der Kirche iſt, der geiſtigen Noth der Armen zu gedenken.“
des Ordens offen ausgeſprochen, und in den Statuten ſelbſt iſt er angedeutet. |I
Wort verzichten wolle.
cuſsſon. Wir müssen indeſſen mit Rück
, wrs
viel mehr muß er ſich des Hülfloſen annehmen! Es beſteht ein Verbot gegen
die Proſ lytenmacherei, allein ich glaube nicht, daß man ſie verbieten sollte. Ich
ſelbſt habe dergleichen in London mit angesehen. Da hat ein proteſtantiſcher
Wiiſſionär, aanz in der Stellung, wie ein gewiſſer Herr in der Kammer,
mit einztie Buch in der Hand gegen die Umſtehenden deklamirt, daß ſie
tux.baus an den Teufel glauben müßten, und ihnen Tractätchen vertheilt.
Es brachte aber nicht die gerinÿſte Gefahr, und man ſollte auch in Baden
das Proſelptenmachen erlauben und den gegenseitigen Kampf der einen Kirche
gegen die andere am öffentlichen Tage verſtatten. Dem Schwachen, Hülfloſen..-
und Ungläubigen aber, der in die Hände einer Krankenwärterin gegeben iſt,
oll Schutz verliehen werden, denn da iſt kein Kampf mehr, ſondern nur ein
Unterliegen, und ich ſpreche hier von Katholiken, wie von Proteftanten. Ganz
richtiz hat der Herr Regierungécommiſſär gesagt, der Kranke könne ſich den
Wärter richt wäylen, und es mag allerdings schlimm sein, wenn unter denſel-
ben zufällig ein Schwärmer iſt. Auch war es ein tze Zufall , daß in dem
YU, N422 1;"~1 th frater y-. wugtihen Zufall fücchtor mh
rr ur: y y gststr vue écr se
hieße in unserem Jahrhundert Angeſichts der hellſtrahlenden Sonne fich die Au-
L; ( Vel L Gott ruht on Lu. ver Froftw:tr.
es freilich nicht. Aber ſchon der Umſtand, daß der Verein nicht aus allen
tr uu er U. r p U;
§: 2.4) U;! 12.7 kzſ t:: Lt rarer ſlchrn. §aſ
auch überdem noch von dem Erzbischof selbſt erfahren, denn in seinem Hirten-
dhrief heißt es: „In unserer Zeit- ~ und jetzt sollte man glauben, es werde
folg: n, w o die Krankenpflege so ſchlecht besorgt iſt, ~ aber es heißt ~ die ſo
Viele glaubensarm läßt, iſt die Krankenpflege der barmherzigen Schweſtern für
die Kirche uneiläßlich, damit Diejenigen, die in gesunden Tagen flüchtig da-
hin leben, sich des Troſtes in den Stunden der Bitterkeit erfreuen und burch
JFirchl he Erweckang entweder zu einem gottseligen Ende, oder zu einem neuen
Leben erzogen werden. Möge die Welt für bie leibliche Hülfe ze) j bie zſh!
ier iſt der Zwe
D-s Wohl tes Ordens iſt voran gestellt und hintennach der Kravkenpflege er-
wähnt. Die barmherzigen Schweſtern treten alſo an das Krankenbett in der
Ybſicht und Pflicht, für ihren Orden und ihre Religion zu w cken. Wer Dies
. läugnen wollte, müßte ſich ſelbſt blind machen wollen, besonders in unserer Zeit,
wo man j. weiß, wie es gehalten wird mit Trauungen gemiſchter Ehen und
mit den Schulen, wovon wir in dieſem Saale ſchon Viel vernommen haben.
_ Wenn ein katboliſcher Kranker daliegt, so wird ihn die Schwefter fragen,
Dd er in geniſchter Ehe lebe, denn die Frage stellt ja der Abg. Buß fogar bei
Profeſſoren. Sie wird ferner fragen, ob er gehörig gebeichtet habe, oder ob
kr, mie der Abg. Buß von den Professoren verlangt, jedes Jahr die Tridentiner
Heſschlüſſe beſchwöre, und wenn er darauf nicht ja ſagen kann, jo wird ſie ihm vor-
fi U n, raß er nicht die rechte Religion habe, b.
Katpolik micht der rechte, nönlich nicht der Biß'ſche Katholik stecke, und ſo wird
dieſer Kranke behandelt, ungeachtet des Arztes und neben demselben, ſa vielleicht
1 1
_ gegen ſeine direkte Einsprache, daß dieß die Genesung des Kranken hindere &
denn dieKirche sagt: beſſer der Kranke ſiirbt selig, als daß er ungläubig genest.
