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Badische Fundberichte: amtl. Nachrichtenbl. für die ur- u. frühgeschichtl. Forschung Badens — 23.1967

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Nierhaus, Rolf: Römische Straßenverbindungen durch den Schwarzwald
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https://doi.org/10.11588/diglit.44899#0140

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Rolf Nierhaus

mit Inschrift für Abnoba, gestiftet von einem centurio in spätdomitianischer Zeit
(kurz vor 96 n.Chr.), sowie kleine bronzene Weihgeschenke in Form von Tieren, wie
sie auf Paßhöhen gerne niedergelegt werden.
Lit.: E. Nägele, in: Fundber. aus Schwaben, 17, 1909, 38 ff.; Paret 1932, 185 mit Plan Abb. 99;
289 f.; Haug-Sixt 1914, 177 f. — Die Inschrift auf Abnoba: CIL XIII 6357; Dessau 3914;
Haug-Sixt 1914, Nr. 100.
11. Waldmössingen (Ldkrs. Rottweil)
Erstes Hilfstruppenkastell ostwärts der Paßhöhe, von dieser auf der Römerstraße
etwa 8 km entfernt, schon außerhalb des Schwarzwalds, wie einleitend umrissen,
gelegen.
Lit.: Hertlein 1930, 13 f. mit Plan Abb. 4; Schleiermacher 1934, 19 f.
Zur Fundkritik: Die drei größeren Stationen Offenburg, Hof Brandsteig und Waldmös-
singen bedürfen als Beweisstücke für die Existenz der Römerstraße keiner weiteren Dis-
kussion. Die Säulenbasis Nr. 9 (Gemarkung Schenkenzell) kann zu der mansio beim Hofe
Brandsteig gerechnet werden.
Den beiden Steindenkmälern Nr. 1 und 2, noch in der Rheinebene gefunden, kommt natür-
lich keine unmittelbare Beweiskraft dafür zu, daß in der Nähe ihrer Fundorte die
Römerstraße durchgelaufen sei. Stammen sie doch noch aus dem Altsiedelland, in dem es
auch sonst an römerzeitlichen Funden nicht mangelt. Immerhin ist die Ebene im weiteren
Umkreis der Kinzig stark versumpft und wenig siedlungsfreundlich. Die beiden nicht ganz
kleinen Steinmonumente aus einer Gegend, in der etwa die Römerstraße durchgelaufen
sein muß, fallen daher auf und mögen als Zeugen für die Straße, wenn auch von beschränk-
tem Aussagewert, hier verzeichnet werden.
Von den kleineren Fundkomplexen und den Einzelfunden weisen die Reste der Juppiter-
Giganten-Säulen Nr. 1 (Eckartsweier) und 5 a (Gengenbach) und die Scherbennester Nr. 6 b
(Haslach) auf kleinere Dauersiedlungen hin. Denn Juppiter-Giganten-Säulen
wurden nach allen sonstigen, hier nicht zu erörternden Erfahrungen als private Weihungen
vorwiegend von Hofbesitzern in der Nähe ihrer Höfe errichtet. In der Regel stehen die
Säulen nicht auf Bergeshöhen, sondern eher in Niederungen, was dafür spricht, daß der
Säulenrest vom Kastelberg bei Gengenbach (Nr. 5 a) sekundär dorthin verschleppt worden
ist, wie auch der Viergötterstein im Pfarrgarten von Eckartsweier (Nr. 1) dorthin ver-
schleppt sein dürfte. Es besteht kein Grund zu der Annahme, daß die Verschleppung über
weitere Entfernungen hin erfolgt sei. Beide Steindenkmäler dürfen als Zeugnisse für un-
weit gelegene Bauernhöfe der Römerzeit in Anspruch genommen werden. Dabei wird
zumindest der Hof bei Gengenbach irgendwie mit der Straße Zusammenhängen; über
denjenigen bei Eckartsweier gilt das im vorigen Absatz Gesagte sinngemäß. Die gerollten
Scherben von Haslach (Nr. 6 b), vorwiegend Gebrauchskeramik, dürften gleichfalls von
einer kleineren römerzeitlichen Dauersiedlung (Hof, Werkstätte od. dgl.) herrühren, die
die Kinzig weggerissen hat. Falls die Reste bei Reichenbach (Nr. 4), über deren Art nichts
weiter überliefert wird, Baureste sein sollten, wären sie gleichfalls hier aufzuführen.
Was die sonstigen Steindenkmäler anbelangt, so gilt für die Merkurstatue aus dem Will-
stätter Wald (Nr. 2) das vorhin zu den Funden aus der Ebene Gesagte. Das Relief von
Haslach (Nr. 6 a) und der Abnoba-Stein von Mühlenbach (Nr. 7) bilden durch ihren Fund-
ort im oberen Teil des Kinzigtals einen gewissen Beweis für das Vorhandensein der Straße,
ein Beweis, dem allerdings nur zusätzliche, keine primäre Bedeutung zukommt.
 
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