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Harth, Dietrich [Hrsg.]
Die Erfindung des Gedächtnisses — Frankfurt am Main, 1991

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https://doi.org/10.11588/diglit.2940#0123
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cntbindung, die durch Übersetzung entstehen würde, als ob
diese Unlust eine Denkstörung hervorriefe, die die Überset-
zungsarbeit nicht gestattet.
Innerhalb derselben psychischen Phase und unter Nie-
derschriften derselben Art macht sich eine normale Abwehr
wegen Unlustentwicklung geltend; pathologische Abwehr
gibt es aber nur gegen eine noch nicht übersetzte Erinne-
rungsspur aus früherer Phase.
Es kann nicht an der Größe der Unlustentbindung liegen,
wenn der Abwehr die Verdrängung gelingt. Wir bemühen
uns ja oft vergebens gerade gegen Erinnerungen mit größter
Unlust. So ergibt sich folgende Darstellung. Wenn ein Er-
eignis A als aktuell eine gewisse Unlust erweckt hat, so ent-
hält die Erinnerungsniederschrift A1 oder A11 ein Mittel, die
Unlustentbindung bei Wiedererweckung zu hemmen. Je
Öfter erinnert, desto gehemmter schließlich diese Entbin-
dung. Es gibt aber einen Fall, für welchen die Hemmung
nicht ausreicht: Wenn A als aktuell eine gewisse Unlust ent-
bunden hat und bei der Erweckung neuerliche Unlust ent-
bindet, dann ist diese unhemmbar. Die Erinnerung be-
nimmt sich dann wie etwas Aktuelles. Dieser Fall ist nur
möglich bei sexuellen Ereignissen, weil die Erregungsgrö-
ßen, die diese entbinden, mit der Zeit (mit der sexuellen
Entwicklung) an sich wachsen.
1 (Span.) „fuero": älteres Lokal- oder Sonderrecht vor der Durchsetzung
einer zentralen Gesetzgebung.
 
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