_ = Ein Krankerhaus muß aber sagen,, beſſcr der Kranke genest ungläubig, als
daß er ſ lig ſtirbt. Dann ſpäter, wenn er ge'und, ſ.in Berſt friſch und sein
_ Enſſchlvß frei iſt, mag man verſuchen, ihn zu b.kehren, und gelingt es, ſo wird
Man auch einen rechen Mann an ihm haben. Wenn nun aber der Kranke
wirklich in gemiſchter Ehe l' bt, so wird man ihm Gewiſſensſcrupel darüber bei-
dringen , daß er eine prot-ſtantiſche Frau genommen habe, und Edeleute, die
vruelleicht treißig Jahre in Frieden mit einander lebten, werden am Ende ihrer
Tage noch in Unrri den kommen, ja es werden vielleicht noch den in gemischter
Che erzeugten, proteſtantiſch gewordenen Kindern, wenn ſie das Spital besuchen,
.. Vorwürfe über ihren Proteſtantismus gemacht, oder noch mehr. Allem dem
unterwerſen wir die Kranken, die so-chen geiſtlichen Zuspruch bekommen, ob ſie
woll n od r nicht, sogar geg en Vr:rordrnung des Arztes. Bedenkt man nun,
daß in solche Staatsanſtalten , die gottlob keine Confcſſionsanſtalten ſind, auch
Proteſtanten und Juden kommen, wie kann man alsdann sagen, daß die Sache
die Kammer nidt berühre, die jede Confeſſion zu vertreen hann.
_ Der Redner führt Dicß näher aus und ſchlicßt tann: Bei uns beſieht
das Geſetz, daß em Kranker auf dem Sterbebett weder dem
den testiren, und ob fich nicht auch der eiſtliche Zuspruch darauf ausdehnen
darf, daß der Kranke doch ja ſerin Vermögen dem Orden vermache? Es iſt
dieß nirgends verneint, und cher bejaht ; und dieſe Erbſchleicherei iſt mit der
Einführung des Ordens begünſtigt. Es würde alſo dieſer Orden, theils durch
die Paragraphen, die auf das Geld Bezug haben, theils durch jene Manier,
ſ<öne Vortheile sich erwerben können, falls berſelbe wirklich in's Leben treten
sollte. Ich aber will von der Regierung hoffen, daß ſie dieß nicht zugibt. Die
R'ggierunz bewahre uns vor dieſem Ocden. Sie hat sich gottlob noch vorbe-
hal'en, j.de einzelne Einrichtung noch besonders zu beſtätigen und ich glaube,
ſîie wird auch durch die bisherigen Erfahrungen zu der Einsicht kommen, wie
. dieſer Ocden nur geeignet iſt, den religiöſen Frieden noch mehr zu untergra-
ben, als es jett ſchon der Fall iſt. Wir wollen keine geiſtlichen Orden mehr.
Die Geshichte hat ſie gerichte. Wenn man von Frankeceich gesprochen hat, ſo |
î könnte ich von meinem dortigen zweijährigen Aufenthalte aus Marseille, Lyon
urd Pffr1s Briſpiele anführen, wenn ich so weitläufig werden wollte, wie der
.. Abg. Buß. Noch einmal: Gott bewahre uns vor den barmherzigen Schwe-
ſtern, vor diejem Oden, der ein besonderes Gelübde und ein besonderes Kleid
fordert, der das Vermögen seiner Mitglieder einzieht , weiteres erwirbt, und
Mit ciner Kctte zuſammenhänzt, die vom erzbischöflichen Palaſt in Freiburg bis
nach Rom reicht. Wir haben darüber Erfahrungen gemacht, und Sie, meine
H.rren von der Regierung , werden ſich von ſelbſi zu hüten wiſſen. j
. Jörger wünscht, daß zur Abſtimmung geſchritten werde, indem er auf. das
Die Kammer beschließt durch Stimmenmehrheit die Fortſezung der. Dis-
t! GHU ar ys r tei é ['Le ſuuthtn nog rez.! rs
Saaaff, Gh. R h Rebenius, für vas Einfuhr §g Lug v an ns k,
richterſtatter v... Soiron vertheidigt noch den Commisſions - Antrag gegen
ung der bei der Erbfolge Betheiligten, ohne Vorlegung aller betreffenden
_ HKrcankenwärter teſtiren darf. Es fragt fich aber, ob nicht der t r.. O s f
mancherlei Angriffe und dieſem gemäß reklamirt die Kammer das Evikt mit ſtar-
ker Mehrheit. Die Zuhörer geben laut ihren Beifall kund. J
+ Die holſteiu'ſche Ö tändeverſamuluug au Holſteins Herzog, |
den VDänen-König.
