Kreiskarte 1:200 000 / Gebietskarten 1 :50 000
Kartenlegende
Die topographischen Karten 1 : 50000 verzeichnen die Denkmaldichte. Baudenk-
male sind als Einzelobjekte oder Gruppen baulicher Anlagen rot kartiert. Farblich
unterschieden sind denkmalwerte Gewässer (dunkelblau) und denkmalwerte
Grünanlagen (grün).
Hinzu kommen die denkmalpflegerischen Interessenbereiche (rosa), die auf alte
Ortskerne bzw. Ortsbereiche mit intakter Struktur hinweisen. Es handelt sich hier-
bei um keinen eindeutigen Rechtsbegriff nach dem Niedersächsischen Denkmal-
schutzgesetz. Der denkmalpflegerische Interessenbereich kennzeichnet diejeni-
gen Gebiete, in denen eine Mitsprache der Denkmalpflege als Träger öffentlicher
Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung angezeigt ist. Auch die Anwendung
anderer außerhalb des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes liegender
Rechtsmittel kann geboten sein wie z. B. die Aufstellung einer Gestaltungssatzung
oder ein Erhaltungsgebot nach § 39 h (BBauG). Diese Gebiete sind also nicht
unbedingt deckungsgleich mit Umgebungsschutzgebieten in der Nähe von
Baudenkmalen.
In die topographischen Karten sind weiterhin die Gemeindegrenzen (violette
Linie) aufgenommen.
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Kartenlegende
Die topographischen Karten 1 : 50000 verzeichnen die Denkmaldichte. Baudenk-
male sind als Einzelobjekte oder Gruppen baulicher Anlagen rot kartiert. Farblich
unterschieden sind denkmalwerte Gewässer (dunkelblau) und denkmalwerte
Grünanlagen (grün).
Hinzu kommen die denkmalpflegerischen Interessenbereiche (rosa), die auf alte
Ortskerne bzw. Ortsbereiche mit intakter Struktur hinweisen. Es handelt sich hier-
bei um keinen eindeutigen Rechtsbegriff nach dem Niedersächsischen Denkmal-
schutzgesetz. Der denkmalpflegerische Interessenbereich kennzeichnet diejeni-
gen Gebiete, in denen eine Mitsprache der Denkmalpflege als Träger öffentlicher
Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung angezeigt ist. Auch die Anwendung
anderer außerhalb des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes liegender
Rechtsmittel kann geboten sein wie z. B. die Aufstellung einer Gestaltungssatzung
oder ein Erhaltungsgebot nach § 39 h (BBauG). Diese Gebiete sind also nicht
unbedingt deckungsgleich mit Umgebungsschutzgebieten in der Nähe von
Baudenkmalen.
In die topographischen Karten sind weiterhin die Gemeindegrenzen (violette
Linie) aufgenommen.
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