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Die Saveschiffahrt in der Kaiserzeit.
In der gemeinsam mit S. Rutar herausgegebenen Studie „Römische Straßen
und Befestigungen in Krain“ glaubte A. v. Premerstein S. 33h die Beobachtung-
machen zu können, daß „der Verkehr seit dem Baue der Heerstraße Emona-
Siscia in flavischer Zeit die bisher hauptsächlich benutzten Wasserwege der Gurk
und Save fast ganz aufgab und die gebahnte Straße aufsuchte.“ Sie entspricht
nicht seiner eigenen Bemerkung S. 17 Anm., der zufolge „noch in der Kaiser-
zeit die Gewässer wenigstens für den internen Verkehr von Bedeutung blie-
ben,“ und steht im Gegensätze zu einer Reihe von Indicien, welche darzutun
imstande sind, daß die Saveschiffahrt nach wie vor in dem pannonischen Commerz
eine Rolle spielte.
Es ist vor allem außer acht gelassen worden, daß in Zeiten des Wagen-
verkehrs die Flußschiffahrt namentlich für Talfahrten und für den Transport von
Massengütern durch Straßenanlagen keine wesentliche Einbuße erleidet. Daß dieser
allgemeine Erfahrungssatz auch für die römische Kaiserzeit gilt, zeigt die damalige
hohe Entwicklung- der Binnenschiffahrt. Die Befahrung des Guadalquibir, der
Loire, Seine, Moselx), Rhone, Saone, Durance, Ardeche, Ouveze, des Po, des
Corner- und des Gardasees sind genügende Belege hiefür.1 2) Von unseren Flüssen
besaßen die Donau3) und die Maros4) sicher und wohl auch der Alt5) Schiffer-
gilden.
Ein Collegium naviculariorum, eine Reedergenossenschaft, bestand nun auch
für die Save und deren Zufluß, die Laibach, das in Emona das Denkmal CIL III
.10771 hinterließ.6)
Emona war auch gleich Poetovio an der Drave7) eine Station der Classis
1) VH jetzt auch J. B. KLeune, Metz in römi-
scher Zeit (XXII. Jahresbericht des Vereins für
Erdkunde zu Metz) 21.
2) Vgl- VE Liebenam, Zur Geschichte und Or-
ganisation des römischen Vereinswesens 8l ff; J. P.
Waltzing, Etüde liistorique sur les corporations pro-
fessionnelles chez les Romains II 29 ff. und in
Ruggieros Dizzionario epigrahco u. collegium 347;
E. Kornemann, Pauly - Wissowa u. collegium IV
397 f·
3) Vgl. die eingehende Untersuchung über die
Donauschiffahrt von C. G. Brandis in Pauly-,Wissowa
-u. Danuvius IV 2x23 ff.
,4) J. Jung, Römer und Romanen in den Donau-
ländern2 Ii8f. und Neue philologische Rundschau
1901, 325 (mit interessanten Bemerkungen über Holz-
flößerei); Münsterberg-Oehler, Jahreshefte V Bei-
blatt 124 f.
5) Die Schiffahrt ist auf dem Alutus zwar nur
für das Mittelalter bezeugt (K. Wolff, Geschichte
der Altschiffahrt 189X, Jung, Mitt. des Instituts für
österr. Geschichtsforschung IV. Ergänzungsbd. 23
Anm. 3), doch ist ein Rückschluß ohne weiteres
gestattet. Ebenso hat Jung a. a. Ο. XXII 194
Anm. 2 gegen. H. Nissen, Italische Landeskunde
I 306 die Schiffbarkeit des etruriscben Auser er-
mittelt.
6) v. Premerstein-Rutar a. a. O. 17 Anm.
7) CIL III 4025, vgl. p. 1746. W. Gurlilt, Arch.-
-epigr. Mitt. XIX 22.
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Die Saveschiffahrt in der Kaiserzeit.
In der gemeinsam mit S. Rutar herausgegebenen Studie „Römische Straßen
und Befestigungen in Krain“ glaubte A. v. Premerstein S. 33h die Beobachtung-
machen zu können, daß „der Verkehr seit dem Baue der Heerstraße Emona-
Siscia in flavischer Zeit die bisher hauptsächlich benutzten Wasserwege der Gurk
und Save fast ganz aufgab und die gebahnte Straße aufsuchte.“ Sie entspricht
nicht seiner eigenen Bemerkung S. 17 Anm., der zufolge „noch in der Kaiser-
zeit die Gewässer wenigstens für den internen Verkehr von Bedeutung blie-
ben,“ und steht im Gegensätze zu einer Reihe von Indicien, welche darzutun
imstande sind, daß die Saveschiffahrt nach wie vor in dem pannonischen Commerz
eine Rolle spielte.
Es ist vor allem außer acht gelassen worden, daß in Zeiten des Wagen-
verkehrs die Flußschiffahrt namentlich für Talfahrten und für den Transport von
Massengütern durch Straßenanlagen keine wesentliche Einbuße erleidet. Daß dieser
allgemeine Erfahrungssatz auch für die römische Kaiserzeit gilt, zeigt die damalige
hohe Entwicklung- der Binnenschiffahrt. Die Befahrung des Guadalquibir, der
Loire, Seine, Moselx), Rhone, Saone, Durance, Ardeche, Ouveze, des Po, des
Corner- und des Gardasees sind genügende Belege hiefür.1 2) Von unseren Flüssen
besaßen die Donau3) und die Maros4) sicher und wohl auch der Alt5) Schiffer-
gilden.
Ein Collegium naviculariorum, eine Reedergenossenschaft, bestand nun auch
für die Save und deren Zufluß, die Laibach, das in Emona das Denkmal CIL III
.10771 hinterließ.6)
Emona war auch gleich Poetovio an der Drave7) eine Station der Classis
1) VH jetzt auch J. B. KLeune, Metz in römi-
scher Zeit (XXII. Jahresbericht des Vereins für
Erdkunde zu Metz) 21.
2) Vgl- VE Liebenam, Zur Geschichte und Or-
ganisation des römischen Vereinswesens 8l ff; J. P.
Waltzing, Etüde liistorique sur les corporations pro-
fessionnelles chez les Romains II 29 ff. und in
Ruggieros Dizzionario epigrahco u. collegium 347;
E. Kornemann, Pauly - Wissowa u. collegium IV
397 f·
3) Vgl. die eingehende Untersuchung über die
Donauschiffahrt von C. G. Brandis in Pauly-,Wissowa
-u. Danuvius IV 2x23 ff.
,4) J. Jung, Römer und Romanen in den Donau-
ländern2 Ii8f. und Neue philologische Rundschau
1901, 325 (mit interessanten Bemerkungen über Holz-
flößerei); Münsterberg-Oehler, Jahreshefte V Bei-
blatt 124 f.
5) Die Schiffahrt ist auf dem Alutus zwar nur
für das Mittelalter bezeugt (K. Wolff, Geschichte
der Altschiffahrt 189X, Jung, Mitt. des Instituts für
österr. Geschichtsforschung IV. Ergänzungsbd. 23
Anm. 3), doch ist ein Rückschluß ohne weiteres
gestattet. Ebenso hat Jung a. a. Ο. XXII 194
Anm. 2 gegen. H. Nissen, Italische Landeskunde
I 306 die Schiffbarkeit des etruriscben Auser er-
mittelt.
6) v. Premerstein-Rutar a. a. O. 17 Anm.
7) CIL III 4025, vgl. p. 1746. W. Gurlilt, Arch.-
-epigr. Mitt. XIX 22.
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