%
h
Am 24. Juli hat die Holſtein’ſche Ständeverſammlung mit 44 gegen 2
Stimmen auf den ro sf enen Brief. ihre Antwort gegeben. Der
königlich- herzogliche Commiſſär, dem die Adresse eingereicht wurde, ſandte ſie
zwar am folgenden Tag zurück, sich berufend auf des Königs Befehl, keinerlet,
die Erbfolge und die staatsrechtliche Stellung der Herzogthümer betreffende Pee
titionen entgegenzunehmen. Indessen bleibt dieſe Antwort gegeben, sie wird zum
Verfolg ihres Zweckes nach den Anträgen in der Ständeverſammlung an die
deutſche Bundesverjammlung gelangen und die beutſche Preſſe wird sie als un-
erer Holſtein’ſchen Brüder förmliche Rechtswahrung in ihren Blättern niederle-
gen, damit sie den Dänen, aus kem Munde aller Deutſchen in die Ohren dröh-
ne. Wir geben das bedeutende Akterſstück vollſtändig, wie folgt:
„Die Stände des Herzogthums Holſtein, zum ſechſten Male von Ew. Kö-
nigl. Majeſtät berufen, treten vor ihren Landesherrn mit getreuem Herzen, doch
von Sorge und Trauer bewegt. Dem vertretenen Lande die Selbständigkeit zu
bewahren, im Einverſtändniſſe mit der Lanbesregierung das Wohl desselben qu
fördern, die reichſten Früchte nationaler Ausbildung zu erſtreben, das Band des
gegenseitigen Verirauens zwischen dem Volke und seinem angeſtammten Fürſten-
hauſe zu ſtärken, dies erſchien uns bisher als die höchſte Aufgabe ves gemeinschaft.
lichen Wirkens. Ueber die Wahl der Mittel konnte Verſchiedenheit der Ansich, _
ten zwischen der Regierung und der Ständeverſammlung obwalten, über das zu
erſtrebende Ziel schien jeder Zweifel unmöglich. Wir ſind im Irrthume ge-
weſ en. Die Landesregierung selbſt verrückt das Ziel unseres Strebens, wir
sehen uns in unjerer Thätigkeit gehemmt. Das jedem, auch dem geringsten
Staatsbürger zuſtändige, unſerer Verſammlung grundgeſetzlich verliehene Recht
der Bitte und Beschwerde wird uns in dem Augenblicke durch ein Verbot ver
kümmert, wo uns ſchwere Verletzung trifft. Königliche Majeſtät! die Allerhöchſſe_
Et öffaung vom 8. d. M. legt uns Schweigen auf über einen Gegenftand, der
jeßt Stände und Land einzig beſchäftigt. Geh or < en dem Gebote des Fürſten
iſt die Pflicht des treuen Unterthans, in diesem Falle wäre es Verrath an
den theuerſten Interessen des Landes, ja, gegen Ew. Majeſtät selbt.
rung, der Klage aufzutreten, nicht zu ruhen, bis die verletzten Rechte hergeſtellt
find. Nur auf rieſe Weiſe wird tas Vertrauen des Volkes seinen verfaſſungsmäßigen
Vertretern erhalten, werden Ausbrüche des aufgeregten Unwillens abgewandt,
die mit dem Geſetze nicht beſtehen. Ein offener Brief Ew. königl. Majeſtät an
Ihre sämmtlichen Unterthanen vom 8. d. M. verkündigt Diesen die Allerhöchſte Ue-
Das Herzogthum Holſtein iſt in seinen Rechien gekränkt, seine Verfaſſuauan
iſt verlegt. Den Ständen liegt es ob, im Wege der Beschwerde, der Verwah-
berzeugung hinsichtlich der Erbfolge in den Herzogthümern Schleswig und Holſte ine.
