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Römisch-germanisches Korrespondenzblatt: Nachrichten für römisch-germanische Altertumsforschung — 2.1909

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Nr. 3 (Mai u. Juni)
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Kramer, ...: Giessen: Neolithische Siedlung am Südausgang von Leihgestern 7 Kil. südlich von Giessen
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Domaszewski, Alfred von: Inschriften aus dem Hauran: (Arabien)
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https://doi.org/10.11588/diglit.24879#0048

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wenige dieser rillenartigen Vertiefungen auf eine natürliche Entstehung hin.
Eine Gruppe von Forschern ist der Meinung, dass die Linien in ihrer grossen
Mehrzahl absichtlich erzeugt sind, und der sie eingegraben hat, wollte mit
den Figuren, die er dabei bildete, etwas sagen. Andere Prüfende sprechen
den Zeichen einen Zweck ab, wieder Andere glauben Zeichen zu erkennen,
die etwas bedeuten, vermischt mit einzelnen Pflugschrammen. Oberfôrster
Behlen-Haiger glaubt die Zeichen in der überwiegenden Gesamtheit als echte
Pflugschrammen ansprechen zu müssen.

Um zu einer Entscheidung zu gelangen, würde es einer eingehenden
Untersuchung der Zeichen auf ihre etwaige Bedeutung bedürfen, die einer
besonderen Abhandlung vorbehalten bleiben muss. Es wâre aber dankbar
zu begrüssen, wenn Fachgelehrte im Giessener Museum sich die „Zeichen-
steine“ ansehen würden.

Giessen. Kramer.

Inschriften aus dem Hauran (Arabien).

20. Der Güte Littmanns danke ich die Kenntnis zweier Inschriften aus dem
Hauran, die ich mit der Erlaubnis der Leiter der amerikanischen Expedition
hier verôffentliche.

I) Il-Kefr (E1 Kafr der Karte in Baedekers Palâstina) etwa 18 km nord-
ôstlich von Bostra, 20 Minuten nôrdlich des Ortes auf dem Wege nach dem
Djebel il-Kulib in einem Weingarten g funden. Die Rückseite ist rauh. Hôhe
68 cm, Breite 49 cm, Dicke 15 cm Die Schrift steht am oberen Rande, so
dass 39 cm unbeschrieben sind.

F M HERPIVSSOA

VIDICASSICOS F(ines) M(arci) Her(ennii) P., iusso

PERFAONI VHPRI Acidi Cassi co(n)us(ularis per Fa(v)onium

OREMPRAEFEC Priorem praefectum. s

T V M E

Die Inschrift ist der Grenzstein eines grossen Gutes, das im Besitze
eines Römers war. Gewiss ist die Bildung solcher Latifundien in den Hânden
der politisch bevorrechteten Rômer für die Wirtschaftsgeschichte auch dieses
Gebietes von der grôssten Bedeutung. Die Bestimmung eines Grenzsteines
fordert es, dass auch der angrenzende Besitzer genannt sein sollte. Wenn
er hier fehlt, so ist die einfachste Annahme, dass das Gut an ôffentlichen
Boden anstiess. Dies bestâtigt die Vermessung durch einen Offizier von
Ritterrang. Bei dem Titel des Praefectus fehlt die nâhere Bestimmung. Doch
kônnen seine Funktionen noch aus der eigentümlichen Form seines Namens
erschlossen werden. Favonius ist ein gut italisches Gentile, das, überhaupt
selten, in den Provinzen sich nur ganz vereinzelt findet. Dazu kommt das
seltsame Cognomen Prior. Ich kann es nur zweimal nachweisen C. I. L. VIII
2S67,5 und XIV 256,227. Woher es stammt, zeigt eine Beobachtung Bormanns
zu C. I. L. VI 32543, dass man durch den Zusatz prior gleichnamige Centurionen
unterschieden hat. Demnach ist es wahrscheinlich, dass Favonius Prior ein
Centurio italischer Herkunft war, der zur Praefectura gelangte, oder mit an-
deren Worten, dass er Praefectus castrorum der Legio III Cyrenaica in Bostra
war. Vgl. Die Rangordnung des römischen Heeres S. 120. Dann
aber wird das an das Gut angrenzende Gebiet das Territorium der Legio III
Cyrenaica gewesen sein. Gleicher Art ist die Grenzbestimmung C. I. L. III
13250, nur ist dort der Procurator genannt, weil die Inschrift einer Zeit an-
gehört, in der das Gebiet der Legion, von den Truppen bereits gerâumt,
eine einfache Domâne des Staates war. Seit Septimius Severus ist die Ver-
 
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