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Österreichisches Archäologisches Institut [Editor]
Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Institutes in Wien — 8.1905

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Heft 1
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Helbig, Wolfgang: Die ίππεῖς und ihre Knappen
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https://doi.org/10.11588/diglit.34901#0194

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i85

Die ιππείς und ihre Knappen.

Eugen Petersen hat in dieser Zeitschrift 1905 Seite 77—83 unter dem Titel
;Ritter und Genosse“ eine Kritik meiner Abhandlung ,Sur les Ιππείς atheniens“
(Memoires de l’Academie des Inscriptions et Belles-Lettres XXXVII 1 p. 157 ff.)
veröffentlicht. Er erkennt die Hauptresultate meiner Untersuchung als richtig an,
bemäkelt jedoch zahlreiche Einzelheiten und wirft mir im besonderen vor, daß
ich von den Bildwerken einen unmethodischen Gebrauch gemacht hätte. Seine ein-
leitenden Bemerkungen schließen mit folgenden Worten (Seite 78): „Es dürfte
nicht unangebracht sein, das Wesentliche aus Helbig'S Nachweisen herauszu-
heben und es von dem Verfehlten zu säubern.“ Um den Sachverhalt in das richtig-e
Licht zu stellen, sei es mir gestattet, die Einwürfe Petersens einem analogen
Verfahren zu unterziehen. Sie werden sich dabei mit wenigen Ausnahmen als
nichtig heraussteilen. Ich begänne damit, diese Ausnahmen hervorzuheben.1)
Einigermaßen brauchbar sind die Bemerkungen, die Petersen über die
Ausrüstung der die berittenen Hopliten begleitenden Knappen macht. Wer zum
ersten Male einen antiken Gebrauch zu erläutern versucht, wird zunächst darauf
ausgehen, die Regel festzustellen. In dieser Weise verfuhr ich bei meiner Unter-
suchung über jene Knappen. Wenn ich behauptete, daß dieselben der Schutz-
waffen entbehrt hätten, so beweisen die Bildwerke, daß dies in der Tat die
Regel war. Doch habe ich meine Behauptung vielleicht etwas zu absolut formu-
liert. Da die Equipierung der Knappen keiner staatlichen Aufsicht unterlag, konnte
es wohl geschehen, daß einer oder der andere ιππεύς seinen Knappen in voll-
ständigerer Weise ausrüstete, als es gewöhnlich der Fall war, wie ich dies übrigens
Seite 35—36 Anm. 3 ausdrücklich zugegeben habe. Petersen kann demnach
Recht haben (Seite 79 Anm. 15), wenn er den Schild, den ein Knappe aui
einem schwarzfigurigen Vasenbilde (Pottier, Vases antiques du Louvre, 2. serie
pl. 64 F 12 p. 87) auf dem Rücken trägt, dem Knappen vindiciert,2) während
ich diesen Schild zu dem Hopliten, den der Knappe begleitete, in Beziehung
setzte, und wenn er (Seite 82 Anm. 28) in einem behelmten Reiter einer anderen

*) Da Petersen meine Abhandlung nicht nach
den Seitenzahlen des Bandes der Memoires, sondern
nach denjenigen des Separatabdruckes citiert, schlage
ich im Folgenden das gleiche Verfahren ein.
2) Bekennt man sich zu dieser Auffassung, dann
wäre am ersten der Knappe eines nur über ein
Pferd verfügenden Hopliten ins Auge zu lassen.

Ein solcher Knappe konnte am leichtesten, während
sein Hoplit jenes Pferd ritt, in den Fall kommen,
zu Fuße fechten zu müssen, und sich hierbei mit
Nutzen der άσπίς bedienen, während dieselbe, wie
ich in den Ιππείς Seite 18, 35—36, 40 (vgl. die
Seiten 186 u. 200 des vorliegenden Aufsatzes) dar-
gelegt, beim Kampfe zu Pferde unbrauchbar war.
 
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