Für jenes ſoll die Erbfolge nach dem däniſchen Königsgeſetze in voller Kraft
Und Gültigkeit beſtehen, für dieses sollen mit Rücksicht auf einzelne Theile Ver
häliniſſe obwalten, welche Allerhöchſtdieſelben verhindern, Sich mit gleicher Be-
ſtimmiheit über das Erbrecht Ihrer sämmtlichen Erbsucceſſoren an dieſes Her.
h. daß hinter dem Namen |
zogthum zu erklären. Ew. Maj. wollen Ihre unabläſfigen Beftrebungen aueh
fernerhin dahin richten, daß dieſe zur Zeit vorhandenen Hinderniſſe beſeitigt und
die vollſtändige Ane1k.nnung der Integrität des däniſchen Gesammt-Staates zue
wege gebracht werde. Der hierdurch ausgesprochene königliche Wille genehmigt
theilweiſe den Antrag der Rothſchilder Ständeverſammkung vom Jahre 1844,
gegen den die damalige holſteiniſche Ständeverſammlung, ihrem Rechte und dem
Schutze ihres Königs vertrauend, eine ehrfurchtsvolle Verwahrung vor deem
Throne niederlegte. Mit Bezug auf diese Rechtsverwahrung wird uns in der .
Eröffnung das allerhöchſte Befremden zu erkennen gegeben.
Der offene Brief ſpricit die Abſicht Ew. Majeſtät aus, daß ſeine Erlaſ- .
ſung zur Beruhigung Ihres Volkes über die Zukunft des Vaterlandes dienen
soll. Mag sein, daß durch den Inhalt desselben Zufriedenheit und Ruhe im
Königreich gefördert werden. In Holftein werden dadurch nur ſchwere Sorge
und Bekümmerniß gew: >t, die Klagen noch geschärft, daß in dem königl. Rathe
die Intereſſen der deuiſchen Unterthanen nicht genügend vertreten, den däniſcheu
Intereſſen gänzlich nachgeſtellt ind. Gewißheit in der Thronfolge, Sicherſtelung
der Integrität des Staates — in der That, ſie müſſen zur Beruhigung des
Volkes dienen. Eine Allerhöchſte Willenserklärung aber, gegeben ohne Zuzieh.
ſtücke und Documente, eine Erklärung, die nicht anf klarem Rechte und (
e.
beruht, blos Bezug nimmt auf Staatsverträge und Handlungen, aus denen _
mit voller Consequenz das Gegentheil herzuleiten ſteht, bei denen
ſelbſt die Richtigkeit der Bezeichnung durch Vergleichung mit den zur öffentlichen
Knnde gekommenen Aktenſtücken bezweifelt werden muß, eine Willenserklärung
dieser Art vermag keine Gewißheit für die Erbfolge zu gewähren. Die auen.
gesprochene Ueberzeugung des gegenwärtigen Regenten, wie gewichtig ste ſont..
erſcheinen mag, entſcheidet hierin nicht über die Zukanſt, kann weder Rechte.
geben noch nehmen. Der angegebene Zweck des offenen Briefen
ſteht überdies, so weit dieſer die Erbfolgeverhältniſse des Herzogthums Holſtein
berührt, im ſ<neidendften Contraſt mit seinem Inhalt. Dem Herzog-
thum Holflein wird darin wahrlich keine Beruhigung gegeben. Die Erbfolge
baren Ganzen wird in Frage geſtellt, ohne daß ſich dazu in dieſem selbſt eine
Zweifel alle Mittel angewendet wären,
zureichende Veranlassung ergeben hätte, ohne daß bereits zur Beſeitigung dieſer
wird für zweifelhaft erklärt, die Integrität des Herzogthums als eines untrenn-
Wird darin in Aussicht geftellt, daß das Land in Folge der beſtehenden Zwei-
fel über die Erbfolge künftig zerriſſen und zerſtückelt werden könne, so kann dies
nur ruh eſtörend auf die Landesbewohner wirken. Es muß die dadurch her-
vorgerufene Aufregung vermehren, wenn ihnen in dem offenen Briefe zu ih-
ls’size Beſiebüngen darauf gerichte." cin uten hic Zktg tt t
Gesammt-Staates- zuwege zu bringen. Immerhin mag der Gedanke dem Re-
tionalftolze des däniſchen Volkes wohl thun, die Gränzen des däniſchen Reiches
bis an die Elbe hinausgerückt zu sehen. Dem Holfteiner liegt die däniſche Ge-
ſammt-Monarchie nicht zunächſt am Herzen, er fühlt fich als Deutſcher und will
vor Allem erſt die Integrität seines Landes als Theil des deutſchen Vaterlan.
des gesichert wifſfen. Auf die Trennung von dem durch die Gemeinschaft des
Fürfien nahe verbundenen Königreiche wird hier nicht hingewirkt, wir haben es-
oft verſichert. Aber auf dem Rechte,
die Verbindung für alle Zeit beruhen.
nicht auf einseitiger Willenserklärung, sol.
