Ein Straßennetz in Eusebius’ Onomastikon?
Peter Thomsen hat diese Frage in der Zeitschrift des Deutschen Palästina-
Vereins XXVI (1903) 140h, i68ff. behandelt. „Ganz sicher,“ sagt er, „ist es, daß
Eusebios für die häufigen Entfernungsangaben schriftliches Material Vorgelegen
hat. In Caesarea, der Hauptstadt der Provinz, waren ihm gewiß die amtlichen
Itinerarien, sei es nun in der Gestalt der uns überlieferten Itinerarien oder in
Kartenform zugänglich. Es ist auch nicht glaublich, daß Eusebios alle diese Ent-
fernungen, die zum großen Teil ganz genau stimmen, auf seinen Reisen sich
notiert oder g_ar aus dem Gedächtnis niedergeschrieben haben sollte.“ Eine
Zusammenstellung der Distanzangaben werde „ein großes Straßennetz für ganz
Palästina ergeben, das natürlich erst seit der Römerzeit existieren konnte. Es
wäre jedoch voreilig, wollte man aus jeder Entfernungsangabe auf eine Römer-
straße, d. h. auf eine römische Heerstraße mit Meilensteinen, Pflasterung usw.
schließen.“ Thomsen gestaltet seine Untersuchung dann so, daß er die Distanz-
angaben des Eusebios, der nirgends einen Straßenzug im glanzen behandelt, nach
einzelnen Straßenzügen gruppiert und genauere oder geringere Kenntnis des
Eusebios in den verschiedenen Teilen des palästinensischen Straßen- oder Weg-
netzes nachweisen will. Seine Untersuchung ist mit großem Fleiß und Sachkenntnis
geführt und erleichtert jeder folgenden den Weg. Aber die Grundsätze seiner
Untersuchung· sind nicht untereinander vollständig im Einklang, und seine Ab-
handlung tritt nicht eigentlich den Nachweis amtlicher Quellen bei Eusebios an,
sondern gestaltet sich zu einer Classificierung der eusebianischen Angaben nach
ihrer tatsächlichen Richtigkeit; was richtig ist, läßt er dann für den römischen
Straßenzug, wenigstens für die mit Meilensteinen ausgestattete Straße sprechen.1)
Es fällt mir selbstverständlich nicht bei, den g-roßen und dominierenden
Wert des Onomastikon tale quäle für die topographische Erforschung- Palästinas
zu leugnen, aber in ihm einen Niederschlag eines officiellen — sei es staatlich
oder kirchlich officiellen — ,Straßenbuchs zu sehen haben wir kein Recht.
Es wird wohl genügen, sich eine Vorstellung· von den praktischen Bedürf-
nissen und dementsprechend von der Registratur eines Wegbauamtes zu machen,
um die Annahme abzulehnen, Eusebius habe ausführlichere oder überhaupt irgend-
welclie Vorstudien in diesen Archiven g'emacht. Immerhin ist denkbar, daß er
') Beispielsweise sagt Thomsen S. 182: „mit Angaben“, und das Fehlen von Entfernungsangaben
Meilensteinen mag sie (die Straße Eleutheropolis— will er gelegentlich (S. 174) bei Abelmea daraus er-
Nikopolis) nur bis ‘ain scliems versehen gewesen klären, daß der Ort „also wohl nicht am Wege ge-
sein, daher erklären sich wohl die übrigen ungenauen legen war“.
Peter Thomsen hat diese Frage in der Zeitschrift des Deutschen Palästina-
Vereins XXVI (1903) 140h, i68ff. behandelt. „Ganz sicher,“ sagt er, „ist es, daß
Eusebios für die häufigen Entfernungsangaben schriftliches Material Vorgelegen
hat. In Caesarea, der Hauptstadt der Provinz, waren ihm gewiß die amtlichen
Itinerarien, sei es nun in der Gestalt der uns überlieferten Itinerarien oder in
Kartenform zugänglich. Es ist auch nicht glaublich, daß Eusebios alle diese Ent-
fernungen, die zum großen Teil ganz genau stimmen, auf seinen Reisen sich
notiert oder g_ar aus dem Gedächtnis niedergeschrieben haben sollte.“ Eine
Zusammenstellung der Distanzangaben werde „ein großes Straßennetz für ganz
Palästina ergeben, das natürlich erst seit der Römerzeit existieren konnte. Es
wäre jedoch voreilig, wollte man aus jeder Entfernungsangabe auf eine Römer-
straße, d. h. auf eine römische Heerstraße mit Meilensteinen, Pflasterung usw.
schließen.“ Thomsen gestaltet seine Untersuchung dann so, daß er die Distanz-
angaben des Eusebios, der nirgends einen Straßenzug im glanzen behandelt, nach
einzelnen Straßenzügen gruppiert und genauere oder geringere Kenntnis des
Eusebios in den verschiedenen Teilen des palästinensischen Straßen- oder Weg-
netzes nachweisen will. Seine Untersuchung ist mit großem Fleiß und Sachkenntnis
geführt und erleichtert jeder folgenden den Weg. Aber die Grundsätze seiner
Untersuchung· sind nicht untereinander vollständig im Einklang, und seine Ab-
handlung tritt nicht eigentlich den Nachweis amtlicher Quellen bei Eusebios an,
sondern gestaltet sich zu einer Classificierung der eusebianischen Angaben nach
ihrer tatsächlichen Richtigkeit; was richtig ist, läßt er dann für den römischen
Straßenzug, wenigstens für die mit Meilensteinen ausgestattete Straße sprechen.1)
Es fällt mir selbstverständlich nicht bei, den g-roßen und dominierenden
Wert des Onomastikon tale quäle für die topographische Erforschung- Palästinas
zu leugnen, aber in ihm einen Niederschlag eines officiellen — sei es staatlich
oder kirchlich officiellen — ,Straßenbuchs zu sehen haben wir kein Recht.
Es wird wohl genügen, sich eine Vorstellung· von den praktischen Bedürf-
nissen und dementsprechend von der Registratur eines Wegbauamtes zu machen,
um die Annahme abzulehnen, Eusebius habe ausführlichere oder überhaupt irgend-
welclie Vorstudien in diesen Archiven g'emacht. Immerhin ist denkbar, daß er
') Beispielsweise sagt Thomsen S. 182: „mit Angaben“, und das Fehlen von Entfernungsangaben
Meilensteinen mag sie (die Straße Eleutheropolis— will er gelegentlich (S. 174) bei Abelmea daraus er-
Nikopolis) nur bis ‘ain scliems versehen gewesen klären, daß der Ort „also wohl nicht am Wege ge-
sein, daher erklären sich wohl die übrigen ungenauen legen war“.