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Hirsch, Theodor [Hrsg.]; Töppen, Max [Hrsg.]; Strehlke, Ernst Gottfried Wilhelm [Hrsg.]
Scriptores rerum Prussicarum: die Geschichtsquellen der preussischen Vorzeit bis zum Untergange der Ordensherrschaft (1. Band) — Leipzig: Verlag von S. Hirzel, 1861

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https://doi.org/10.11588/diglit.54721#0023

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VON PETER VON DUSBURG.

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Jahre 12771. An die jüngere schliessen sich allerlei Fortsetzungen von verschie-
denen Verfassern2. In der Ausgabe des Martinus Polonus (denn so nennt man
diesen Schriftsteller gewöhnlich), welche opera Suffridi Petri Leovardiensis, zu
Antwerpen 1574 erschienen ist3, liegt der Text des Compendiums in der zwei-
ten Bearbeitung mit einer Fortsetzung vor, welche die Kaisergeschichte bis zum
Jahre 1315, die Pabstgeschichte bis zum Jahre 1320 (1334) führt; diese Bear-
beitung des weit verbreiteten Chronographen mit dieser Fortsetzung benutzte
Dusburg.
Die beiden genannten Schriften — die Historia ecclesiastica des Ptolemaeus
und das Compendium des Martin — haben schon deshalb, weil sie beide von
Dominicanern geschrieben sind, eine gewisse Verwandtschaft. Ihre Ver-
wandtschaft ist aber um so augenfälliger, da sie nicht bloss theilweise dieselben
Materialien benutzten (z. B. manches aus dem Speculum historiale des Vincen-
tius von Beauvais), sondern auch unmittelbar aus einander entlehnt haben. Das
Compendium des Martin ist eine Hauptquelle des Ptolemaeus, und die Historia
ecclesiastica des Ptolemaeus scheint dem Fortsetzer des Martin zur Hand gewe-
sen zu sein. Trotz vielfacher Uebereinstimmung in Inhalt und Ausdruck haben
jedoch beide Werke so viel Eigenthümliches , dass man in den meisten Fäl-
len ziemlich sicher oder doch mit Wahrscheinlichkeit bestimmen kann, welchem
von beiden Dusburg seine Angaben verdankt. Hie und da verbindet er sie mit
einander. Scheidet man aber aus dem vierten Theil des Dusburg alles aus, was
er diesen beiden Chronisten nachgeschrieben hat (wir unterscheiden es durch
kleineren Druck), so bleiben in demselben nur wenige Originalnotizen ; äusser
denjenigen, welche die allernächste Vergangenheit (etwa seit 1300) betreffen,
fast nur die Namen der Hochmeister und einige Prussica.
Von den übrigen Theilen seiner Chronik sagt Dusburg in der Vorrede: sie
enthalten pauca, que vidi, alia, que audivi ab his, qui viderunt et interfuerunt,
cetera, que relacione veridica intellexi, d. h. eigne Erlebnisse, Mittheilungen
von Augenzeugen und glaubwürdige Ueberlieferungen. Allem Anscheine nach
herrscht in diesen Theilen die m ü n d 1 i c h e M i 11 h e i 1 u n g u n d U e b e r 1 i e f e -
rung vor, aber es ist gewiss, dass Dusburg auch hier einige schriftliche
Quellen benutzt hat, und es ist wahrscheinlich, dass er in weiterem Umfange
von schriftlichen Quellen abhängig gewesen ist, als man bis dahin geglaubt hat.
Die Geschichte der Gründung des Ordens zu Accon (I. c. 1) erzählt er
theils nach dem in der Beilage 1 mitgetheilten Berichte De primordiis or-
dinis Theutonici, theils nach der Einleitung der Ordensstatuten (vgl. zu I.
c. 1). Die daran geknüpfte Betrachtung über die alttestamentlichen Vorbilder
der christlichen Ritterorden (I. c. 1 : Legimus eciam in veteribus historiis bis
zum Schluss) stimmt wörtlich mit der lateinischen Redaction der Ordenssta-
tuten4. Auch über den ersten Meister Walpot (I. c. 2) hat er nähere Kunde
1) Vgl. Wattenbach Deutschlands Geschichtsquellen S. 426 ff.
2) Wattenbach S. 428 führt mehrere an. Nicht uninteressant nnd noch ungedruckt ist
diejenige, welche der Foliant des geheimen Archivs zu Königsberg A. 88 (vor dem Epitomator
des Jeroschin und des Wigand) darbietet.
3) Vielleicht auch in der Herold’schen Ausgabe, Basel 1559 fol., von der ich kein voll-
ständiges Exemplar erlangt habe.
4) Ein Exemplar der lateinischen Ordensstatuten findet sich in der König!. Bibi, zu Kö-
nigsberg, Manuscr. No. 1564. Der erwähnte Abschnitt Legimus eciam stammt jedenfalls aus
dem 1 3. Jahrhundert. Er steht unter andern in dem Pergamentcodex der Vaticana, aus wel-
chem der Bericht De primordiis entnommen, und welcher noch im 13. Jahrhundert ge-
 
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