; " (Schluß folgte) -
. Voum Rhein, 29. Juli. (Frkf. J.)) Der Heuſchreckenſchwarm der
Korn- und Oelwutcherer verbreitet ſich immer weiter und bedrohlicher über .
des Ordens offen ausgeſprochen, und in den Statuten ſelbſt iſt er angedeutet. |I
Wort verzichten wolle.
cuſsſon. Wir müssen indeſſen mit Rück
, wrs
viel mehr muß er ſich des Hülfloſen annehmen! Es beſteht ein Verbot gegen
die Proſ lytenmacherei, allein ich glaube nicht, daß man ſie verbieten sollte. Ich
ſelbſt habe dergleichen in London mit angesehen. Da hat ein proteſtantiſcher
Wiiſſionär, aanz in der Stellung, wie ein gewiſſer Herr in der Kammer,
mit einztie Buch in der Hand gegen die Umſtehenden deklamirt, daß ſie
tux.baus an den Teufel glauben müßten, und ihnen Tractätchen vertheilt.
Es brachte aber nicht die gerinÿſte Gefahr, und man ſollte auch in Baden
das Proſelptenmachen erlauben und den gegenseitigen Kampf der einen Kirche
gegen die andere am öffentlichen Tage verſtatten. Dem Schwachen, Hülfloſen..-
und Ungläubigen aber, der in die Hände einer Krankenwärterin gegeben iſt,
oll Schutz verliehen werden, denn da iſt kein Kampf mehr, ſondern nur ein
Unterliegen, und ich ſpreche hier von Katholiken, wie von Proteftanten. Ganz
richtiz hat der Herr Regierungécommiſſär gesagt, der Kranke könne ſich den
Wärter richt wäylen, und es mag allerdings schlimm sein, wenn unter denſel-
ben zufällig ein Schwärmer iſt. Auch war es ein tze Zufall , daß in dem
YU, N422 1;"~1 th frater y-. wugtihen Zufall fücchtor mh
rr ur: y y gststr vue écr se
hieße in unserem Jahrhundert Angeſichts der hellſtrahlenden Sonne fich die Au-
L; ( Vel L Gott ruht on Lu. ver Froftw:tr.
es freilich nicht. Aber ſchon der Umſtand, daß der Verein nicht aus allen
tr uu er U. r p U;
§: 2.4) U;! 12.7 kzſ t:: Lt rarer ſlchrn. §aſ
auch überdem noch von dem Erzbischof selbſt erfahren, denn in seinem Hirten-
dhrief heißt es: „In unserer Zeit- ~ und jetzt sollte man glauben, es werde
folg: n, w o die Krankenpflege so ſchlecht besorgt iſt, ~ aber es heißt ~ die ſo
Viele glaubensarm läßt, iſt die Krankenpflege der barmherzigen Schweſtern für
die Kirche uneiläßlich, damit Diejenigen, die in gesunden Tagen flüchtig da-
hin leben, sich des Troſtes in den Stunden der Bitterkeit erfreuen und burch
JFirchl he Erweckang entweder zu einem gottseligen Ende, oder zu einem neuen
Leben erzogen werden. Möge die Welt für bie leibliche Hülfe ze) j bie zſh!
ier iſt der Zwe
D-s Wohl tes Ordens iſt voran gestellt und hintennach der Kravkenpflege er-
wähnt. Die barmherzigen Schweſtern treten alſo an das Krankenbett in der
Ybſicht und Pflicht, für ihren Orden und ihre Religion zu w cken. Wer Dies
. läugnen wollte, müßte ſich ſelbſt blind machen wollen, besonders in unserer Zeit,
wo man j. weiß, wie es gehalten wird mit Trauungen gemiſchter Ehen und
mit den Schulen, wovon wir in dieſem Saale ſchon Viel vernommen haben.
_ Wenn ein katboliſcher Kranker daliegt, so wird ihn die Schwefter fragen,
Dd er in geniſchter Ehe lebe, denn die Frage stellt ja der Abg. Buß fogar bei
Profeſſoren. Sie wird ferner fragen, ob er gehörig gebeichtet habe, oder ob
kr, mie der Abg. Buß von den Professoren verlangt, jedes Jahr die Tridentiner
Heſschlüſſe beſchwöre, und wenn er darauf nicht ja ſagen kann, jo wird ſie ihm vor-
fi U n, raß er nicht die rechte Religion habe, b.
Katpolik micht der rechte, nönlich nicht der Biß'ſche Katholik stecke, und ſo wird
dieſer Kranke behandelt, ungeachtet des Arztes und neben demselben, ſa vielleicht
1 1
_ gegen ſeine direkte Einsprache, daß dieß die Genesung des Kranken hindere &
denn dieKirche sagt: beſſer der Kranke ſiirbt selig, als daß er ungläubig genest.
