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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 19.1894

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Heft 3
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Fränkel, Max: Noch einmal die Hippomedon-Inschrift
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https://doi.org/10.11588/diglit.38032#0431

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NOCH EINMAL DIE IilPPOMEDON - INSCHRIFT

Obwol Adolf Wilhelm oben S. 294 sein gewichtiges Urteil
über meine Behandlung der Seite B der Inschrift (S. 233 ff.)
dahin abgiebt, dass sie das Wesentliche erledigt habe, darf
ich seine gegen einen Punkt gerichtete Polemik nicht uner-
widert lassen, da sie mir wie den Worten der Inschrift so auch
den meinigen nicht gerecht zu werden scheint, mein Schwei-
gen aber leicht als Zustimmung ausgelegt werden könnte. Da
ich, vielleicht in Folge zu grosser Kürze des Ausdrucks, doch
eine Hauptsache, die wirtschaftliche Bedeutung der Urkunde,
nicht völlig herausgestellt zu haben scheine, möchte ich das
Versäumte nachzuholen versuchen.
Meine Ergänzung von Z. 3 f. καί σ[ίτου έΊξαγωγτΰ] καί ατέ-
λειαν δουν[αι είσάγουσιν έκ] Χερρονήσου καί άλλοθεν hatte ich SO er-
läutert : ‘die Gesandten sollen die Befugniss des Statthalters
anerkennen, die Getreideausfuhr und die Befreiung von Ein-
gangszöllen Anderen als Privilegium zu gewähren’. Dagegen
wendet Wilhelm ein: ‘jene Verleihung zollfreier Ausfuhr be-
zieht sich dem Wortlaute der Inschrift nach zunächst auf die
Chersonesos, nicht auf Samothrake ’; nun seien wir nicht be-
fugt ‘ mit unseren Vermutungen den Boden der Insel zu ver-
lassen’ und es müssten demnach die Samothraker nicht für
Andere, sondern ‘für sich selbst jene Begünstigung zoll-
freier Getreideausfuhr erbitten’. Wie man aber sieht, spreche
ich gar nicht von ‘zollfreier Ausfuhr’, so wenig wie der
Wortlaut der Inschrift, und ich habe mich mit meiner Auf-
fassung auch durchaus nicht von dem Boden der Insel ent-
fernt. Ich spreche erstens von der Gestattung der Getreideaus-
fuhr aus Samothrake (gar nicht von irgend einem Ausfuhr-
zoll), und zweitens von zollfreier Einfuhr in Samothrake.
Da Wilhelm mit mir einverstanden ist, dass nur gestanden
 
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