Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 20.1902

DOI Artikel:
Mayer, Franz Xaver: Zur Geschichte der Gegenreformation in den Komburgschen Pfarreien Steinbach (b. Schw. Hall) und Gebsattel, [1]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.18298#0010

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
2

Allein trotzdem wurde mit der Reformation
des Landes fortgefahren und ein Rnral-
kapitel von Brenz errichtet und damit
Bestand für die Neuerung geschaffen. Das
geschah, sagt Prescher (Geschichte Lim-
pnrgs 1789), nach dem Grundsatz, daß
die Stadt Hall vermöge der hohen Cem
in der Landwehr zur Reformation in allen
Kirchen berechtigt sei; das Pfarrlehen ge-
höre, wem es wolle. Der Pfarrer von
Thüngenthal, Joh. Schund oder Fabri,
hatte ans der Kapitelösynode 1541 ver-
sprochen, Bericht über den Zustand seiner
Kirche zu erstatten; da er aber auch 1542
denselben nicht beibrachte, wurde er, als
des Konkubinats verdächtig, zur Rede ge-
stellt, worauf er versprach, in der nächsten
Woche öffentlich Hochzeit zu halten, die
evangelische Lehre vorzutragen und sich in
allem nach der hällischen Kirche zu richten.
(Prescher S. 296 sf.) Die hällischen
Vogtlente mußten zur Reformation über-
treten. In Hessenthal waren 1540
auch die Stiftsangehörigen zu derselben
übergetreten. 1548 wird ein Pfarrer
Borns. Gräter in Michelfeld, der das
kaiserliche Edikt Interim (von 1541) nicht
halten will und - kein Meßbuch hat, von
Komburg kassiert und an seine Stelle
kommt Nikol. Stadtmann (1549), der der
katholischen Religion zugethan ist. (Archiv
Komburg. Pfarr- und Kircbensachen.
Michelfeld.) Am 9. März 1550 befahl
genannter Dekan v. Sckwalbach allen
Jnbewohnern von Hessenthal „als
pfarrgehörig nacher Steinbach wider zu
kommen, dargegen haben aber die Hölli-
schen ihre abgehalten und zur neuen reli-
gion gezogen, gestalten sie schon etlich Jahr
zuvor als anno 1542 Ihnen wider alt
Herkommen einen eigenen Pfarrer wollen
vffbürden", was nicht zu stände kam.
Trotz dieses Befehles verharrten die „der
Statt Hall angehörige (1541: 10 Güter)
und Theils Slifstische" in Hessenthal bei
der Neuerung. So wurden die Einwohner
von Hessenthal, welche samt der Filial-
kapelle und allen pfarrlichen Gerechtigkeiten
nach Steinbach gehörten, getrennt: die
AngSburgischen Konfessionsar gehörigen
wurden jetzt vom Pfarrer in Thnngenthal
aus pastoriert, welchem deswegen 1594
am 22. März eine ziemliche Addition be-
willigt wurde, während die Katholiken nach-

her wie zuvor nach Steinbach eingepfarrt
waren (ib. Pfarr- und Kirchensachen.
Mipta, Kasten 160, Fach 5, Lage 4.
Nr. 64).
In Reinsberg, dessen Pfarrei Eme-
hard, Bischof von Würzbnrg, ältester
Bruder der Stifter Komburgs als Kloster,
mit der Thüngenthals gestiftet und 1248
voll Papst Jnnocenz lV. (1243—54) das
Patronat Komburgs bestätigt war, heiratete
der damalige Pfarrer und Chronist Johann
Herold 1529 (P 1562 und in der dor-
tigen Kirche begraben). Von da an übte
Hall die Examination und Bestätigung des
Pfarrers aus.
1559 schloß Komburg mit Limburg
einen Vertrag, daß die „Gerichtsbarkeit
eines pfarrhers zu G e y b e r t sh o u en
(Geifertshofen) dem Stift Chomberg so-
wohl alß Limpurg zuständig" sein solle.
(Kasten 20. Fach 2. Lage 1. Nr. 1.)
Nach der Reformation blieb die Ernennung
des Pfarrers bei Komburg.
Die Gegenreformation
leitete 1580 der 10. Dekan Erasmus
Neustetter, genannt Stürmer
(1551 — 83, Propst 1583—1594), ein, von
Müller, Schloß Großkomburg (S. 21),
„ein Freund der Evangelischen" genannt.
Er fordert am Montag den 12. Sept.
folgende Pfarrer wegen Uuterschrcibung
der Konkordienformel zur Aeußerung auf:
Johann Eyttel Mendeliu, Pfarher
zu Erlach und Gelbingen, Gabriel
R.oßuagel zu Michelseld, Andreas
Lackhner zu Reinsberg. Sie erklärten,
nur für ihre Person als Zeugnis ihrer
Konfession unterschrieben zu haben. Ein-
geladen dazu waren sie von Johann
Rosterus, Prediger „zu St. Michel vnd
Oecanus Eapituli" und von Christo-
pherus Rüdinger, Pfarrherr zu
St. Michel und procurator capituli. Ro-
sterus entschuldigt sich am letzten Januar
1581, wie es zugegangen, daß diese Pfarrer
zur Unterschrift aufgefordert wurden. Es
beziehe sich dies nicht auf das )u3 xmtro-
nntus, sondern nur auf die angsburgsche
Konfession. Neustelter aber bestehlt dem
Ritterstift, daß den 3 Unterschriebenen
anfgekündigt werden solle, „innerhalb halb
Jars haben sie die stell zu reumen und
davon abzuziehen". Julius Echter von
 
Annotationen