_ = Ein Krankerhaus muß aber sagen,, beſſcr der Kranke genest ungläubig, als
daß er ſ lig ſtirbt. Dann ſpäter, wenn er ge'und, ſ.in Berſt friſch und sein
_ Enſſchlvß frei iſt, mag man verſuchen, ihn zu b.kehren, und gelingt es, ſo wird
Man auch einen rechen Mann an ihm haben. Wenn nun aber der Kranke
wirklich in gemiſchter Ehe l' bt, so wird man ihm Gewiſſensſcrupel darüber bei-
dringen , daß er eine prot-ſtantiſche Frau genommen habe, und Edeleute, die
vruelleicht treißig Jahre in Frieden mit einander lebten, werden am Ende ihrer
Tage noch in Unrri den kommen, ja es werden vielleicht noch den in gemischter
Che erzeugten, proteſtantiſch gewordenen Kindern, wenn ſie das Spital besuchen,
.. Vorwürfe über ihren Proteſtantismus gemacht, oder noch mehr. Allem dem
unterwerſen wir die Kranken, die so-chen geiſtlichen Zuspruch bekommen, ob ſie
woll n od r nicht, sogar geg en Vr:rordrnung des Arztes. Bedenkt man nun,
daß in solche Staatsanſtalten , die gottlob keine Confcſſionsanſtalten ſind, auch
Proteſtanten und Juden kommen, wie kann man alsdann sagen, daß die Sache
die Kammer nidt berühre, die jede Confeſſion zu vertreen hann.
_ Der Redner führt Dicß näher aus und ſchlicßt tann: Bei uns beſieht
das Geſetz, daß em Kranker auf dem Sterbebett weder dem
den testiren, und ob fich nicht auch der eiſtliche Zuspruch darauf ausdehnen
darf, daß der Kranke doch ja ſerin Vermögen dem Orden vermache? Es iſt
dieß nirgends verneint, und cher bejaht ; und dieſe Erbſchleicherei iſt mit der
Einführung des Ordens begünſtigt. Es würde alſo dieſer Orden, theils durch
die Paragraphen, die auf das Geld Bezug haben, theils durch jene Manier,
ſ<öne Vortheile sich erwerben können, falls berſelbe wirklich in's Leben treten
sollte. Ich aber will von der Regierung hoffen, daß ſie dieß nicht zugibt. Die
R'ggierunz bewahre uns vor dieſem Ocden. Sie hat sich gottlob noch vorbe-
hal'en, j.de einzelne Einrichtung noch besonders zu beſtätigen und ich glaube,
ſîie wird auch durch die bisherigen Erfahrungen zu der Einsicht kommen, wie
. dieſer Ocden nur geeignet iſt, den religiöſen Frieden noch mehr zu untergra-
ben, als es jett ſchon der Fall iſt. Wir wollen keine geiſtlichen Orden mehr.
Die Geshichte hat ſie gerichte. Wenn man von Frankeceich gesprochen hat, ſo |
î könnte ich von meinem dortigen zweijährigen Aufenthalte aus Marseille, Lyon
urd Pffr1s Briſpiele anführen, wenn ich so weitläufig werden wollte, wie der
.. Abg. Buß. Noch einmal: Gott bewahre uns vor den barmherzigen Schwe-
ſtern, vor diejem Oden, der ein besonderes Gelübde und ein besonderes Kleid
fordert, der das Vermögen seiner Mitglieder einzieht , weiteres erwirbt, und
Mit ciner Kctte zuſammenhänzt, die vom erzbischöflichen Palaſt in Freiburg bis
nach Rom reicht. Wir haben darüber Erfahrungen gemacht, und Sie, meine
H.rren von der Regierung , werden ſich von ſelbſi zu hüten wiſſen. j
. Jörger wünscht, daß zur Abſtimmung geſchritten werde, indem er auf. das
Die Kammer beschließt durch Stimmenmehrheit die Fortſezung der. Dis-
t! GHU ar ys r tei é ['Le ſuuthtn nog rez.! rs
Saaaff, Gh. R h Rebenius, für vas Einfuhr §g Lug v an ns k,
richterſtatter v... Soiron vertheidigt noch den Commisſions - Antrag gegen
ung der bei der Erbfolge Betheiligten, ohne Vorlegung aller betreffenden
_ HKrcankenwärter teſtiren darf. Es fragt fich aber, ob nicht der t r.. O s f
mancherlei Angriffe und dieſem gemäß reklamirt die Kammer das Evikt mit ſtar-
ker Mehrheit. Die Zuhörer geben laut ihren Beifall kund. J
+ Die holſteiu'ſche Ö tändeverſamuluug au Holſteins Herzog, |
den VDänen-König.
