die fränk. Sprache in allen Schulen der sechs Depar» §
temente der 2?ten Militärdivision solle gelehrt werden.
Die Vollziehungskommission hat im Nazionalachenaum
rinen Lehrstuhl der fränk. Literatur errichtet.
Turin vom y Dezember. In unserm Zeughause
ist die Waffenfadnk wieder in Thätigkeit gesezt worden;
jeden Monat sollen rzso Flinten y Jahre lang fabrizirt
werden, nach welcher Zeit sich im Zeughause 162,200
Flinten befinden werden.
In dem Nazionalkalender, welcher zu Paris ge-
drukt wird, bemerkt man, daß unsere Departements
als fränkische angeführt sind; daß weder der König
von Sardinien noch sogar der Herzog von Parma un-
ter den Mächten von Europa begriffen sind.
B a t a v i e n.
Haag vom 17. Dezember. Die nach Ostindien
gehende Eskadre wird aus 5 Schiffen bestehen, und die
nach Westindien bestimmte aus eben so vielen. Drei
Kriegsschiffe gehen nachdem mittelländischen Meere und
eins an die Küste von Guinea-
Der B. Grasveld, Doktor der Medizin, ist zu un-
serem bevollmächtigten Minister am Hofe zu Lissabon
ernannt worden.
Der üble Zustand der Amsterdamer Stadtfinanzen
hat die dortige Munizipalität veranlaßt, die Regierung
um die Vollmacht zu bitten, in dieser Gemeinde ein
gezwungenes Anlehen erheben zu dörfen. Alle Perso-
nen, die über 2000 Gulden Eigenthum, oderüberöoo
fi. Einkünfte haben, sollen 2 p§t. vom Kaprtalwehrt
zahlen, und dafür mit z pCt. jährlich rentirt werden.
Die Regierung wird den Vorschlag billigen.
Deutschland.
Die bereits erwähnte neuste Schrift des Herrn von
Kotzebue: das merkwürdigste Jahr meines Lebens,
schließt sich mit folgendem Auszug eines Briefs des jezt
regierenden jungen russischen Monarchen an erneu rus-
schen Großen: „Die russischen Bauern, heißt es dar-
in wörtlich, sind größtentheils Sklaven. Ich habe
nicht nöthig, mich über die Herabwürdigung und das
Unglük eines solchen Standes weitläufiger auszubrer-
Len- Daher Habs ich ein Gelübde gethan, die Zahl des-
selben nicht zu vermehren, und es mir zum Grundsaz
gemacht, keine Bauern als Eigenthum zu verschenken.
Ich gebe Ihnen das Gut in Erbpacht für Sie und Ihre
Nachkommen. Das lauft ungefähr auf Eins hinaus,
nur Mit dem Unterschiede, daß der Bauer nicht ver-
kauft , oder veräußert werden kann, wie das Vleh.
Sehen Sie da meine Gründe, und ich bin überzeugt,
Sie würden an meiner Stelle eben so handeln."
Nach einer Uibereinkunft zwischen dem Wiener,Pe-
tersburger und Berliner Hofe, ist der ihren respekriven
Unterthanen im ehmaligen Polen geftzte Zlährige Ter-
min, zum Verkauf ihrer in den respeklwen anderen
Antheilen gelegenen Güter, von 1802 an auf z Jahre
verlängert worden. , ,
Der russische Kaiser Alexander hat dem Markgrafen
von Baden einen schönen Zug tartarifcher Pferde zum
Geschenke überschilt.
Tue Untersuchung gegen die verhafteten Emkgrirten
m Baucuth rst, nach Berichten aus Franken, vorläufig
geschlossen. Die Akten sind nach Berlin gesandt wor?
den, und es hangt von der dortigen Entscheidung ab,
ob gegen dieselben eine förmliche Kriminaluntersuchuna
verhängt werden wird.
Frankreich , heißt es, bestehe darauf, daß sich die
Reichsdeputazion für die Entschädigungen in einer Stadt
versammle, die näher an den fränk. Gränzen liege, als
Regensburg.
, Es wird versichert, daß die Maltheserritter keine
Ruksicht auf die Reklamazionen des ehmaligen Groß-
Meisters Hompesch nehmen wollen.
Den iZten Januar voriges Jahr hat man einen
neuen Stern entdekt. Die Astronomen in Deutschland
und Italien scheinen nun darin übereinzustimmen,daß
es ein Planet ist, und jene geben ihm den Namen Juno.
Fortsezzung
des Freundschafts - und Handelstraktats zwischen
Gr. Majestät dem Rönig von Preussen und
den vereinigten Staaten von Amerika.
