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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 31.1988

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Nr. 2
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Buchbesprechungen
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Ströhlein, Helga: [Rezension von: Sigrid Albert, Cottidie Latine loquamur - Textus de rebus cottidianis hodiernisque]
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Hinweise und Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.35869#0056

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ser Übungseffekt im Vordergrund stand. Es ist der Verfasserin zweifellos gelungen, Vorurteile ge-
genüber gesprochenem und geschriebenem modernen Latein abzubauen. Ich denke schon, daß
die Texte über vergnügliches Lesen hinaus zu Gesprächen über Alltägliches anregen. Die im Pro-
spekt der Societas Latina genannten hehren Ziele für das Latine loqui gehen allerdings über die
Möglichkeiten des Klassenzimmers hinaus.

HELGA SiRöHLEiN, Theaterplatz 10, 3400 Göttingen

Hinweise und Mittedungen

1 Und noch einma! zum Latinum
Aufgrund eines Schreibens des Oberschulamtes Karlsruhe an das Seminar für Klassische Philolo-
gie der Universität Mainz vom 25.9.85 hatten die DAV-Vertreter im Sekretariat der Ständigen
Konferenz der Kultusminister behauptet, daß
— Baden-Württemberg unter dem Begriff LATINUM Kenntnisse im Umfang des früheren KLEI-
NEN LATINUMS (Übersetzung eines leichteren Prosatextes aus Caesar/Cicero) versteht.
Die Veröffentlichung hat Wirkung gezeigt; das KM in Stuttgart hat den Fall aufgegriffen und mit
Datum vom 25.1.88 festgestellt:
— Auch in BW wird unter LATEINKENNTNISSEN die Fähigkeit verstanden, ,,lateinische Origi-
naltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf
Autoren wie Cicero, Sallust, Livius) ggf. mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs in In-
halt, Aufbau und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und
treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen." Andere Nachrichten sind falsch.
So weit, so gut.
Was aber sollen wir sagen, wenn der Dekan der Philosophischen Fakultät Göttingen mit Datum
vom 16.12.87 dem DAV mitteilt:
In verstärktem Maße wird das Studium von Fächern unseres Fachbereichs von solchen Stu-
denten aufgenommen, die nicht über die dafür notwendigen Vorkenntnisse in Latein verfü-
gen. Die Universität ist nicht in der Lage, in hinreichendem Maße elementaren Sprachunter-
richt nachzuliefern.
Ich möchte Sie daher dringlich bitten, Ihre Schüler möglichst frühzeitig, d.h. immer dann,
wenn es um Auswahl und Abwahl von Sprachen geht, auf die für die Prüfungen des
Historisch-Philologischen Fachbereichs der Universität Göttingen erforderlichen Latein-
kenntnisse hinzuweisen.
Das bedeutet z.B. GROSSES LATINUM
a) im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien in den Fächern Griechisch und Latein
b) im Magisterstudiengang in den Fächern: Griechisch, Latein, Alte Geschichte, Klassische Ar-
chäologie und byzantinische Kunstgeschichte, Sprachwissenschaft
c) im Promotionsstudiengang in allen Fächern des Fachbereichs
Nun handelt es sich hierbei keineswegs um eine Sonderregelung der Universität Göttingen. Auch
in anderen Bundesländern wird für bestimmte Lehramtsstudiengänge auch weiterhin das GROS-
SE LATINUM verlangt werden oder zumindest der Nachweis von Lateinunterricht im Umfang
des Großen Latinums (z.B. BW: 6 Jahre).
Wie werden sich die Bundesländer verhalten (müssen), in denen man kein Großes Latinum er-
werben kann und in denen man in der Regel sein Latein von Klasse 7 bis Klasse 11,1 erlernt?
H. W. SCHMIDT

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