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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 62.1911-1912

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Allwang, Hans: Über Wettbewerbe, mit besonderer Berücksichtigung des Wettbewerbs um eine Grünanlage in Bayreuth
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https://doi.org/10.11588/diglit.6844#0202

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37 ( u. 372. Bayreuther Bruiineiiwettbewerb; zur Ausführung bestimmtes Modell von Friede, kommel.

AKer A?ekLKewerbe» mit besonderer
(Kerücßsrehtigungdeb^ettKewerKb
um eine

(Krunnenankaze Ln (Kaxreutß.

(Dsn -Architekt Hano Atkwang und
lKikdhauer Akerander Heikmexer.

öffentliche Wettbewerbe und Preis-
ausschreiben zur Erlangung von
architektonischen oder bildnerischen
Entwürfen sind nur in einer Zeit
möglich, die sich durch Ulangel an
überragenden Genies einerseits,
Überfluß an begabten Kräften anderseits kennzeichnet
und die gegenüber früheren Perioden in ihren künst
lerischen Äußerungen schwächlich geworden ist. Unsere
Zeit ist durch einen allgemeinen wirtschaftlichen Kampf
charakterisiert, der zur Bildung von Innungen und
anderen Standesinteressenvereinigungen geführt hat.
Diese treten den Auftraggebern und der Öffentlichkeit
gegenüber an die Stelle der einzelnen Persönlichkeit
und verlangen, bei jeder auch scheinbar unbedeutenden
Gelegenheit befragt zu werden. An Stelle einzelner
Künstler ist so der große Künstler-Stand getreten.

Den Auftraggebern, die ja auch immer seltener
einzelne Persönlichkeiten, viel häufiger Verwaltungen
oder Körperschaften sind (soweit die Aufträge nicht
rein privaten Eharakter haben) ist das Verfahren
der Befragung des Standes oder mindestens einer
vielköpfigen Kommission auch sehr bequem. Denn
sie glauben dadurch ohne eigenes Nachdenken die
bestmögliche Lösung zu erzielen. Das Preisgericht
soll der Unsicherheit im praktischen und geschmack

lichen Urteil durch seinen Rat und seinen Schieds-
spruch abhelfen und die Verantwortung der (Öffent-
lichkeit und der Nachwelt gegenüber auf sich laden.
Den Auftraggebern aber, denen auch noch andere
Gesichtspunkte als die des Preisgerichts (verwal-
tungstechnische, persönliche, finanzielle) für die Zu-
erteilung des Auftrags inaßgebend sind, ist das Ver-

Aunst und Handwerk. 62. Iahrg. Heft 7.

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