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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1840

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Die Landgrafschaft Breisgau, wie sie an Oestreich kam
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https://doi.org/10.11588/diglit.22584#0157

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L56

Vasallen gewesen, znm öftern in österreichischen Diensten gestanden und
auch sonsten der Gelegenheit ihrer Lande wegen dieses mächtige Haus vor
andern menagiren müssen.
Was nun die Landgrafschaft Sausen berg betrifft, so ist solche bestän-
dig bei denen Markgrafen von Hachberg rötelischer Linie verblieben. Es
finden sich hievon in einem Spruchbriefe vom Jahre vierzehnhundert vier
und zwanzig, wegen des Dorfes Schliengen, genügsame Beweise, als
worin viele Zeugen deutlich aussagen, daß die hohen Gerichte allda dem
Markgrafen als Landgrafen zu Sausenberg gebühren. So haben denn
auch die Markgrafen von Hachberg den breisgauischen Löwen allezeit im
Siegel geführt, und Markgraf Ernst von Baden sich als ihr Erbe einen
Landgrafen von Sausenberg zu schreiben angefangen. Inzwischen
ist bis anher nur das Recht bei dem Hause Baden, der Besiz abergroßen-
theils bei dem österreichischen geblieben, und haben weder Markgraf
Ernst noch seine Nachkommen etwas ausrichten können (").

So weit die Relation Drollingers. Wir müssen nachholen, daß
Kaiser Marimilian der Erste in die Vereinigung der Herrschaften Sau-
send er g und B ad enw eiler mit den übrigen badischen Landen zwar
eingewilligt, aber unter der Bedingung, daß die Markgrafen sie von dem
Erzhause auf Wiederlösung zu Lehen empfangen und die östreichische
Landeshoheit darüber anerkennen sollen. Natürlich wies das markgräfliche
Hauseine so lch e Bedingung entschieden zurük, worauf die Sache unter
Markgraf Ernst zu dem erwähnten Rechtsstreite gedieh, welcher sich bis
zum Jahre siebzehnhundert ein und vierzig fortgesezt hat. Damals endlich
wurde er durch einen Vergleich beendigt, nach dessen Hauptinhalt das Haus
Oestreich gegen die Summe von zweimalhundert dreißig tausend Gulden
allen Ansprüchen auf die landesfürstliche Hoheit über die Herrschaften Sau-
senberg, Badenweiler und Röteln für immer entsagte.

(11) Die östr e ich isch en Relationen Übergiengen jenen wichtigen Unterschied zwischen
der obern und untern Landgrafschaft, und nahmen die leztere gewöhnlich für die
ganze. So konnte selbst der Archivar Maldoner behaupten: ,,Kraft der
karolinische n Urkunde von 1360 ist also die ganze ohnzergliederte Grafschaft
mit der Stadt Freiburg dermaßen verknüpft worden, daß derjenige, so Herr zu
Freiburg ist, eo ipso Landgraf in dem Breisgau seye". Wer aber Kaiser Karls
beide Urkunden von >359 und 1360 (bei Schreiber, Frbrg Urk. 1, 478) mit
einander vergleicht, sieht leicht ein, daß, was in der einen „die Landgrafschaft in
Brisgow" heißt, dasselbe bedeutet, was in der andern „die Landgrafschaft im
nydern Briskow."
 
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