Art. 9. Wenn irgend ein Fahrzeug eines der kon-
trahirenden Theile an den Küsten, oder innerhalb des
Gebiets des andern Therls Schiffbruch leiden, oder
auf den Grund stoßen, oder sonst Schaden nehmen
sollte, so sollen dessen respektive Bürger oder Unter-
thanen, sowohl für ihre Personen, als für ihre Schif-
fe und Effekte, gleichen Beistand erhalten, wie den
Einwohnern desjenigen Landes, in welchem der Scha-
den sich zutrüge, zukommen würde, und sie sollen nur
die nämlichen Gebühren entrichten, wie die besagten
Einwohner in gleichem Falle zu entrichten schuldig seyn
würden, und wenn die Reparaturarbeiten es nöthig
machten, daß die ganze Ladung oder ein Theil dersel-
ben ausgeladsn würde, so sollen sie keine Gebühren,
Auflagen oder Graziale für das, was sie wieder aufla-
den und mit sich hinwegführen, bezahlen. Die alten
und barbarischen Ansprüche aus schiffbrüchige Güter,
sollen in Ansehung der Unterthanen oder Bürger bei-
K der kontrahirender Theile gänzlich abgeschaffr seyn.
L Art. io. Es soll den Bürgern oder Unterthanen
ß jedes Theils frei stehen , innerhalb der Gerichtsdar-
keit des andern, durch Testament, Schenkung sder
sonst, über ihre persönlichen Güter zu schalten, und
ihre Stellvertreter, welche Unterthanen oder Bürger
des andern Theils sind, sollen die besagten persönli-
chen Güter, sowohl durch Testament als ab Jntestato,
erben, und sie in Besiz nehmen können, sowohl in eig-
ner Person als durch Bevollmächtigte, und sie sollen
nach Gutdünken darüber schalten, ohne andere Gebüh-
ren zu zahlen, als zu denen die Einwohner desjenigen
Landes, in welchen sich die besagten Güter befinden,
in gleichen Fällen auch verbunden sind., Und wenn
kein Stellvertreter zugegen ist, so soll für die gedach-
ten Güter gleiche Sorge getragen werden, wie in glei-
chem Falle für die Güter eines Eingebornen, bis der
rechtmäßige Eigenthümer Maßregeln getroffen haben
temente der 2?ten Militärdivision solle gelehrt werden.
Die Vollziehungskommission hat im Nazionalachenaum
rinen Lehrstuhl der fränk. Literatur errichtet.
Turin vom y Dezember. In unserm Zeughause
ist die Waffenfadnk wieder in Thätigkeit gesezt worden;
jeden Monat sollen rzso Flinten y Jahre lang fabrizirt
werden, nach welcher Zeit sich im Zeughause 162,200
Flinten befinden werden.
In dem Nazionalkalender, welcher zu Paris ge-
drukt wird, bemerkt man, daß unsere Departements
als fränkische angeführt sind; daß weder der König
von Sardinien noch sogar der Herzog von Parma un-
ter den Mächten von Europa begriffen sind.
B a t a v i e n.
Haag vom 17. Dezember. Die nach Ostindien
gehende Eskadre wird aus 5 Schiffen bestehen, und die
nach Westindien bestimmte aus eben so vielen. Drei
Kriegsschiffe gehen nachdem mittelländischen Meere und
eins an die Küste von Guinea-
Der B. Grasveld, Doktor der Medizin, ist zu un-
serem bevollmächtigten Minister am Hofe zu Lissabon
ernannt worden.
Der üble Zustand der Amsterdamer Stadtfinanzen
hat die dortige Munizipalität veranlaßt, die Regierung
um die Vollmacht zu bitten, in dieser Gemeinde ein
gezwungenes Anlehen erheben zu dörfen. Alle Perso-
nen, die über 2000 Gulden Eigenthum, oderüberöoo
fi. Einkünfte haben, sollen 2 p§t. vom Kaprtalwehrt
zahlen, und dafür mit z pCt. jährlich rentirt werden.
Die Regierung wird den Vorschlag billigen.
Deutschland.
Die bereits erwähnte neuste Schrift des Herrn von
Kotzebue: das merkwürdigste Jahr meines Lebens,
schließt sich mit folgendem Auszug eines Briefs des jezt
regierenden jungen russischen Monarchen an erneu rus-
schen Großen: „Die russischen Bauern, heißt es dar-
in wörtlich, sind größtentheils Sklaven. Ich habe
nicht nöthig, mich über die Herabwürdigung und das
Unglük eines solchen Standes weitläufiger auszubrer-
Len- Daher Habs ich ein Gelübde gethan, die Zahl des-
selben nicht zu vermehren, und es mir zum Grundsaz
gemacht, keine Bauern als Eigenthum zu verschenken.
