs

aber auch die Einheit der Recht sge| ey gebung ergibt, ſo wird die Wahl solcher

Waffen das heſſiſche Volk vor den Berlheidigern ‘des neuen Civil-Geſetzbuches
warnen. j î . V 1.8 . u u
Karlsruhe, 10. Nov. Soeben hat ein kleines Pamphlet, betitelt: „die
Ylegeljahre der badiſ<hen Bolksvertreiung, nebſt einem Blicke
auf die Vertretung der evangeliſchen Kirche Badens in den Di ö-
ceſanſyno den des Jahres 1846“ hier die Preſſe verlaſſen. Es beginnt mit
einigen allgemeinen Tiraden über Foriſchritt in Staat und Kirche und redet mit
den gemeinſten Schimpfreden auf den letzten badischen Landtag und die aibgehalo
tenen Diöceſan. Synoden. u . . (Or. 3).

() Köln, im Nov. Den 24. d. M.. kömmt der Schatullendiebſtahl vor
bie Aſſiſen, dies wird ein Tag des Gerichts sein, weniger für den Aſſeſſor O.,
als für den Grafen H., derselbe Herr, der durch eine mehr als feudale Bes
vrückung und übermäßige Belaſtung der Bauern auf seinem Majorate Schönſtein-
Wildenburg eine traurige Berühmtheit erlangt hat, indem die Bauern in deen
Verzweiflung von einem plötzlichen Aſſociationsgeiſt durchfacht, gemeinſchaftlich
an 80 Proceſſe gegen ihren Grundherrn erhoben haben, die. ſie auf gemeinſchafte
liche Koſten führen. Solche Bedrückung der armen Bauern im Weſterwald auf



der einen und die ſimulirte Schuldverſchreibung von 25,000 Fl. jährlich aaf



Lebenszeit an Frau von Meyendorf auf der andern Seite, gewähren einen ſelen

ſamen und charakteriſtiſhen Contraſt. Aber schon Salluſt hat in seinem Ca-
tilina den Grundzug ſolch sauberer Gestalten uns gezeichnet: prodigus sui, alieni
appetens! Uebrigens wird der gedachte hochadlige Herr durch die vielleicht be-
vorſtehende Oeffentlichkeit des gegen ihn erhobenen Prodigalitäts-Proceſſes eine
dankenswerthe Gelezenheit bieten, einen Blick in die sittlichen Zuſtände unsere
hohen Ariſtokratie zu werfen. Bisher wurde seine Gemahlin zu einer ſtummen
Unterwerfung unter die grausamſte und entehrendſte Behandlung von Seiten
ihres feuvalen Herrn Gemahls gezwungen und zwar mit Hülfe ihrer eignen
nächſten Verwandten, die ſie von jedem gerichtlichen Verfolgungsmittel abhielten,
um ven „,„„Eclat“/ zu vermeiden. Wie man in solchen Kreiſen den lebendi-
g en Menschen der äußern Rückjicht opfert, iſt zu bekannt, als daß man ein
Wort darüber verlieren sollte. Was will das 17 jährige, ſchmachwürdige, einer
Frau angethane Elend, der man in ununterbrochener Aufeinanderfolge den Sohn
entführt, die Tochter raubt und ins Klofſter bringt, die man auf entlegene Berg-
ſchlöſſer einſperrt und gefangen hält, der man endlich Jahre hindurch völlig das
Geld entzieht und ſie ſo in den drückendſten Mangel ſtößt, während man ſelbſt
bei einem Vermögen von 170,000 Rthlr. Revenuen einen Lebenswandel führt,
der nachher einen Provigalitäts. Proceß hervorruft, – was will das Alles ſnn
gen gegen die Rückſicht auf einen alten Namen, den Fürſten und Grafen

ühren . . q u .
fag Köln, vom 4. Novbr. (H. N. Z.) Der. bereits vor seinem Erscheinen

| verbotene Brricht über die hiesigen Auguſt- Ereigniſſe von Seiten der büre
gerlichen Brrichterſtattungscommiſsion iſt iroy aller Hemmniſſe beim Buchh. HoſfE.

in Mannheim erſchienen. Geſtern kam er hier an, und war eine große Zuſen-
dung vergriffen, bevor die Polizei von derſelben etwas wußte. Hoffen wir, daß
die Üeberzeuzung von der Fruchtloſigkeit aller Hemmniſſe der freien Preſſe ein-
mal zu deren Einſt:llung führen möge. Einſtweilen verfährt aber unſere Cen-

ſur noch immer mit Strenge. Was nun den erwähnten Bericht betrifft, ſo.

bringt er eine detailliriere Darftellung der Ereigniſſe, wie die Broſchüre von
Raveaux, setzt die Sache in ein klares Licht und gewährt einen Blick in unſere
Militär- und Polizeizuſtände; welche Geringſchäßung bes Bürgers gaben die Offie
ciere nicht bei der Gelegenheit zu erkennen. Jedoch gab es auch Ausnahmen.
Es iſt zu bedauern, daß die Brochüre der Legteren nicht eben so lobend er-
wähnt, wie des Polizeiſergeanten Quetting; indeß findet dies wohl darin seine
Rechtfertigung, vaß die Zufriedenheit der Bürger bei dieſer Gelegenheit hinreicht,
den Officieren die Unzufriedenheit ihrer Vorgeſetten zuzuzieen.
“ Hölu, 10. Nov. Heute wurde den Landwehrmännern, die ſich bei den
dießjährizen Uebuagen durch Singen unterm Gewehr verfehlt hatten, das kriegs-
gerichiliche Urtheil feierlichſt mitgetheilt, welches für fünf auf drei Wochen ſtrens
gen Arreſt lautet. Der Commandeur des Bataillons, Herr Major v. Garrelts
iſt wirklich zur Disposition geſtellt, er hat ſomit seine Entlaſſung erhalleen.
Herlia, 8. Nov. Ja der vergangenen Nacht hatte hier eine ſonſt unbe-
deutende Feuersbrunst ftatt, die jedoch mehreren Personen das. Leben loſtete.
Das Hintergebäude eines am sogenannten Schinkenplatz, der Hausvoigtei ge-
genüber gelegenen Hauſes, unter welchem ein öffentlicher Durchgang über ei-



nen Kanal zur Taubenſtraße führt, wurde ſo schnell von den Flammen ergrif-
fen, daß die Bewohner der oberen Stockwerke, da die Treppen sogleich zerſtört
 
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