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854

Ch. L. F. Schultz,


wagen, die altere Staatsverfassung und insbesondere den Ursprung
der grofsen Ordnung des Census, die mit dem Lustrum zunächst
in Beziehung stand, aus den Regierungen der Könige historisch
zu entwickeln. Es genügt uns, nach unzweifelhaften Spuren zu
erhennen, dafs diese Ordnung, aus den ältesten Zuständen des
Volks herausgebildet, damals längst bestand, und dafs die sum-
marische Erzählung von ihrer Einsetzung durch Servius Tullius
und ihrer Wiederaufhebung durch Tarquinius Superbus zu den
politischen Fabeln gehört u s. w. Wenn der Verf hernach zu
den Lustralepochen übergeht und andere Punkte des römischen
Staatswesens damit in Verbindung bringt, so treffen wir hier so-
gleich wieder auf neue Angaben, die, wie es uns scheint, rein
hypothetisch sind, wenn gleich die Hypothesen des Verfs. darin
einen Vorzug vor Niebuhrs Hypothesen haben, dafs er sie nicht
als ganz zuverlässige, als unfehlbare, als einzige Weisheit uns
aufdringt und uns heftig anfährt, wenn wir ihm und seinen grü-
belnden Juristen und Philologen nicht glauben wollen, sondern
es den Gelehrten überlassen, Gras wachsen zu hören. Wir wollen
nur drei Punhte andeuten, um zu bezeichnen , was wir meinen.
Der Verf. redet von dem Geschäft der die aufser-
ordentlichen Einschaltungen und die Ausgleichung des Kalenders
zu leiten. Dabei äufsert Hr. Schultz: Die Censoren vermut-
lich waren die Behörde, vor welcher die Pon/Z/tra? von LM-y/rMtn
zu über ihre Verwaltung der Zeit Rechnung abzulegen
hatten. 2) Er setzt erst voraus, dafs fünfjährige Perioden durch
das System des Acherbaus herbeigeführt seyen, dann folgert er
daraus, das Abrechnungsgeschäft zwischen Verwaltern und Herrn,
Pächtern und Verpächtern, oder nach altrömischem Ausdruck
zwischen Colonen und Patronen, nehme die zweite Stelle unter
den Verhandlungen der Lustralepoche ein. Endlich 3) 8. 58.
Sehr wahrscheinlich ist, dafs die Republik einer grofsen
Störung der bisherigen Ordnung der Lustralgeschäfte ihr Ent-
stehen verdankt, verbunden mit S. 5q, wo es heilst: Drei Haupt-
perioden zeigt daher die Geschichte der freien Verfassung Roms.
Die erste ihrer Gründung und Erhaltung unter den Königen,
die zweite ihrer Zerstörung durch die Republik, die dritte
ihre gänzliche Abtödtung unter den Kaisern. Die folgenden Be-
lehrungen über die Lustralepoche, über Zeitrechnung im Allge-
meinen und über Alles, was damit zusammenhängt, können, auch
abgesehen von dem System des Verfs , mit dem Ref. es hier
 
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