E. Pernice, Untersuchungen zur antiken Toreutik
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geölt waren. Es kam nun auf eine möglichst gleichmäßige, schnelle und zugleich
continuierliche Drehung an. Der puer, der diese herbeiführen sollte, konnte
das nicht, wenn er dabei die Säulentrommel selbst mit den Händen erfassen
und bewegen mußte; auch würde er rasch ermüdet sein. Man könnte sich aber
denken, daß der eine Zapfen wie eine Achse durch das Gerüst hindurchgeführt
und daß an dem Ende dieser Achse eine Kurbel befestigt war, die der Knabe,
der nun außerhalb des Gerüstes stand, drehte. Noch gleichmäßiger und kräftiger
würde die Bewegung* werden, wenn mit der Kurbel zugleich ein schweres Rad
verbunden \vürde, das, einmal in Bewegung gesetzt, mühelos in Bewegung ge-
halten werden konnte.
Wenn Theodoros also bei der Abdrehung der schwer zu bearbeitenden
Säulentrommeln eine Hilfe nötig* hatte, so wird er sich vermutlich auch zur Her-
stellung* einer continuierlichen Bewegung bei der Metalldrehbank eines Gehilfen
bedient haben, ähnlich wie ihn — nach den Abbildungen — die mittelalterlichen
Metalldreher brauchten. Daß hierbei ein Schwungrad angewendet wurde, ist eine
Annahme, die dem erfindungsreichen Samier gewiß nicht zu viel zumutet.
Greifswald. E. PERNICE
Die Grundsätze bei der Commendation der Plebejer.
I. l)ie Commendation zur Prätur.
Die Patricier der ersten drei Jahrhunderte n. Chr., welche die politische
Amterlaufbahn ordnungsmäßig mit einer Stellung* des Yig'intivirates eröffnen,
haben die Quästur durchwegs als quaestores Augusti, also zufolg*e kaiserlicher
Commendation inneg*ehabt J; zur Prätur sind sie nach dem Zeugnisse der In-
schriften nur in beschränkter Zahl commendiert worden2), wie ja überhaupt das
kaiserliche Empfehlungsrecht bei der Prätur nur in geringem Umfange zur An-
J Brasslofi, Hermes XXXIX 618 f.
2) Nachstehende Patricier haben die Prätur als
praetores candidati innegehabt: I. unter Vespasian:
Cn. Domitius Tullus (CIL XI 5211); II. unter Trajan:
C. Eggius Anrbibulus (CIL IX 1123); III. unter Marc
Aurel und Lucius Verus: L. Fulvius Aemilianus (CIL
VI 1422); IV. unter Marc Aurel oder Commodus:
Q. Hedius Rufus Lollianus Gentianus (CIL II 4121);
V. unter Commodus: I. C. Mattius Sabinus Sullinus
(CIL V 1812), 2. unbekannte Persönlichkeit (CIL
IX 1592); VI. unter Septimius Severus und Caracalla:
M. Nummius Umbrius Senecio Albinus (CIL V 4347;
VI 1475); VII. nach Caracalla (vor Elagabal): C.
Vettius Gratus Sabinianus (CIL VI 1529); VIII. im
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geölt waren. Es kam nun auf eine möglichst gleichmäßige, schnelle und zugleich
continuierliche Drehung an. Der puer, der diese herbeiführen sollte, konnte
das nicht, wenn er dabei die Säulentrommel selbst mit den Händen erfassen
und bewegen mußte; auch würde er rasch ermüdet sein. Man könnte sich aber
denken, daß der eine Zapfen wie eine Achse durch das Gerüst hindurchgeführt
und daß an dem Ende dieser Achse eine Kurbel befestigt war, die der Knabe,
der nun außerhalb des Gerüstes stand, drehte. Noch gleichmäßiger und kräftiger
würde die Bewegung* werden, wenn mit der Kurbel zugleich ein schweres Rad
verbunden \vürde, das, einmal in Bewegung gesetzt, mühelos in Bewegung ge-
halten werden konnte.
Wenn Theodoros also bei der Abdrehung der schwer zu bearbeitenden
Säulentrommeln eine Hilfe nötig* hatte, so wird er sich vermutlich auch zur Her-
stellung* einer continuierlichen Bewegung bei der Metalldrehbank eines Gehilfen
bedient haben, ähnlich wie ihn — nach den Abbildungen — die mittelalterlichen
Metalldreher brauchten. Daß hierbei ein Schwungrad angewendet wurde, ist eine
Annahme, die dem erfindungsreichen Samier gewiß nicht zu viel zumutet.
Greifswald. E. PERNICE
Die Grundsätze bei der Commendation der Plebejer.
I. l)ie Commendation zur Prätur.
Die Patricier der ersten drei Jahrhunderte n. Chr., welche die politische
Amterlaufbahn ordnungsmäßig mit einer Stellung* des Yig'intivirates eröffnen,
haben die Quästur durchwegs als quaestores Augusti, also zufolg*e kaiserlicher
Commendation inneg*ehabt J; zur Prätur sind sie nach dem Zeugnisse der In-
schriften nur in beschränkter Zahl commendiert worden2), wie ja überhaupt das
kaiserliche Empfehlungsrecht bei der Prätur nur in geringem Umfange zur An-
J Brasslofi, Hermes XXXIX 618 f.
2) Nachstehende Patricier haben die Prätur als
praetores candidati innegehabt: I. unter Vespasian:
Cn. Domitius Tullus (CIL XI 5211); II. unter Trajan:
C. Eggius Anrbibulus (CIL IX 1123); III. unter Marc
Aurel und Lucius Verus: L. Fulvius Aemilianus (CIL
VI 1422); IV. unter Marc Aurel oder Commodus:
Q. Hedius Rufus Lollianus Gentianus (CIL II 4121);
V. unter Commodus: I. C. Mattius Sabinus Sullinus
(CIL V 1812), 2. unbekannte Persönlichkeit (CIL
IX 1592); VI. unter Septimius Severus und Caracalla:
M. Nummius Umbrius Senecio Albinus (CIL V 4347;
VI 1475); VII. nach Caracalla (vor Elagabal): C.
Vettius Gratus Sabinianus (CIL VI 1529); VIII. im