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den, und wurden durch -in wohlunterhalt-n-S Feuer S
gelungen, mit Zucüklassung von rzo Todten, sich zu r
eiiiftrnen. Dieser Zug von Muth und Aufopferung »
hat dr? Gefühle dec Bewunderung und der Ehrfurcht,
welche diese Völker für die Franken hegen, noch erhöht.
Die Gefangenen wurden von rhnen gleichsam angebetet,
und da sie iene Gegenden verließen, so war die Tren-
nung von diesen türkischen Völkern, welche überhaupt
gutmürhig sind, so zärtlich und herzlich, als wenn es
ihre Brüder und nächsten. Freunde-wären.
Durch'einen Konsularbeschluß vom 24. Vend. ist
der B. Alexander Laroche Foucault als bevollmächtig-
ter Minister der Republik am kursächsischenHofe ernannt
worden.
Die Unterzeichnung der Friedenspräliminarien mit
der hohen Pforte ist durch eine Salve von 6oKanonen-
schülsen in Paris am 26.Vendem. verkündet worden.
Präliminarartikel des Friedens zwischen der j
frank. Republik und der ottomannischen
Pforte.
Der erste Konsul der fr. Republik, im Namen des
fr. Volks, und die hohe ottomannische Pforte, um dem
Kriege zwischen den beiden Staaten em Ende zu ma-
chen, und die ehmaligen freundschaftlichen Verhältnisse
wiederherzustellen, haben zu diesemZwekke zu ihren be-
vollmächtigten Ministern ernannt, der erste Konsul den
Minister der auswärtigen Angelegenheiten, B. Talley-
eand, und die hohe Pforte ihren ehmaligen Basch Mu-
hassebs und Gesandten, Esseyd-Aly-Effendy, welche
nach Auswechslung ihrer Vollmachten über folgende
Artikel überemgekommen sind.
Art. r. Friede und Freundschaft soll seyn zwischen
her fr. Republik und der hohen otrommanischen Pforte,
und alle Feindseligkeit soll nach Auswechslung der Ra-
tifikazionen dieser Präliminarien aufhören, auf welche
sogleich ganz Egypten von den fr. Truppen geräumt
werden soll.
Man ist übereingekommen, daß die zum Vortheile
anderer Mächte von Seiten der hohen Pforte m Egyp-
ten zugestandenen Begünstigungen sich gleichermasen
auf die Franken erstreiken sollen.
Art. 2. Die fr. Republik anerkennt die Konstitu-
zion der Republik der Sieben-Inseln und Exvenezlani-
schen, auf dem festen Lande gelegenen, Länder. Sie
garantirt die Erhaltung derselben. Die ottomannische
Pforte anerkennt und nimmt an zu diesem Zwekke die
Gewährleistung der fr. Republik und Rußlands.
Art. z. Es sollen definitive Maßregeln getroffen
werden zwischen der fr. Republik und der hohen otto-
mannischen Pforte in Betreff der Güter und Effekten
der Bürger und Untecthanen, welche während des
Kriegs konfiszier oder sequestrier worden sind; die po-
litischen und Kommerzagenten und Kriegsgefangenen
von jedem Range sollen unmittelbar nach Auswechs-
lung dieser Friedenspräliminarien in Freiheit gesezt
werden. I
Art. 4. Dre zwischen Frankreich lind der hohen I
P orte vor diesem Kriege errichteten Traktate sind in ih- I
kein vollen Umfange erneuert, und dem zu Folge-

wird die lfr. Nazion, in Kommerz- und Schiffahrt-.
Verhältnissen die Dortheile der begünstigsten NazioneN
in allen türkischen Staaten genießen.
Die Ratifikazionen sollen ausgewechselt werden zu
Paris innerhalb 8v Tagen.
Geschehen zu Paris den 17. Vend. ro. oder den n.
Gemasy ul-abir 1216. (Flucht Mahomets aus Mekka
nach Medina, von welcher Epoche an die Muselmän-
ner ihre Zeitrechnung führen.)
Unterzeichnet: Talleyrand. Esseyd»
Aly-Effendy.
Literarische Anzeigen,
kssn msitrs cie lunZue kümrieuise, urrive norivekle-
rnenb ici, o55re ses Services pirblic; il clemeure ruo
stiie Zerits bi^riAALSse Nro 21b ä lVl-i/ence.
Unterzeichneter benachrichtigt daS geehrte Publikum,
daß er seine Leih - und Lesebibliothek wieder mir vielen
neuen Werken der Literatur vermehrt habe, und man
dieselbe so lange in seinem geschriebenen Kataloge ein-
sehen könne, bis das gedrukte fortgesezte Verzerchniß
nach der Leipziger Messe erscheinen wird.
Baer Ingelheim Lit. D. Nro 294
m der Iudenstraße.
H—r.
Zum Beßren des reisenden und kommercirenden Publikum-
ist zwischen den Handelsstädten Mainz und Frankfurt die Ein-
richtung getroffen worden, daß mir dem täglich um 12 Uhr
Mittags abgehenden karserl. Reichßbnefpost-Kourier fürs künf-
tige — Personen, Gelder und Paquere nach Frankfurt sowohl,
als in alle deutsche Staaten, wre nicht weniger nach Hamburg,
DänEark, Schweden, Rußland und m die östreichlsche Mo-
narchie befördert werden können; dre Aufgabe muß längstens in
dem Büreau zu Mainz bis io r/r Uhr, und in Kaffe! biS l/2
Uhr geschehen. Die Person zahlt von Mainz und Kassel biS
Frankfurt ist. kr., hundert Gulden in Gelde ro kr., Baar,
schäften über zoo fl. nur 8 kr. p. hundert, und die Paquete die
gewöhnliche sehr billige T^xe; Personen, so weiter als Frank-
furt reifen, zahlen mit dem k. r. Postwagen 25 kr. auf die Mei-
le , oder 52 kr. für die einfache Post zu 4 Stunden. Das Bü-
reau in Mainz ist in den z Kronen, und zu Kassel auf dem k.
Reichspostamte im goldenen Adler.
Born schlager,
Expeditor der rn das deutsche Reich gehendes
kaiserl. Reichs-Postdiligencen.
Der Friedensrichter Les ersten Bezirks vom Kanton Main;
Departements Donnersberg, durch das Zivrllnbunal nämlichen
Departements hiezu beauftragt, ladet alle diejenigen, welche
auS einem Erbrecht oder sonst einem Rechtsgrunde Ansprüche
und Forderungen an die Verlassenschast der, jüngst dahier,
ohne bekannte Intestaterben zu hinterlassen, verstorbenen Eli-
sabeths Rorhweiler, zu ihren Lebzeiten Haushälterin bei Bür-
ger Förnkees, domkapitularrschen Re-eptvr dahier, zu Haden
glauben, hiedurch vor, den siebenten Brümär des Jahres zehen
Morgens neun Uhr, vor dem ernannten Kommissär dahier Lit.
F Nro 95, in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte
zu erscheinen, um ihre Ansprüche unter Vorlegung der erforder-
lichen Urkunden geltend zu machen, bei Strafe der Präklusion
und des ewigen Stillschweigens. Mainz den 26. Fruktidor inr
Jahre 9 der fränk. Republik.
, Unterzeichnet: Laubenheimer, Friedensrichter.
Handel, Sekretär.
Lnrezirtre -i lAs^enoe cs vin^r sepr r'ruokjcror.LN neuk ko. 54
ko, e»re 2 cleuL kraue! ciü-rx veeimes.
L Ligoe: l>L»rrini.
 
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