Ich gebe Ihnen das Gut in Erbpacht für Sie und Ihre
Nachkommen. Das lauft ungefähr auf Eins hinaus,
nur Mit dem Unterschiede, daß der Bauer nicht ver-
kauft , oder veräußert werden kann, wie das Vleh.
Sehen Sie da meine Gründe, und ich bin überzeugt,
Sie würden an meiner Stelle eben so handeln."
Nach einer Uibereinkunft zwischen dem Wiener,Pe-
tersburger und Berliner Hofe, ist der ihren respekriven
Unterthanen im ehmaligen Polen geftzte Zlährige Ter-
min, zum Verkauf ihrer in den respeklwen anderen
Antheilen gelegenen Güter, von 1802 an auf z Jahre
verlängert worden. , ,
Der russische Kaiser Alexander hat dem Markgrafen
von Baden einen schönen Zug tartarifcher Pferde zum
Geschenke überschilt.
Tue Untersuchung gegen die verhafteten Emkgrirten
m Baucuth rst, nach Berichten aus Franken, vorläufig
geschlossen. Die Akten sind nach Berlin gesandt wor?
den, und es hangt von der dortigen Entscheidung ab,
ob gegen dieselben eine förmliche Kriminaluntersuchuna
verhängt werden wird.
Frankreich , heißt es, bestehe darauf, daß sich die
Reichsdeputazion für die Entschädigungen in einer Stadt
versammle, die näher an den fränk. Gränzen liege, als
Regensburg.
, Es wird versichert, daß die Maltheserritter keine
Ruksicht auf die Reklamazionen des ehmaligen Groß-
Meisters Hompesch nehmen wollen.
Den iZten Januar voriges Jahr hat man einen
neuen Stern entdekt. Die Astronomen in Deutschland
und Italien scheinen nun darin übereinzustimmen,daß
es ein Planet ist, und jene geben ihm den Namen Juno.
Fortsezzung
des Freundschafts - und Handelstraktats zwischen
Gr. Majestät dem Rönig von Preussen und
den vereinigten Staaten von Amerika.
Art. 9. Wenn irgend ein Fahrzeug eines der kon-
trahirenden Theile an den Küsten, oder innerhalb des
Gebiets des andern Therls Schiffbruch leiden, oder
auf den Grund stoßen, oder sonst Schaden nehmen
sollte, so sollen dessen respektive Bürger oder Unter-
thanen, sowohl für ihre Personen, als für ihre Schif-
fe und Effekte, gleichen Beistand erhalten, wie den
Einwohnern desjenigen Landes, in welchem der Scha-
den sich zutrüge, zukommen würde, und sie sollen nur
die nämlichen Gebühren entrichten, wie die besagten
Einwohner in gleichem Falle zu entrichten schuldig seyn
würden, und wenn die Reparaturarbeiten es nöthig
machten, daß die ganze Ladung oder ein Theil dersel-
ben ausgeladsn würde, so sollen sie keine Gebühren,
Auflagen oder Graziale für das, was sie wieder aufla-
den und mit sich hinwegführen, bezahlen. Die alten
und barbarischen Ansprüche aus schiffbrüchige Güter,
sollen in Ansehung der Unterthanen oder Bürger bei-
K der kontrahirender Theile gänzlich abgeschaffr seyn.
L Art. io. Es soll den Bürgern oder Unterthanen
ß jedes Theils frei stehen , innerhalb der Gerichtsdar-
keit des andern, durch Testament, Schenkung sder
sonst, über ihre persönlichen Güter zu schalten, und
ihre Stellvertreter, welche Unterthanen oder Bürger
des andern Theils sind, sollen die besagten persönli-
chen Güter, sowohl durch Testament als ab Jntestato,
erben, und sie in Besiz nehmen können, sowohl in eig-
ner Person als durch Bevollmächtigte, und sie sollen
nach Gutdünken darüber schalten, ohne andere Gebüh-
ren zu zahlen, als zu denen die Einwohner desjenigen
Landes, in welchen sich die besagten Güter befinden,
in gleichen Fällen auch verbunden sind., Und wenn
kein Stellvertreter zugegen ist, so soll für die gedach-
ten Güter gleiche Sorge getragen werden, wie in glei-
chem Falle für die Güter eines Eingebornen, bis der
rechtmäßige Eigenthümer Maßregeln getroffen haben