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Holz 14 Theile Holzfäule erhalt, welche man sehr nüz-
lich in den Künsten anwenden kann, Z Theile brennba-
re Luft, und eben so viel Kohlen (Kohlenstoff). Auf
solche Art ist. nichts verlohren; alles ist Gewinn und
Dortheil; man wärmt sich, und man leuchtet sich, mit
weit wenigerKosten und wett besser. Diese Erfindung
ist demnach wichtig, 1) weil man dadurch viel Holz er-
spart , und es ist nothwendig, daß wir mit dem Holz
sparsam umgehen; 2) weil sie ein wenigkostspieliges
Mittel darbietet, mehrere Zimmer zugleich zu wärmen
und zu erleuchten; z)weil sie dieKünste mit einem neuen
Produkte bereichert, nämlich mit der Holzsäure.
Das Amtsblatt vom Z. Brümar enthalt folgenden
Ln der Hauptsache schon bekannten Beschluß der Kon-
suln vom 18. Vendemiär. „ Die Konsuln der Repu-
blik beschließen folgendes: i) In Gemäßheit der Wie-
derherstellung des Friedens zwischen der fränkischen
Republik und Großbritannien und ihren beiderseitigen
Alliirten sind die Kapereien verboten. 2) In Gemäß-
heit des ii. Art. der zwischen beiden Mächten geschlosse-
nen Präliminarien, werden die Prisen, die gegen Groß-
britannien und seine Alliirten, oder gegen ihre Unter-
Lhanen und Vasallen in folgenden Gegenden und Fristen
(hier folgen die bereits bekannten dresfallsigen Bestim-
mungen) gemacht werden, für ungiiig erklärt und zu-
eükgegeben werden. Z) Alle Prisen, die gegen Groß-
britannien, seine Alliirten, ihre Unkerthanen und Va-
sallen , in oben bemerkten Gegenden und Fristen von
bewaffneten Schiffen, die aus den Häfen der Republik
nach der Unterzeichnung der Friedenspräliminarien,
und nachdem die Nachricht davon in genannten Häfen
««gekommen war, ausgelaufen sind, gemacht worden,
oder gemacht werden könnten, werden gleichfalls für
ungiltig erklärt, und als solche zurükgegeben werden.
4) Dem Justizministsr, dem Marmeminister und dem
der auswärtigen Geschäfte, ist, in dem, was jeden de-
Lcift, die Vollziehung dieses Beschlusses aufgetragen,
und dieser Beschluß soll in das Gesezdulletin emgerükt
werden.
Der Kongreß wirdaufdemGemeindehausezuAmiens
gehalten werden, das man zu diesem Endzwek einrich-
tet. Uiderdies werden noch zehen Häuser mit schönen
Möbeln versehen, wo die bevollmächtigten Minister
wohnen sollen.

Zum Beßren des reifenden und kommercirenden Publikums
ist zwischen den Handelsstädten Mainz und Frankfurt die Ein-
richtung getroffen worden, daß mir dem täglich um 12 Uhr
Mittags abgehenden kaiserl. Rerchsbriefpvst-Kouner fürs künf-
rige — Personen, Gelder und Paquete nach Frankfurt sowohl,
«lS in alle deutsche Staaten , wie nicht weniger nach Hamburg,
Dänemark, Schweden , Rußland und in die östrnchische Mo-
narchie befördert werden können; die Aufgabe muß längstens in
dem Bureau zu Mainz bis «2 r/2 Uhr, und in Kassel bis n r/r
Uhr geschehen. Die Person zahlt von Mainz und Kassel bis
Frankfurt!! st. rr kr., hundert Gulden in Gelde rc> kr., Baar,