%
h
Am 24. Juli hat die Holſtein’ſche Ständeverſammlung mit 44 gegen 2
Stimmen auf den ro sf enen Brief. ihre Antwort gegeben. Der
königlich- herzogliche Commiſſär, dem die Adresse eingereicht wurde, ſandte ſie
zwar am folgenden Tag zurück, sich berufend auf des Königs Befehl, keinerlet,
die Erbfolge und die staatsrechtliche Stellung der Herzogthümer betreffende Pee
titionen entgegenzunehmen. Indessen bleibt dieſe Antwort gegeben, sie wird zum
Verfolg ihres Zweckes nach den Anträgen in der Ständeverſammlung an die
deutſche Bundesverjammlung gelangen und die beutſche Preſſe wird sie als un-
erer Holſtein’ſchen Brüder förmliche Rechtswahrung in ihren Blättern niederle-
gen, damit sie den Dänen, aus kem Munde aller Deutſchen in die Ohren dröh-
ne. Wir geben das bedeutende Akterſstück vollſtändig, wie folgt:
„Die Stände des Herzogthums Holſtein, zum ſechſten Male von Ew. Kö-
nigl. Majeſtät berufen, treten vor ihren Landesherrn mit getreuem Herzen, doch
von Sorge und Trauer bewegt. Dem vertretenen Lande die Selbständigkeit zu
bewahren, im Einverſtändniſſe mit der Lanbesregierung das Wohl desselben qu
fördern, die reichſten Früchte nationaler Ausbildung zu erſtreben, das Band des
gegenseitigen Verirauens zwischen dem Volke und seinem angeſtammten Fürſten-
hauſe zu ſtärken, dies erſchien uns bisher als die höchſte Aufgabe ves gemeinschaft.
lichen Wirkens. Ueber die Wahl der Mittel konnte Verſchiedenheit der Ansich, _
ten zwischen der Regierung und der Ständeverſammlung obwalten, über das zu
erſtrebende Ziel schien jeder Zweifel unmöglich. Wir ſind im Irrthume ge-
weſ en. Die Landesregierung selbſt verrückt das Ziel unseres Strebens, wir
sehen uns in unjerer Thätigkeit gehemmt. Das jedem, auch dem geringsten
Staatsbürger zuſtändige, unſerer Verſammlung grundgeſetzlich verliehene Recht
der Bitte und Beschwerde wird uns in dem Augenblicke durch ein Verbot ver
kümmert, wo uns ſchwere Verletzung trifft. Königliche Majeſtät! die Allerhöchſſe_
Et öffaung vom 8. d. M. legt uns Schweigen auf über einen Gegenftand, der
jeßt Stände und Land einzig beſchäftigt. Geh or < en dem Gebote des Fürſten
iſt die Pflicht des treuen Unterthans, in diesem Falle wäre es Verrath an
den theuerſten Interessen des Landes, ja, gegen Ew. Majeſtät selbt.
rung, der Klage aufzutreten, nicht zu ruhen, bis die verletzten Rechte hergeſtellt
find. Nur auf rieſe Weiſe wird tas Vertrauen des Volkes seinen verfaſſungsmäßigen
Vertretern erhalten, werden Ausbrüche des aufgeregten Unwillens abgewandt,
die mit dem Geſetze nicht beſtehen. Ein offener Brief Ew. königl. Majeſtät an
Ihre sämmtlichen Unterthanen vom 8. d. M. verkündigt Diesen die Allerhöchſte Ue-
Das Herzogthum Holſtein iſt in seinen Rechien gekränkt, seine Verfaſſuauan
iſt verlegt. Den Ständen liegt es ob, im Wege der Beschwerde, der Verwah-
berzeugung hinsichtlich der Erbfolge in den Herzogthümern Schleswig und Holſte ine.
Für jenes ſoll die Erbfolge nach dem däniſchen Königsgeſetze in voller Kraft
Und Gültigkeit beſtehen, für dieses sollen mit Rücksicht auf einzelne Theile Ver
häliniſſe obwalten, welche Allerhöchſtdieſelben verhindern, Sich mit gleicher Be-
ſtimmiheit über das Erbrecht Ihrer sämmtlichen Erbsucceſſoren an dieſes Her.
h. daß hinter dem Namen |
zogthum zu erklären. Ew. Maj. wollen Ihre unabläſfigen Beftrebungen aueh
fernerhin dahin richten, daß dieſe zur Zeit vorhandenen Hinderniſſe beſeitigt und
die vollſtändige Ane1k.nnung der Integrität des däniſchen Gesammt-Staates zue
wege gebracht werde. Der hierdurch ausgesprochene königliche Wille genehmigt
theilweiſe den Antrag der Rothſchilder Ständeverſammkung vom Jahre 1844,
gegen den die damalige holſteiniſche Ständeverſammlung, ihrem Rechte und dem
Schutze ihres Königs vertrauend, eine ehrfurchtsvolle Verwahrung vor deem
Throne niederlegte. Mit Bezug auf diese Rechtsverwahrung wird uns in der .
