Grgau für Geschichte, MtertumMmrde,
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2U.
ahW.
Lur Geschichte der Gegenrefor-
mation
in den Kombnrgschen Pfarreien St ein-
bach (b. Schw. Hall) und Gebsatte l.
Von Pfr. F. X. Mayer in Ludwigsburg.
Sleinbach war eine für sieb bestehende,
von Komburg unabhängige Pfarrei;
die Pfarrkirche daselbst, wohl die älteste
Kirche der Gegend (Chor im romanischen
Osttnrm ist tonnengewölbt, mit kleiner
davoi gelegter Apsis) und zugleich Mntter-
kirche von St. Michael in Hall (bis zur
LoStrennung dieses Verhältnisses 1504).
1278 wurde Steinbach mit seinen Filialen
dem Benediktinerkloster inkorporiert
(zugleich mit Künzelsan) durch den Bischof
von Würzburg, Bert hold (v. Stern-
berg 1274—87), um der Armut des Klo-
sters zu steuern. (Gebsattel nnd Thüngen-
thal 1256.) Diese Inkorporationen wur-
den 1478 durch Papst Sixtus IV. (1471
bis 1484) unter dem 29. Abt Andreas
von Tri eis Hansen bestätigt. Die ein-
verleibten Kirchen wurden durch Mönche
von Komburg versehen von 1477 an;
nach Verwandlung der Benediktinerablei
in ein adeliges Chorherrnstift (1488) wur-
den sie durch Weltgeistliche pastoriert, Stein-
bach dagegen durch einen Chorvikar, dem
die Cura. niiilunruiii übertragen war.
1538 —40 suchte die Reichsstadt Hall
(in welcher Or. Joh. Brenz 1523 in der
Michaelskirche die Messe abgeschafft hatte,
1529 St. Katharina durch Pfarrer Georg
Gräter reformiert nnd 1534 die Schnp-
pachkirche und St. Johann, wo noch Messe
gelesen wurde, geschlossen, nnd 1526 die
Kirchenordnnng vom Reformator Brenz
gegeben worden war) rings um die Stadt
in ihrem Territorium, der sog. Land-
wehr, die Reformation einznführen.
1540 nahm Hall den Pfarrern zu
Thüngenthal nnd Erlach (jetzt Or-
lach) die Kelche nnd Meßgewänder hin-
weg, um dadurch die heilige Messe gegen
den Wollen der Pfarrer nnd der Gläubigen
unmöglich zu machen nnd mit Nachdruck
abznstellen. Dabei wurde allen Pfarrern
innerhalb der hällischen Landwehr befohlen,
das Evangelium rein nnd lauter zu pre-
digen, das Sakrament unter beiden Ge-
stalten allen, die es begehren würden, zu
reichen und sich in allen andern Gebräuchen
nach der Hällischen Kirche zu richten. Um
das Volk mehr zur Neuerung hinzuziehen,
wurde der Gottesdienst in einer der alten
ähnlichen Form gehalten, ohne Messe, aber
mit Kyrie, Gloria, besondere SonntagS-
kantate, dann das Gemeindelied, zum
Schluß: danksagen wir alle; an großen
Festen Tedenm; Vespergottesdienste an den
Samstagen nnd vor jedem Festtag. Oerm
in ncljutorinm . . ., Olorin pntri . .
Us. Lenti omne8 . . ., lVln^niticLt, Lene-
OicnniuZ Oeo, Oeo clicnmus c;rnti33,
Da pncem Doniine; an Hanptbnßtagen:
Niserere. Diese Gesänge halten die stu-
ckiosi nach der Kirchenordnnng von 1526
zu singen, bis 1807 (Kolb, Zur Geschichte
des Haller Gymnasiums). Der damalige
9. Dekan von Komburg: Gernand
v. Schwalbach (1536—50) hielt dieses
Vorgehen Halls für einen Eingriff in die
Patronatsrechte Kombnrgs über die Pfar-
reien, wandte sich an das NeichSkammer-
gericht und brachte es zu Wege, daß die
Stadt Hall in die Acht erklärt wurde.