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§• 5.
In diesem Hauptplane soll auch als Norm angegeben seyn , wie im Zentrum , und besonders um die
Plätze und in den Hauptstrassen, nach Verhältniss der Population die Häuser drei - und vierstöckig, in
den Nebenstrassen zwei und dreistöckig, und in den entfernteren ein und zweistöckig gebaut werden sollen,
damit im Mittelpunkt, der Stadt, wohin sich der grösste Commerz zieht , die meisten Menschen wohnen
können, und sogleich viele Bewohner an den öffentlichen Anstalten und Beiträgen für die etwaige Pflasterung,
Beleuchtung etc. Antheil nehmen *).
& 6.
Üebrigens bleibt es Bauenden , die der Bauflucht nach grosse Plätze haben , unbenommen , zur etwaigen
Vergrösserung ihres Hauses zwischen beiden Nachbarn unangeschlossen zu seyn , oder aus besonderer Lieb-
haberei ihr Haus zurück , und nicht in das vordere Baualignement zu setzen ; wenn dieselben nur gleich
anfänglich ein der Baufronte ihrer Nachbarn proportionirtes Gebäude , entweder in mehreren Stockwerken,
oder rückwärts von der vorderen Baulinie der Ausdehnung nach errichten, in welchem Fall dann auch ein
solches Haus mit verschiedenen ein-, zwei-, drei- und vierstöckigen Gebäuden vermischt seyn kann*
§• 1-
Damit aber in einer Gasse oder Strasse ein solches aus verschiedenen Stockwerken bestehendes Gebäude,
Was übrigens in architektonischer Hinsicht ein wohl geordnetes Ganze an und für sich bilden muss , auch
mit den übrigen angrenzenden Gebäuden in Harmonie stehe, so müssen die nachbarlichen Häuser gegen
solche Zwischenräume ebenfalls eine Fronte bilden, und desshalb im Dachwerk mit Walmen oder anstän-
digen Giebeln versehen seyn , damit eine solche Lücke keinen Uebelstand verursacht , in so lange die Ge-
bäude der vorderen Fronte nach , nicht an einander gereiht sind.
§. 8.
Will ein solcher Baueigenthümer sein Haus mit der Zeit an das nachbarliche anschliessen , so hat dieser
die Rosten der Veränderung des Daches dem Nachbar zu ersetzen , weil er die erste Form des Hauses ver^
anlasst hatte.
§• 9-
Markt - und andere Plätze, auf welchen Märkte gehalten, die auch zur Promenade , und im Nothfall
*) Ich habe schon öfters Gelegenheit gehabt , Dörfer und Städte anzulegen $ zu dem Situationsplan habe ich dann auch immer die
Aufrisse der Häuser an der Hauptstrasse, und an den öffentlichen Plätzen, wie z. B. auf Tab. XLII. 2/ Thl. dieses Theils angezeigt,
und zwar in einem eben so kleinen Maasstabe als der des Situationsplans entworfen , um dadurch das erforderliehe Bild von
dem Ganzen zu erhalten.
5.' Heft. 11
07 °
/
§• 5.
In diesem Hauptplane soll auch als Norm angegeben seyn , wie im Zentrum , und besonders um die
Plätze und in den Hauptstrassen, nach Verhältniss der Population die Häuser drei - und vierstöckig, in
den Nebenstrassen zwei und dreistöckig, und in den entfernteren ein und zweistöckig gebaut werden sollen,
damit im Mittelpunkt, der Stadt, wohin sich der grösste Commerz zieht , die meisten Menschen wohnen
können, und sogleich viele Bewohner an den öffentlichen Anstalten und Beiträgen für die etwaige Pflasterung,
Beleuchtung etc. Antheil nehmen *).
& 6.
Üebrigens bleibt es Bauenden , die der Bauflucht nach grosse Plätze haben , unbenommen , zur etwaigen
Vergrösserung ihres Hauses zwischen beiden Nachbarn unangeschlossen zu seyn , oder aus besonderer Lieb-
haberei ihr Haus zurück , und nicht in das vordere Baualignement zu setzen ; wenn dieselben nur gleich
anfänglich ein der Baufronte ihrer Nachbarn proportionirtes Gebäude , entweder in mehreren Stockwerken,
oder rückwärts von der vorderen Baulinie der Ausdehnung nach errichten, in welchem Fall dann auch ein
solches Haus mit verschiedenen ein-, zwei-, drei- und vierstöckigen Gebäuden vermischt seyn kann*
§• 1-
Damit aber in einer Gasse oder Strasse ein solches aus verschiedenen Stockwerken bestehendes Gebäude,
Was übrigens in architektonischer Hinsicht ein wohl geordnetes Ganze an und für sich bilden muss , auch
mit den übrigen angrenzenden Gebäuden in Harmonie stehe, so müssen die nachbarlichen Häuser gegen
solche Zwischenräume ebenfalls eine Fronte bilden, und desshalb im Dachwerk mit Walmen oder anstän-
digen Giebeln versehen seyn , damit eine solche Lücke keinen Uebelstand verursacht , in so lange die Ge-
bäude der vorderen Fronte nach , nicht an einander gereiht sind.
§. 8.
Will ein solcher Baueigenthümer sein Haus mit der Zeit an das nachbarliche anschliessen , so hat dieser
die Rosten der Veränderung des Daches dem Nachbar zu ersetzen , weil er die erste Form des Hauses ver^
anlasst hatte.
§• 9-
Markt - und andere Plätze, auf welchen Märkte gehalten, die auch zur Promenade , und im Nothfall
*) Ich habe schon öfters Gelegenheit gehabt , Dörfer und Städte anzulegen $ zu dem Situationsplan habe ich dann auch immer die
Aufrisse der Häuser an der Hauptstrasse, und an den öffentlichen Plätzen, wie z. B. auf Tab. XLII. 2/ Thl. dieses Theils angezeigt,
und zwar in einem eben so kleinen Maasstabe als der des Situationsplans entworfen , um dadurch das erforderliehe Bild von
dem Ganzen zu erhalten.
5.' Heft. 11
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