Eröffnung das allerhöchſte Befremden zu erkennen gegeben.
Der offene Brief ſpricit die Abſicht Ew. Majeſtät aus, daß ſeine Erlaſ- .
ſung zur Beruhigung Ihres Volkes über die Zukunft des Vaterlandes dienen
soll. Mag sein, daß durch den Inhalt desselben Zufriedenheit und Ruhe im
Königreich gefördert werden. In Holftein werden dadurch nur ſchwere Sorge
und Bekümmerniß gew: >t, die Klagen noch geschärft, daß in dem königl. Rathe
die Intereſſen der deuiſchen Unterthanen nicht genügend vertreten, den däniſcheu
Intereſſen gänzlich nachgeſtellt ind. Gewißheit in der Thronfolge, Sicherſtelung
der Integrität des Staates — in der That, ſie müſſen zur Beruhigung des
Volkes dienen. Eine Allerhöchſte Willenserklärung aber, gegeben ohne Zuzieh.
ſtücke und Documente, eine Erklärung, die nicht anf klarem Rechte und (
e.
beruht, blos Bezug nimmt auf Staatsverträge und Handlungen, aus denen _
mit voller Consequenz das Gegentheil herzuleiten ſteht, bei denen
ſelbſt die Richtigkeit der Bezeichnung durch Vergleichung mit den zur öffentlichen
Knnde gekommenen Aktenſtücken bezweifelt werden muß, eine Willenserklärung
dieser Art vermag keine Gewißheit für die Erbfolge zu gewähren. Die auen.
gesprochene Ueberzeugung des gegenwärtigen Regenten, wie gewichtig ste ſont..
erſcheinen mag, entſcheidet hierin nicht über die Zukanſt, kann weder Rechte.
geben noch nehmen. Der angegebene Zweck des offenen Briefen
ſteht überdies, so weit dieſer die Erbfolgeverhältniſse des Herzogthums Holſtein
berührt, im ſ<neidendften Contraſt mit seinem Inhalt. Dem Herzog-
thum Holflein wird darin wahrlich keine Beruhigung gegeben. Die Erbfolge
baren Ganzen wird in Frage geſtellt, ohne daß ſich dazu in dieſem selbſt eine
Zweifel alle Mittel angewendet wären,
zureichende Veranlassung ergeben hätte, ohne daß bereits zur Beſeitigung dieſer
wird für zweifelhaft erklärt, die Integrität des Herzogthums als eines untrenn-
Wird darin in Aussicht geftellt, daß das Land in Folge der beſtehenden Zwei-
fel über die Erbfolge künftig zerriſſen und zerſtückelt werden könne, so kann dies
nur ruh eſtörend auf die Landesbewohner wirken. Es muß die dadurch her-
vorgerufene Aufregung vermehren, wenn ihnen in dem offenen Briefe zu ih-
ls’size Beſiebüngen darauf gerichte." cin uten hic Zktg tt t
Gesammt-Staates- zuwege zu bringen. Immerhin mag der Gedanke dem Re-
tionalftolze des däniſchen Volkes wohl thun, die Gränzen des däniſchen Reiches
bis an die Elbe hinausgerückt zu sehen. Dem Holfteiner liegt die däniſche Ge-
ſammt-Monarchie nicht zunächſt am Herzen, er fühlt fich als Deutſcher und will
vor Allem erſt die Integrität seines Landes als Theil des deutſchen Vaterlan.
des gesichert wifſfen. Auf die Trennung von dem durch die Gemeinschaft des
Fürfien nahe verbundenen Königreiche wird hier nicht hingewirkt, wir haben es-
oft verſichert. Aber auf dem Rechte,
die Verbindung für alle Zeit beruhen.
nicht auf einseitiger Willenserklärung, sol.
; " (Schluß folgte) -
. Voum Rhein, 29. Juli. (Frkf. J.)) Der Heuſchreckenſchwarm der
Korn- und Oelwutcherer verbreitet ſich immer weiter und bedrohlicher über .