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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 6.1904-1905

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Nr. 1
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Kortum: Der Hanstein, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.31828#0010

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Neidkopf noch zur Zeic vorhandenff Tor V isc im 17. Icchrhunderr (vergl. uncen) in seiner jeyigen
Gescalc hergescellr. Weire 2,20 m, Höhe 2,80 m. Es isr spitzbogig überwölbr. Die Rämpfer liegcn
in einer Höhe von I,ö0 m. Es isr durch einen breiren Graben vom Burghofe gecrcnnr und durch
eine Zugbrücke zugänglich gewesen.

Das Gelande ist in geschickresrer Weise für die 2lnlage der 2Zurg benutzt worden. Ihr Zuweg
und Eingang liegen derarr, daß die Angreifer ihre rechre, d. h>. durch Schild nichr gedeckre Geire den
Belagerren zukehren rnußcen. Ein Aufftieg auf den übrigen Geicen des Burgberges war wegen der
Greilheir dcs Gelandes nichr gur möglich und mußre ohne jede Deckung ausgeführr werden, da der
Burgberg unbewaldec war. Der Hoheberg hinderce wegen seiner fteilen Hange den Angriff von Güden,
so daß nur der Angriff von der Vchrd- und Vkordoslseire möglich war.

An der vor feindlichem Angriffe am meisten geschützren südlichen Seire der Burg liegr un-
mircelbar am Burgwege und nahe den Toren der Burg das Dorf Rimbach, welches den Dienftleuren
und Lolonen Nnrerkunfr bor, soweir dies auf dem Burghofe nichr rnöglich war. Geine Ausdehnung
in früheren Zeiren war erheblicher als jetzt. Des öfreren und noch im Iahre lööl sind in der Leld-
ftur, nahe dem kleinen Wafferlauf in südlicher Richcung von der Burg Rellerramne und Grundmauern
von wohnhausern gefunden worden, welche die größere Ausdehnung des Dorfes beweisen. Es erscheinc
selbstverstandlich, daß mic der Aufgabe der Burg als Wohnorr der Lamilie von Hanftcin auch die Be
dienstecen das Dorf Rimbach wegen mangelnden verdienftes verließen.

Die Mauer des Burghofcs, 1 m ftark, fteht durchwcg auf Lelscn. Gchießlöcher jvgl. Abb. 4)
sind alle 5—ö m vorhanden.

Die Zwingermauer, 1,5ö m ftark, ist nur reilweise noch erhalren. Gie ift nach einem unregel
maßigen DLeleck angelegr. An der Nordseice sind fünf Rondele vorgelegr (2lbb. I), welche anscheinend
nichc der erften Anlage angehören.

Auffallend ist die Anlage von drei Schlupfrüren in der Zwingermauer. Die crste an der Südseice,
unmirrelbar hinrer Tor II, liegr oberhalb der Rirche, deren Turm als Gchale erbaur und nach der
Burg hin 4 m hoch über Gelande offen gebliebcn ist. Es muß angcnommen werden, daß er als
Verreidigungswerk benutzt worden ist. Da in seinen Umfassungen, abgesehen von der Eingangsrür in
der Langsachse der Rirche, keinerlei Mffnungen vorhanden sind, wohl aber dic Rragsteine für Balkcn
lagen noch sichrbar sind, so ist anzunehmen, daß auf seiner Decke, die im Gchußbereich des Zwingers
lag, die Derreidiger geftanden haben.

Dic zweire Gchlupfrür befinder sich an der IlTlordseire und ift erst im Iahre 19S1 vermauerc
worden. Gie dienre als verbindung mic einer Gchanze im Dorfe Bornhagen, von wo ein bedeckrer
Grabcn rund 2S0 m weic aufwarrs auf den Burgberg führre, der noch vor 40 Iahren sichrbar
gewesen, mic der verkoppelung der Lluren aber verschwunden ift. Eine Schanze mag in früherer
Zeir an der bezeichneren Grelle vorhanden gewesen sein, an deren Srelle sieben kleincre Gehöfre zur Zeic
ftehen. In einenr von ihnen ftehr ein fteincrnes Gebaude (im Plan schwarz bezeichner), an dcm sich
die Iahreszahl lölö befindec, welches urkundlich von der Familie Hanftein als Wohnhaus für weib-
liche Angehörige errichret worden ist. Lür verrcidigungszwecke har dasselbe anscheinend nichr gedienc,
da es nur einer Wohnhausanlagc encsprichr.

Die drirce Gchlupftür ist in der Südseice der Zwingermauer in Höhe der Sohle des Grabens
vor dern Eingangscor V der Burg vorhanden, spitzbogig überwölbc und auf einem Fclsvorsprung
ausmündend, der rund ö m über der Gohle des Zwingergrabens liegr. Es muß angenommen werden,
daß eine hölzerne Treppe oder eine Eeirer hier aufgeftellr gewesen ift, die im Lalle der Gefahr leichr
;u beseirigcn war.

während im Zwinger nur an einer Grelle, und zwar unmicrelbar uncerhalb der Tore III und
IV, Reste von Rellern eines Gebaudes erkennbar sind, sind im Burghofe Refte von Grundmauern
vieler Gebaude vorhanden, die zum Teil an die außere Äurgmauer anftoßen, zum Teil frei im Hofe
gestandcn haben. Aufgrabungen können über den Umfang und den Zweck derselben wohl nur Auf-
schluß geben. Gie dienren wohl zur Nnrerkunfc der Dienstleure sowic für Wohnungen der Angehörigen

') Lurgmart, Iahrg. I, S. ss.
 
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