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Mainz den roten Vendemiär im roten Jahre der fränkischen Republik.

Inhalt. Proklamazion deS Gen. Augereau. Das Direktorium in Batavien. Die aus Egypten in England ankommende»
Depeschen sollen nicht aufgehalten werden. Depeschenwechsel zwischen England und Frankreich. Guadeloupe. Englische Derthei»
digungsanstalren an den Küsten. Endekkungsreise. Die ausgewonderten, fränkischen Bischöffe sollen, einem päpstlichen Breve
zufolge, restgniren. Hannover. Amerikanische Schiffe. Ein jüdischer Zögling erhält die Magisterwürde-. Die arretirten Emi»
grauten in Baireuch. Verordnung wider Fruchtaufkauf in Kassel. Trakrat zwischen Rußland und Frankreich. Die Eagtändeie
b-ben schwedische Schiffe aufgebracht. Forrsezzung der Würzburgischen Abstimmung Türkei. Gehalt und Uniform des Direk-
tors und der Administratoren des Enregistrements und der Domainen. Jndustriewerke. Feier des Gründungsfeste- der Republik
in Paris. Der Berliner Hof hat den König von Hetrurien anerkannt. Absetzung eine- Payrur'S. Berichte auö und üher EgypttH»

Man abonm'rt in dem Bureau der Buchdrukkerei der Mairie im Burger-Hospitale, allwo auch
einzelne Blätter, das Stük um 4 kr. verkauft werden, und für Deutschland bei dem Oberpostexpedk
tions-AmtFrankfurt am Main.
Peers vierteljährig 4 Fr. 50 Cent. (2 fl. 4 kr.) Postfrei 5 Fr. 85 Cent, (r fl. ztz kr.)

Batavien.
Hauptquartier Haag vom 4. Ergänzungstag.
Da die batavische Nazion gegenwärtig beschäftigt ist,
die Meinung über einen von der Regierung vorgeleg-
ten Vorschlag durch die Gemeinden aufnehmen und ab-
fassen zu lassen, so befiehlt der Ober-general allen frän-
kischen und datavischen Militär-Personen, von welchem
Range sie seyn mögen, aufs strengste, sich bei dieser
Sache ganz fremd zu verhalten, und sich weder mit-
telbar noch unmittelbar einzumischen.
Die Obliegenheit der bewafneten Macht beschränkt
sich, so wie in diesem Falle, allezeit einzig und allein
auf die Erhaltung der öffentlichen Ruhe, der Achtung
für Personen und Eigenthum, und jener Eintracht,
welche zwischen Militär - und Zivilgewalten zu Errei-
chung dieses Zweks fortdauren muß. Augereau.
Haag vom iy. Sept. Der von der Mehrheit des
Direktoriums gethane Schritt hat wichtige Folgen ge-
habt, und ist zu einer wahren neuen Revoluzion gewor-
den. Die Kommission, welche die erste Kammer des
gesetzgebenden Körpers niedergesezt hatte, um darüber
zu berichten, hatte zwar am l8. d. darauf angetragen,
ohne dem Direktorium in feinem Verfahren beizupflich-
ten, dasselbe auf seine Rechnung und unter ferner Ver-
antwortlichkeit handlen zu lassen; allein eine Mehrheit
von 27 Stimmen gegen 25 verwarf diesen Antrag, und
dekretiere, daß provisorisch der Wirkung der Prokla-
mazion des Direktoriums, Einhalt gethan werdensoll.
Die MebrheitdesDirektoriums Bester, Pyman und van
Haersolte (denn nebst van Schwinden hat auch der Prä-
sident Ermerins Kegen eine Konstttuzionsveränderung

protestirt' beschlossen dagegen, an die Säle der zwei
Kammer»- des gesezgebenden Körpers die Siegel legen
zu lassen, »r nches auch in der Nacht vom ?8. auf dm
19. durch den Dl-rektor Bester, begleitet von dem Po«»
lrzcimrmster und einer Militärwache, geschehen ist. Zu
gleicher Zeit ergreng an die Präsidenten der zwei Kam-
mern folgender Erlaß: „Freiheit. Gleichheit. Bruder-
schaft. Auszug des Registers der Refoluzionen der
vollziehenden Gewalt der batavischen Republik. Frei-
tags den t8. September 1801 im 7. Jahr der batavi»
schen Republik. Nach dem, was in der Versammlung
vorgeschlagen worden ist, und in Betracht, daß durch
das heutige Dekret der ersten Kammer das Volk dieser
Republik verhindert werden würde, seinen Willen zu
äußern, daß demzufolge das Verbrechen beleidigter
Majestät gegen dasselbe begangen werden würde, und
daß es Pflicht der Regierung ist, durch die in. ihrer Ge-
walt stehenden Mittel diesem Verbrechen zuvorzukom-
men, und es zu vermindern, tst für gut befunden und
beschlossen worden, die Mitglieder des gesezgebenden
Körpers sich nicht mehr versammlen zu lassen, bis daß
Volk dieser Republik in Gemäßheit unserer Proklama-
zion vom 14. frei seine Stimme gegeben haben wird.
Der Poltzeiagent wird daher beauftragt, ohne Verzug
die Sale der Versammlung und dieanderen Zimmer dev
beiden Kammern zu schließen, und sie zu versiegeln, auch
Sorge zu tragen, daß die Mitglieder der Versamm-
lung sich weder an diesem Orte, noch sonst wo versamm-
len , zu welchem Ende auch dem Kriegsagenten befoh-
len wird, so weit es nöthig feyn könnte, die bewafne-
z te Gewalt zu Hille zu nehmen. Don diesem Beschlüsse
i soll sogleich den Präsidenten decbeidenKgMMern WA
 
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