r schäften über zoc> fl. nur 8 kr. p» hundert, und die Paquete die
ß gewöhnliche sehr billige Taxe; Personen, so weiter als Frank-
? furt reisen, zahlen mit dem k. r. Postwagen 25 kr. auf die Mei-
le, oder 52 kr. für die einfache Post zu 4 Stunden. DaS Bu-
reau in Mainz ist in den z Kronen, und zu Kassel auf dem k.
Reichspostamre im goldenen Adler.
Bornschläger,
Expeditor der in das deutsche Reich gehende«
_kaiserl. Reichs-Postdiligencen. _
Es ist eine gutbeschaffene Schaffe, welche für 4 Personen ge^
mächlich eingerichtet und bedekt ist, zu verkaufen; Liebhaber
hiezu belieben sich in dem Gasthause zu den z Kronen in Nro zz
zu melden.
I7ns banne LliZise s venllre s gustre Perronnes eouvsrte et
bien commosse, les amateurr sonr pries ste s'säresrer r l'Hücet
stes lrois Louronnes dsro ZZ.
Es hat der hiesige Bürger und Handelsmann Johann Philipp
Geyer, welcher ehedem bei dem kaff. kön. Freiherr von Wimme-
rischen Kanzlei alö Verpstegsbeamrer angestellt gewesen, einen
beträchtlichen Schuldenlast kontrahirt, daher schon vor ver-
schiedenen Jahren mehrere Gläubiger gegen denselben dahier ge-
klagt, und auf seine Vermögensmasse, welche hauptsächlich in
R. K. und ReichSoperazionskaffe Schuldscheinen, auch scüvir
bestanden, Arrest impetnret haben; Gleichwoblen konnte densel-
ben, weil gedachte serivs seither nicht beizutreiben gewesen, zu
ihren rechtlichen Forderungen bis ;ezr noch nrchl verhalfen wer-
den. Da indessen nunmehr» gedachtem «iebikorr durch das Ab-
leben seines Varers, des gewesenen RenthmeisterS Geyer da-
hier, ein nicht unbeträchtliches elterliches Vermögen zugefallen,
und zu dessen Abteilung und Auscinandersezzung sowohl — als
zu einem allenfallsig gütlichen Arragement, dessen sawnuliche,
sowohl bekannt, als unbekannte Gläubiger, zu vernehmen fük
nöthig erachtet worden ist: als werden dieselben auf gemessenen
Befehl, der vorgesehen höhern Stellen, hiermit sämmtlich zi-
tirt und vvrgeladen auf Mittwoch den 16. Dezember d. I. (25.
Frimär ic>- Morgens 8 Uhr vor hiesigem Oberamt in Person
oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forde-
rungen gehörig zu liquidiren, zu dem Ende ihre besitzende Be-
weisurkunden zu produciren, und sich des weitern Verhalts,
besonders auch wegen des gemeinen Schuldners elterffchem Ver-
mögen zu gewärtigen, mit dem Anhang, daß dieselben imAus-
blerfuiigsfaU mit ihren Forderungen nicht weiter gehöret, son-
dern von gegenwärtiger Masse gänzlich ausgeschlvffeu werde»
sollen. Wiesbaden den 5. Oktober igor.
Fürsti. Oberamt hieselbst.
Atter angewandten Mühe, meine so beträchtliche Ausstände
bei der K. K. und Reichsoperazionskassa einzurreiben, war biS
jezr vergebens; ich bin dadurch in die vor mich so traurige La-
ge verseh worden, meine durch diesen Rükstand kontrechirte
Schulden in Baarem nicht bezahlen zu können, und muß nun'
durch Session meiner Forderungsscheine solches zu bewerkstelligen
trachten.
Dies ist die Veranlass ng zu der gerichtlich erlassenen Edik-
ralladung.
Da ich indessen seit dem i. Oktober ,xc>! ein neues Spezerei-
geschäft erablirt habe: so zeige ich meinen bisherigen Handlungs-
freunden ebenfalls durch öffentliche Wege an, daß ich die Veran-
staltung getroffen habe, Laß dies men- gegenwärtiges Geschäft
durch diese Operation im geringsten nicht gestöret werde, und
daß iK rorrfahren werde, meine nunmehrige neue Handlungs-
verbindlichkeiten in jeder Art wie bisher, redlich zu erfüllen.
Wiesbaden den 16. Oktober rgoi
Johann Philipp Gey.er»

Gedrukl in Der Buchdrukkerei Der Mairie im BürgerhospiLale.
 
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